# taz.de -- Windkraftanlagen in Hamburg: Ausgleich für Anwohner
       
       > Anwohner sollen von Windrädern in der Nähe profitieren. Hamburg will ein
       > Gesetz dazu auf den Weg bringen. Andere Bundesländer zeigen, wie es geht.
       
 (IMG) Bild: Bringt künftig Geld ein: Nachbarschaft zu Windenergieanlagen
       
       Hamburg taz | Wer eine Windkraftanlage vor seiner Tür stehen hat, soll in
       Zukunft davon profitieren, indem er oder seine Gemeinde – oder beide –
       etwas von den Einnahmen abbekommen. Ein entsprechendes Gesetz wollen SPD
       und Grüne in der Bürgerschaftssitzung am 10. Juli beim Hamburger Senat in
       Auftrag geben. Vorbild sollen [1][entsprechende Gesetze in
       Nordrhein-Westfalen] und Brandenburg sein. Ein ähnliches Gesetz in
       Mecklenburg-Vorpommern, das damit Vorreiter war, ist gescheitert.
       
       Die beiden Hamburger Regierungsfraktionen wollen mit dem geplanten
       Bürgerenergiegesetz [2][die Energiewende beschleunigen], indem sie den
       örtlichen Widerstand gegen Windräder schwächen. Letztlich sollen
       diejenigen, die unter Schlagschatten und der Verspargelung ihres Horizonts
       leiden, einen Ausgleich dafür bekommen.
       
       „Vom Windkraftausbau sollen alle profitieren können“, sagt Alexander
       Mohrenburg von der Hamburger SPD-Fraktion. Bürgerenergiegesetze machten es
       möglich, dass sich Anwohner aktiv am Ausbau der Windkraft in ihrer
       Nachbarschaft beteiligten und dabei bares Geld verdienen könnten.
       
       Die Gesetzesinitiative sieht vor, schneller Windenergiegebiete auszuweisen,
       als das Windenergieflächenbedarfsgesetz es für die Länder vorschreibt. Für
       Hamburg lautet das Ziel 0,5 Prozent der Landesfläche bis Ende 2032 – wobei
       der Hafen ausgenommen ist. Dieses Ziel soll jetzt schon fünf Jahre früher
       erreicht werden.
       
       ## Vorbild Nordrhein-Westfalen
       
       Und damit auf der dann zur Verfügung stehenden Fläche auch Windkraftanlagen
       gebaut werden, sollen die Anwohner beim Neubau und Ersetzen (Repowering)
       von Anlagen „finanziell und organisatorisch beteiligt werden können“. So
       steht es in dem Antrag der Regierungsfraktionen an die Bürgerschaft. Zu
       prüfen sei auf welchen Wegen das geschehen könne.
       
       Zur klären sei zudem, ob sich die Gemeinde oder einzelne Bürger an
       Projekten beteiligen sollten. Ob es eine unternehmerische Beteiligung sein
       sollte, bei der auch Verluste getragen werden müssten, oder ein reines
       Geldgeben gegen Zins, wobei das investierte Geld nur bei einer Insolvenz
       weg wäre. Und schließlich komme es noch auf die Rechtsform der Beteiligung
       mit mehr oder weniger Mitspracherechten an.
       
       Nordrhein-Westfalen, das von Rot-Grün als Vorbild genannt wird, hat
       [3][Ende vergangenen Jahres ein Bürgerenergiegesetz verkündet]. „Da es
       nicht die ‚eine‘ Beteiligungsform für alle Projekte und alle Kommunen gibt,
       macht das Gesetz dazu keine festen Vorgaben“, heißt es auf der Website des
       nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministeriums.
       
       Demnach haben die Projektentwickler und die Gemeinden zunächst mehr als ein
       Jahr Zeit, sich über eine Beteiligung zu einigen. Sollte das nicht
       gelingen, greift ein Standard-Beteiligungsmodell: Die Betreiber müssen der
       Gemeinde 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde anbieten – was den Gemeinden
       bei modernen Windrädern an die 20.000 Euro pro Jahr einbringen kann. Zudem
       müssen die Betreiber den Einwohnern fest verzinste Beteiligungen ab 500
       Euro je Anteil anbieten. Sollte beides nicht geschehen, müssen die
       Betreiber als Notfallbeteiligung 0,8 Cent je Kilowattstunde an die
       Standortgemeinde zahlen.
       
       ## Bürokratiemonster in Schleswig-Holstein
       
       Der [4][niedersächsische Landtag hat das im April ähnlich geregelt]. Hier
       ist eine „Akzeptanzabgabe“ von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die Gemeinde
       fällig. Dazu kommen mindestens 0,1 Cent für Anwohner im
       2,5-Kilometer-Umkreis. Äquivalent dazu können sich Kommunen oder Einwohner
       auch auf verschiedenen Wegen zu 20 Prozent direkt beteiligen.
       
       Zwar hatte das niedersächsische Gesetzt noch kaum Zeit zu wirken. Silke
       Weyberg, Geschäftsführerin des Landesverbandes Erneuerbare Energien (LEE)
       sagt aber: „Da das Gesetz den Projektierern viele Möglichkeiten lässt,
       gehen wir davon aus, dass sich nicht viel ändert.“ Viele Projektierer
       hätten den Kommunen und Anwohnern bisher schon gute Angebote gemacht.
       
       Weyberg begrüßt, dass das niedersächsische Gesetz nur den Rahmen vorgibt
       und den Projektierern viele Wege offen lässt – ganz im Gegensatz zu der
       Regelung in Mecklenburg-Vorpommern. Dort sei nur ein einziges Projekt nach
       den Vorschriften des Gesetzes realisiert worden. Der
       LEE-Landesverbandsvorsitzende Johann-Georg Jaeger nannte das Gesetz ein
       „verfassungskonformes Bürokratiemonster“.
       
       Dass es auch einfacher geht, zeigt das Land [5][Brandenburg. Nach dessen
       Windenergieanlagenabgabengesetz] von 2019 müssen die Betreiber von
       Windkraftanlagen Gemeinden in einem Umkreis von drei Kilometern 10.000 Euro
       pro Windrad und Jahr bezahlen. Das Geld ist vom kommunalen Finanzausgleich
       ausgenommen und soll dazu dienen, die Akzeptanz der Windenergie zu
       erhöhen.
       
       Der Stadtstaat Hamburg hat bei alledem freilich noch ein besonderes Problem
       zu lösen. Er fungiert wie Berlin als Gesamtgemeinde – seine Bezirke sind
       keine Kommunen im eigentlichen Sinne. Der Senat muss also einen besonderen
       Weg finden, das Geld den Einwohnern vor Ort zukommen zu lassen.
       
       9 Jul 2024
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Beteiligung-an-Windkraftanlagen/!5976268
 (DIR) [2] /Energy-Sharing/!6009587
 (DIR) [3] https://www.wirtschaft.nrw/buergerenergiegesetz-nrw
 (DIR) [4] /Niedersachsen-startet-Windenergie-Ausbau/!6001701
 (DIR) [5] https://energieportal-brandenburg.de/cms/inhalte/themen/wind/kommunale-teilhabe
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gernot Knödler
       
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