# taz.de -- Aufhebung des „Compact“-Verbots: Eine berechtigte Entscheidung
       
       > Für Medienverbote muss es besonders hohe Hürden geben, auch bei
       > extremistischen Magazinen wie „Compact“. Die Gerichtsentscheidung ist
       > deshalb richtig.
       
 (IMG) Bild: Die Demokratie muss einiges aushalten: Demonstranten der AFD und anderer rechter Gruppen vor dem Reichstagsgebäude in Berlin
       
       Das rechtsextremistische Magazin Compact kann vorläufig wieder erscheinen.
       Das entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) und gab damit einem
       Eilantrag von Compact statt. Die Leipziger Richter:innen zeigen damit,
       dass sie für Medienverbote besonders hohe Hürden sehen – und das ist gut.
       
       Die Compact Verlags GmbH war im Juli von Innenministerin Nancy Faeser (SPD)
       verboten worden, weil sich das vom Verlag herausgegebene Magazin Compact
       gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte. Grundlage hierfür war das
       Vereinsgesetz. Dass ein Medium auf Grundlage des Vereinsgesetzes verboten
       wird, fanden damals viele seltsam, auch Bürgerrechtler:innen. [1][Wird hier
       nicht die Pressefreiheit unterlaufen?], fragten sie.
       
       Diese Kritik hat das Bundesverwaltungsgericht nun aber zurückgewiesen. Der
       Verlag sei eine Organisation und kann daher nach dem Vereinsgesetz verboten
       werden. Mit dieser Argumentation war zu rechnen.
       
       Dennoch ist die Leipziger Entscheidung – bei aller Ablehnung der Inhalte
       von Compact – erfreulich. Denn der Beschluss zeigt, dass die Prüfung der
       Verhältnismäßigkeit hier ernst genommen und der Pressefreiheit ein großes
       Gewicht zugemessen wurde. Dreh- und Angelpunkt ist dabei, ob die teilweise
       menschenverachtenden Äußerungen im Compact-Magazin für die Publikation
       „prägend“ sind.
       
       ## Eine Schlappe für Innenministerin Faeser steht bevor
       
       Wenn etwa behauptet wird, die Masseneinwanderung verwandele Deutschland in
       eine „große Vergewaltigungszone“, dann verletzt diese Pauschalverhetzung
       die Menschenwürde aller Einwanderer. Aber das Gericht wird in der
       Hauptverhandlung prüfen, ob solche Formulierungen die Regel oder die
       Ausnahme sind.
       
       Den Richter:innen hat vermutlich zu denken gegeben, dass in der
       Verbotsverfügung viel aus Äußerungen von Compact-Chefredakteur [2][Jürgen
       Elsässer] bei Veranstaltungen zitiert wurde. So habe Elsässer gesagt, das
       Ziel von Compact sei „der Sturz des Regimes“. Das Leipziger Gericht hält
       daher zum Beispiel konkrete Versammlungsverbote für ein milderes geeignetes
       Mittel als ein generelles Verbot.
       
       Diese Herangehensweise ist zu begrüßen. Und es spricht manches dafür, dass
       dieser Gedanke dann auch in der Hauptsache-Entscheidung zum Tragen kommt.
       Hier deutet sich eine Schlappe von [3][Innenministerin Nancy Faeser] an,
       die nicht zum ersten Mal den Schutz von Grundrechten vernachlässigt.
       
       Allerdings hängt vieles nun auch von Compact selbst ab. Wenn die
       Extremist:innen nun erst recht hetzen, dann kann am Ende doch auch ein
       Verbot von Verlag und Magazin stehen. Dann haben sie es aber auch nicht
       anders verdient.
       
       14 Aug 2024
       
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