# taz.de -- Soldat wegen Vierfachmord vor Gericht: Bei Gefährderansprache „besonnen“
       
       > Seine Ex-Frau hatte den Soldaten angezeigt. Die Polizei suchte ihn auf
       > und stufte ihn als nicht gefährlich ein. Entwaffnet haben die Beamten ihn
       > nicht
       
 (IMG) Bild: Gedenken an die Opfer: Ein Bundeswehrsoldat soll vier Menschen in den Gemeinden Westervesede und Brockel erschossen haben
       
       Er schweigt weiter. [1][Der Bundeswehrsoldat Florian G., der beschuldigt
       wird,] vier Menschen in einem privaten Rachefeldzug getötet zu haben, weil
       seine Frau ihn verlassen hat, lässt auch den zweiten Prozesstag vor dem
       Landgericht Verden mit starrer Miene über sich ergehen.
       
       Es ist ein kurzer Prozesstag, vorgetragen werden die ersten
       rechtsmedizinischen Gutachten vom zweiten Tatort im niedersächsischen
       Brockel, wo G. der Anklage zufolge die beste Freundin seiner Frau und deren
       dreijährige Tochter erschossen haben soll. „Das sind belastende Bilder“,
       warnt der Vorsitzende Richter Volker Stronczyk die Zuschauer noch, bevor
       die Fotos der durch die Schüsse grausam zugerichteten Toten auf dem
       Bildschirm erscheinen.
       
       Den nebenan wohnenden Eltern und Großeltern, die damals aufgeschreckt durch
       die Schüsse, herbeieilten, muss sich ein schrecklicher Anblick geboten
       haben. Genauso wie dem Nachbar, der auf einen umgedrehten Bierkasten stieg,
       um den unablässig schrillenden Rauchmelder im Kinderzimmer abzudrehen.
       Florian G. verzieht beim Anblick der Bilder im Gerichtssaal keine Miene.
       
       „Es ist Ihr gutes Recht zu schweigen. Aber wir als Strafkammer werden da
       nicht hinterherrennen, ob Sie aussagen oder nicht aussagen“, wendet sich
       der Vorsitzende Richter an den Angeklagten. Die weitere Beweisaufnahme
       plant er erst einmal ohne Einlassung des Angeklagten. Am 10. September wird
       es um die Untersuchungen am ersten Tatort gehen. Am 2. Oktober soll der
       psychiatrische Sachverständige aussagen, dem gegenüber sich der Angeklagte
       vor dem Prozess durchaus geäußert hatte.
       
       [2][Im Kreis Rotenburg versucht derweil die Linke], die Debatte darüber
       aufzugreifen, ob Polizei und Waffenbehörden in diesem Fall anders hätten
       agieren müssen. „Es ist absolut unverständlich, wie die Polizei trotz
       eindeutiger Warnsignale und einer gemeldeten Bedrohungslage durch die
       Ehefrau des Täters keine unmittelbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die
       Waffen des Soldaten zu beschlagnahmen und das Risiko zu minimieren,“
       schreibt die Landesvorsitzende Franziska Junker in einer Pressemitteilung.
       
       ## Ex-Frau des mutmaßlichen Täters suchte Rat
       
       Ihrem örtlichen Parteikollegen Stefan Klingbeil sind Chats aus einer
       privaten Facebook-Gruppe von Soldatenfrauen zugespielt worden, in der die
       Ex-Ehefrau des mutmaßlichen Täters Rat gesucht hatte. Sie habe sich
       getrennt und einen neuen Lebensgefährten, schreibt sie wenige Tage vor der
       Tat. Jetzt habe ihr Ex-Mann sie beide bedroht. In dem Chat entspinnt sich
       daraufhin eine Diskussion darüber, ob es reicht, damit zur Polizei zu gehen
       oder ob es klüger wäre, die Waffenbehörde gesondert zu informieren.
       
       Letztlich, so viel weiß man mittlerweile, ist das Paar „nur“ zur Polizei
       gegangen und hat dort Anzeige erstattet. Die Waffenbehörde wurde von
       niemandem informiert. Die Polizei hat die Situation immerhin so ernst
       genommen, dass sie noch am selben Tag eine Gefährderansprache vorgenommen
       hat. Dabei blieb es dann aber auch.
       
       Der Sprecher der zuständigen Polizeiinspektion Rotenburg, Heiner van der
       Werp, hat seither seine liebe Not zu erklären, warum das so war. „Wir haben
       das intern sofort und auch sehr gründlich überprüft – auch im Interesse der
       Kollegen, für die das natürlich auch belastend ist. Aber nach der
       bestehenden rechtlichen Grundlage war das alles in Ordnung.“
       
       Was vorlag, war lediglich eine Anzeige wegen einer mutmaßlichen Bedrohung –
       und im Gespräch habe sich der jetzt Angeklagte „ruhig, orientiert und
       besonnen“ gegeben. Damit habe es keinen Anlass für weitere Maßnahmen
       gegeben. „Ich bin mir ziemlich sicher, dass auch die Waffenbehörde in
       dieser Situation keine Handhabe gesehen hätte, die Waffen einzuziehen“,
       sagt van der Werp.
       
       Allerdings sei jetzt eine unabhängige Gruppe aus der Polizeiinspektion
       Heidekreis damit beauftragt worden, die Abläufe noch einmal zu überprüfen
       und möglicherweise einen neuen Handlungsleitfaden zu erstellen, wie mit
       solchen Situationen künftig umgegangen werden soll. Aber die Frage, ob man
       da grundsätzlich anders vorgehen müsste, könne die Polizei natürlich nicht
       beantworten. „Das ist letztlich eine politische Frage“, sagt der erfahrene
       Polizist.
       
       Rein theoretisch wäre es natürlich denkbar, die Spielregeln beim privaten
       Waffenbesitz noch einmal zu verschärfen – das ist auf Bundesebene ja
       ohnehin geplant. Möglicherweise könnte man auch bei bestimmten
       Konfliktlagen die Waffen vorübergehend sicherstellen. Zur Gefahrenabwehr
       ist das prinzipiell auch jetzt schon möglich, das muss auch nicht erst mit
       der Waffenbehörde abgestimmt werden. Und immerhin geschehen die meisten
       Femizide – oder wie in diesem Fall Stellvertreter-Femizide – in den Wochen
       und Monaten rund um die unmittelbare Trennungssituation.
       
       ## Innenministerium hält sich bedeckt
       
       Im niedersächsischen Innenministerium hält man sich bei der Frage nach
       Schlussfolgerungen und Konsequenzen aus dieser Tat jedenfalls erst einmal
       bedeckt. Natürlich seien solche Ereignisse immer ein Anlass, bestehende
       Regularien noch einmal zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren,
       schreibt eine Sprecherin auf taz-Anfrage. Aber für eine umfängliche
       Aufarbeitung müsste man hier doch auch erst einmal die Ergebnisse des
       Ermittlungsverfahrens abwarten.
       
       Möglicherweise will man auch erst einmal abwarten, was da im Laufe des
       Prozesses noch so ans Licht kommt. Die Nebenklage-Vertreter haben schon
       angekündigt, sich der Frage, ob sich die Taten hätten verhindern lassen,
       widmen zu wollen.
       
       [3][Die Wochenzeitung Die Zeit berichtet], die Ermittler hätten rechte
       Chats und verfassungsfeindliche Symbole auf dem Handy des Soldaten zutage
       gefördert. Auch die Beurteilungen durch Vorgesetzte bei der Bundeswehr
       fielen wohl nicht uneingeschränkt positiv aus. Haben also Bundeswehr und
       Militärischer Abschirmdienst nicht genau genug hingeschaut?
       
       „Wäre eine Person mit Migrationshintergrund involviert gewesen, hätte man
       die Debatte jetzt schon wieder missbraucht, um weniger Asyl und mehr
       Abschiebungen zu fordern. Da es aber um Bundeswehr und Fehlverhalten der
       Polizei geht, wird die Sache totgeschwiegen“, sagt
       Linken-Landesvorsitzender Thorben Peters. Die Linke will darum in diesem
       Fall nicht locker lassen.
       
       5 Sep 2024
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Soldat-wegen-Vierfachmord-vor-Gericht/!6028470
 (DIR) [2] https://www.dielinke-nds.de/start/aktuell/detail/die-linke-niedersachsen-kritisiert-polizeiarbeit-im-fall-rotenburg-und-fordert-umfassende-aufarbeitung/
 (DIR) [3] https://www.zeit.de/2024/35/mordprozess-bundeswehrsoldat-familie-femizid/komplettansicht
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Nadine Conti
       
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