# taz.de -- Verfolgung von Naziverbrechen: Frühere KZ-Sekretärin Irmgard F. ist tot
       
       > Als 96-Jährige kam Irmgard F. wegen Beihilfe zum Massenmord im KZ
       > Stutthof vor Gericht. Das Urteil gegen sie war vergangenes Jahr
       > rechtskräftig geworden.
       
 (IMG) Bild: Die frühere KZ-Sekretärin Irmgard F., am 20. 12. 2022 noch im Sitzungssaal des Landgerichts Itzehoe, ist tot
       
       Itzehoe dpa | Die wegen Beihilfe zum Massenmord verurteilte frühere
       KZ-Sekretärin Irmgard F. ist tot. Sie sei am 14. Januar im Alter von 99
       Jahren gestorben, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Itzehoe.
       Mehrere Medien hatten zuvor über ihren Tod berichtet.
       
       Das Landgericht Itzehoe hatte F. am 20. Dezember 2022 wegen Beihilfe zum
       Mord in 10.505 Fällen sowie zum versuchten Mord in fünf Fällen zu einer
       Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der
       Bundesgerichtshof [1][bestätigte das Urteil am 20. August vergangenen
       Jahres].
       
       Im Herbst 2021 hatte sich der Prozessbeginn gegen F. verzögert, weil sie
       vor dem ersten Termin von ihrem Seniorenheim nach Hamburg geflüchtet war.
       Das Gericht ließ die damals 96-Jährige für fünf Tage in Untersuchungshaft
       nehmen.
       
       ## Schreibtischarbeit als Beihilfe
       
       Irmgard F. war [2][als 18- bis 19-jährige Frau zwischen Juni 1943 und April
       1945 als Stenotypistin in der Kommandantur des Konzentrationslagers bei
       Danzig] beschäftigt. Fast die gesamte Korrespondenz des Lagers ging nach
       Überzeugung der Gerichte über ihren Schreibtisch. Sie war eine enge
       Vertraute des Lagerkommandanten Paul Werner Hoppe.
       
       Der Sekretärin wurde die Tötung von Häftlingen durch die lebensfeindlichen
       Bedingungen in dem Lager, bei Todestransporten sowie in einer Gaskammer
       angelastet. Im KZ Stutthof und seinen 39 Außenlagern waren nach Angaben des
       Dokumentationszentrums Arolsen Archives zwischen 1939 und 1945 etwa 110.000
       Menschen aus 28 Ländern inhaftiert. Fast 65.000 überlebten nicht.
       
       ## F. wusste über das Geschehen im Lager Bescheid
       
       Durch ihre Arbeit habe sie den Verantwortlichen des Konzentrationslagers
       bei der systematischen Tötung von Inhaftierten Hilfe geleistet. Auch
       unterstützende Tätigkeiten könnten rechtlich als Beihilfe zum Mord
       angesehen werden. Irmgard F. habe durch ihre Dienstbereitschaft sowohl
       physische als auch psychische Beihilfe geleitet, erklärte der
       Bundesgerichtshof.
       
       Die Bundesrichter gingen [3][aufgrund der Feststellungen des Landgerichts
       Itzehoe davon aus], dass Irmgard F. sehr genau über das Geschehen im Lager
       Bescheid wusste. Sie blickte demnach von ihrem Arbeitsplatz über einen Teil
       des Geländes, sah den Schornstein des Krematoriums, wusste um den elenden
       Zustand der Gefangenen.
       
       ## Keine neutrale Arbeit als Sekretärin
       
       Die Sekretärin habe zudem von Beginn ihrer Tätigkeit an erkannt, dass die
       Haupttäter um Lagerkommandant Hoppe verbrecherisch handelten. Durch ihre
       treuen Dienste habe sie sich mit ihnen solidarisiert, so dass ihre
       Handlungen nicht mehr neutral gewesen seien.
       
       8 Apr 2025
       
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