# taz.de -- Urteil gegen Sekretärin im KZ Stutthof: Biologie schlägt Strafjustiz
       
       > Das Urteil im Stutthof-Prozess ist wegweisend – und führt gleichzeitig
       > ins Leere. Denn knapp 80 Jahre nach dem NS-Staat leben fast keine Täter
       > mehr.
       
 (IMG) Bild: Das ehemalige KZ Stutthof
       
       Neunundsiebzig Jahre, drei Monate und zwölf Tage nach der Befreiung vom
       Nationalsozialismus sind die Voraussetzungen für eine Verfolgung der
       NS-Verbrecher endlich so weit gediehen, wie es wünschenswert ist.
       
       [1][Der Bundesgerichtshof hat entschieden], dass, wer in einem KZ
       gearbeitet hat, auch dann Schuld auf sich geladen hat, wenn er oder sie
       keine Waffe in der Hand trug, sondern die Massenmorde dienstbeflissen am
       Schreibtisch und mit der Schreibmaschine begleitete. Das Gericht hat auch
       klargestellt, dass es nicht unbedingt einer Pistole, einer Schlinge oder
       des Giftgases Zyklon B bedurfte, um zu morden, sondern dass auch die
       grausamen Lebensbedingungen für die Häftlinge als Mord zu werten sind.
       
       Dieses Urteil schreibt Rechtsgeschichte und ist zugleich bedeutungslos,
       jedenfalls soweit es die NS-Täter betrifft. Denn fast 80 Jahre nach dem
       Ende des NS-Regimes gibt es keine Täter mehr, die man noch verurteilen
       könnte. Die Biologie hat die Strafjustiz geschlagen, was so einiges über
       das Tempo der NS-Aufarbeitung aussagt. Die letzten noch lebenden
       Beschuldigten sind um die einhundert Jahre alt.
       
       ## Die meisten Täter blieben unbestraft
       
       Sie werden aller Voraussicht nach davonkommen, [2][so wie das Gros der
       NS-Täter unbestraft geblieben ist] – dank einer schlafmützigen Justiz, die
       bis zur Jahrtausendwende die allermeisten Beschuldigten laufen ließ. Eine
       Justiz, die mit der Lüge von der alleinigen Schuld Hitlers, Himmlers und
       Konsorten aufräumte, passte nicht in die Anfangsjahre der Bundesrepublik.
       
       Wer doch vor Gericht geriet, galt den Richtern, von denen viele zuvor
       selbst im Dienst der Nationalsozialisten gestanden hatten, oft genug als
       „Irregeleiteter und Verführter“ und kam mit ein paar Jahren davon – so
       geschehen 1955 beim Kommandanten des KZ Stutthof, Paul Werner Hoppe, dem
       Vorgesetzten der jetzt verurteilten Irmgard Furchner.
       
       Dennoch hat das Urteil des Bundesgerichtshofs eine weitere Bedeutung über
       die Rechtsgeschichte hinaus. Es macht gegenüber den Kindern und
       Kindeskindern der Opfer deutlich, dass sich [3][die Bundesrepublik
       gewandelt] hat. Der Staat entschuldigt die Verbrechen der Nazis nicht
       länger, er stellt sich nicht schützend vor die Täter. Er verurteilt sie.
       
       Zweitens aber ist dieses Urteil selbstverständlich keines, das man nur auf
       NS-Straftäter beziehen kann. Auch im Völkerstrafrecht könnte es künftig um
       furchtbare Lager, grausame Lebensbedingungen und kleine Angestellte, die
       jene Zustände schaffen, gehen. Und auch dort gilt: Schuld sind nicht nur
       die hohen Tiere und die bewaffneten Befehlsempfänger, sondern auch
       diejenigen, die die E-Mails der Mörder bearbeiten und die Zahlungen auf
       ihre Konten abwickeln.
       
       20 Aug 2024
       
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 (DIR) Klaus Hillenbrand
       
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