# taz.de -- Antifaschist*in in Ungarn: Maja T. muss in Haft bleiben
       
       > Antifaschist*in Maja T. bleibt bis Ende Oktober in ungarischer
       > Untersuchungshaft. Anwälte legen Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein.
       
 (IMG) Bild: Maja T. muss in Haft bleiben: Protest in Leipzig gegen die Auslieferung von Maja T. nach Ungarn am 7. Juli 2024
       
       Berlin taz | [1][Antifaschist*in Maja T.] aus Thüringen muss in Ungarn
       im Gefängnis bleiben. Wie die Budapester Staatsanwaltschaft der taz
       mitteilte, war sie mit einem Berufungsantrag gegen eine Aussetzung der Haft
       erfolgreich. Der Beschluss gilt bis Ende Oktober. In einer ersten Instanz
       hatte ein Gericht noch entschieden, dass Maja T. gegen eine Kaution von 30
       Millionen Forint (76.000 Euro) und der Auflage, sich einmal monatlich bei
       der Polizei zu melden, aus der Haft entlassen werden kann.
       
       In einer weiteren Anhörung entschied Anfang der Woche ein Gericht zudem
       gegen die Möglichkeit einer Hausarrestlösung. Eine Beschwerde dagegen beim
       Berufungsgericht läuft, wie Majas Anwalt Sven Richwin der taz mitteilte.
       Gleichwohl sagt Richwin: „Ich habe den Eindruck, dass sie Maja in Haft
       behalten wollen.“ Anders als noch bei der ersten Anhörung sei die
       Staatsanwaltschaft nun „besser vorbereitet“ gewesen.
       
       Maja T. wird vorgeworfen, mit anderen Autonomen am Rande des
       neonazistischen Tags der Ehre im Februar 2023 Rechtsextreme angegriffen zu
       haben. Der Vorwurf lautet auf schwere Körperverletzung und Mitgliedschaft
       in einer kriminellen Vereinigung. Im vergangenen Dezember war Maja T. in
       Berlin festgenommen worden.
       
       Nach einer [2][Entscheidung des Berliner Kammergerichts] über ein
       Auslieferungsbegehren war T. Ende Juni nach Ungarn überstellt worden. Einer
       Intervention des Bundesverfassungsgerichts, das eine Auslieferung
       untersagte, kamen die Behörden durch eine eilige Abschiebung über Nacht
       zuvor.
       
       ## Schlechte Haftbedingungen
       
       Laut Anwalt Richwin sitzt Maja T. seitdem im Untersuchungsgefängnis in
       Budapest in einer Einzelzelle, die 24 Stunden am Tag videoüberwacht wird.
       Wie schon die [3][italienische Antifaschistin und inzwischen gewählte
       Europa-Abgeordnete Ilaria Salis] zuvor berichtet hatte, gebe es Probleme
       mit Bettwanzen und verschimmeltem Essen. Richwin sagt: „Alle Befürchtungen
       sind wahr geworden. Die Unterbringungsrealität in der U-Haft ist schlimmer
       als in der normalen Haft.“
       
       Die Argumentation der deutschen Behörden, dass eine Haftstrafe nach einer
       möglichen Verurteilung in Deutschland verbüßt werden dürfe, lenke davon ab,
       dass Maja T. nun ohne rechtskräftiges Urteil auf unbestimmte Zeit in U-Haft
       bleiben müsse. Laut Richwin könne dies sogar „mehrere Jahre“ dauern. Es sei
       „völlig unklar“, wann es zu einem Prozess kommt. „Willkür ist die
       Überschrift für alles, was da passiert“, so Richwin.
       
       ## Gang nach Karlsruhe
       
       Majas Anwälte haben gegen den Auslieferungsbeschluss des Berliner
       Kammergerichts am Montag Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt.
       Dabei geht es im Kern um die Belastbarkeit der Zusagen der ungarischen
       Behörden. Das ungarische Justizministerium hatte zugesichert, dass es für
       T. menschenrechtskonforme Haftbedingungen geben werde, die von den Anwälten
       und deutschen Konsulatsmitarbeitenden überprüft werden können.
       Menschenrechtsorganisationen haben die Bedingungen in ungarischen
       Haftanstalten wiederholt kritisiert.
       
       Doch Richwin, der selbst, anders als ein in Ungarn mit dem Fall betrauter
       Kollege, noch immer keinen Zugang zu Maja T. hat, sagt: „Das Konsulat
       betrachtet es nicht als seine Aufgabe, die Haftbedingungen zu kontrollieren
       und protokollieren.“ Damit dauere der „Grundrechtsverstoß“ an. Doch selbst
       wenn das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung als rechtswidrig
       einstuft und den Fall zurücküberweist, würde dies für die aktuelle
       Situation von Maja T. nichts ändern. Richwin hofft allerdings auf eine
       „generalpräventive Wirkung für andere Verfahren“.
       
       Im Mai [4][war ein weiterer Antifaschist wegen der Vorfälle in Budapest in
       Nürnberg festgenommen worden]. Ein Auslieferungsbegehren aus Ungarn gibt es
       bislang nicht.
       
       1 Aug 2024
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Erik Peter
       
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