# taz.de -- Neue Straßenverkehrsordnung: Mehr Freiheit, Verkehr zu regeln
       
       > Der Bundesrat billigt eine neue Straßenverkehrsordnung. Die soll Kommunen
       > größere Möglichkeiten bei Planung, Klimaschutz und Sicherheit geben.
       
 (IMG) Bild: In Aussicht: „Möglichkeiten für eine klima- und menschenfreundliche Gestaltung der Straßen“
       
       Der Mariannenpark in Leipzig ist abwechslungsreich. Es gibt weitläufige
       Grasflächen, die „große Tummelwiese“ ist vor allem im Sommer voll: Menschen
       picknicken, Kinder spielen, hier und da steigt Rauch aus einem Grill auf.
       Zwischen Bäumen sind Slacklines aufgespannt. Im Westen liegt eine
       Kleingartenkolonie, im Süden ein Rosengarten.
       
       Den Parkrand entlang verläuft die Schönefelder Allee. Keine
       Hauptverkehrsader, aber die Autos, die sie befahren, machen ordentlich
       Lärm. Die Straße ist gepflastert und nicht allzu breit. Gegenüber dem Park
       liegt eine Wohnsiedlung, trotzdem gilt auf der Straße Tempo 50. Es gab im
       Leipziger Stadtrat schon einen Antrag für die Einführung von Tempo 30,
       erzählt Tobias Peter, Vorsitzender der Grünen-Fraktion in der Stadt. Der
       blieb erfolglos.
       
       Jetzt hofft Tobias Peter auf eine neue Chance: Am Freitag hat der Bundesrat
       eine Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) abgesegnet. „Die StVO wurde
       schon oft novelliert“, sagt Swantje Michaelsen, Mobilitätsexpertin der
       Grünen im Bundestag. „Aber diese Novelle ist etwas Besonderes.“
       
       Sie soll Kommunen deutlich mehr Spielraum bei der Verkehrsplanung geben.
       Mit der neuen StVO könnten sie zum Beispiel [1][Klimaschutz] vor Ort
       stärken, einen Radweg anordnen oder eine Fahrspur nur für Busse einrichten,
       sagt Michaelsen. Oder sie könnten einen Zebrastreifen anlegen und damit
       einen Schulweg sicherer machen.
       
       Zuerst haben sich die Bundesregierung und die Bundesländer auf eine
       [2][Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG)] geeinigt, das ist gut drei
       Wochen her. Das StVG bildet die rechtliche Grundlage – die StVO legt fest,
       wie Kommunen diese rechtliche Grundlage ausgestalten können. Lange
       schrieben sowohl das Gesetz als auch die Straßenverkehrsordnung vor, dass
       der flüssige Autoverkehr an erster Stelle steht.
       
       ## Chaos der Geschwindigkeiten
       
       Städte und Gemeinden konnten verkehrsplanerische Maßnahmen – eben zum
       Beispiel einen Zebrastreifen, einen Kreisverkehr oder eine
       Geschwindigkeitsbegrenzung – deshalb oft nur schwer umsetzen. In vielen
       Fällen waren Einschnitte in den Autoverkehr nur dann möglich, wenn sich
       eine Stelle als gefährlich erwiesen hat – schlimmstenfalls also erst
       nachträglich, wenn es dort schon zu Unfällen gekommen war.
       
       Nun enthält das neue StVG mehr als das Ziel, Pkw flüssig durch den Verkehr
       zu bringen. Projekte dürfen auch der Gesundheit, dem Klimaschutz oder der
       sogenannten städtebaulichen Entwicklung dienen, diese Ziele sind fest im
       Gesetz verankert.
       
       „Es war höchste Zeit, dass das angestaubte Straßenverkehrsgesetz endlich in
       der komplexen Verkehrsrealität von heute ankommt“, kommentierte
       ADFC-Bundesgeschäftsführerin Caroline Lodemann nach der Einigung Mitte
       Juni. Sie eröffne „Möglichkeiten für eine klima- und menschenfreundliche
       Gestaltung der Straßen“. Fahrradstraßen, geschützte Radfahrstreifen und
       Tempo-30-Abschnitte würden nicht mehr „durch unsinnige Bürokratie
       ausgebremst“.
       
       Ausgebremst fühlte sich lange auch Freiburgs Bürgermeister Martin Haag: Im
       Osten der Stadt herrscht ein Chaos aus verschiedenen Geschwindigkeiten: In
       der einen Straße gilt tagsüber Tempo 50, nach Tempo 30, um ein Wohngebiet
       vor Lärm zu schützen. Nur ein paar Hundert Meter weiter dürfen Autos zu
       jeder Tageszeit höchstens 30 Kilometer pro Stunde fahren, weil dort ein
       Kindergarten ist. In der Parallelstraße ist ebenfalls ein Kindergarten,
       deshalb heißt es auch hier tagsüber Tempo 30 – nachts sind jedoch 50
       Kilometer pro Stunde erlaubt, weil keine Lärmgrenze überschritten wird.
       
       Für Anwohner:innen ist die Lage kaum zu überblicken, für
       Besucher:innen erst recht. Haag will einheitlich Tempo 30 einführen, zu
       jeder Tageszeit. Dafür setzt auch er auf die neue StVO und auf neu
       gewonnene Freiheiten: „Die Kommunen möchten mehr Verkehrssicherheit und
       mehr Umwelt- und Stadtverträglichkeit des Verkehrs“, sagt der
       Bürgermeister.
       
       ## Den eigenen Ministern zum Trotz
       
       Die [3][Ampelregierung] hatte sich die Reform des Straßenverkehrsrechts
       schon in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen. Im Herbst 2023 legte sie
       einen Entwurf für das StVG vor, den Verbände als Fortschritt feierten. Doch
       der Bundesrat schmetterte die Novelle im November ab, über die ebenfalls
       geplante StVO-Reform wurde dann gar nicht mehr abgestimmt.
       
       Vor allem die Bundesländer, in denen die Union mitregiert, sprachen sich
       gegen das modernisierte Gesetz aus. Ihre Begründung: Die Verkehrssicherheit
       werde nicht groß genug geschrieben. Deshalb enthält die neueste
       StVG-Reform, die auch die Bundesländer nach monatelangem Ringen annahmen,
       eine explizite Klausel: Neue Verkehrsplanung dürfe die Verkehrssicherheit
       nicht gefährden.
       
       Die sogenannte [4][Vision Zero, also das Ziel, die Zahl der Verkehrstoten
       in Richtung Null zu bringen], hat es allerdings nicht in den Gesetzestext
       geschafft. Der ADFC kritisierte, dass so unklar bleibe, was mit der
       Formulierung zur Verkehrssicherheit im StVG gemeint sei. Blechschäden zu
       reduzieren reiche zum Beispiel nicht aus, sagte Geschäftsführerin Lodemann.
       Die Unversehrtheit der Menschen, die zu Fuß gehen oder mit dem Rad fahren,
       sich also ungeschützt durch den Verkehr bewegen, müsse oberste Priorität
       haben.
       
       Andere Umweltverbände bemängelten, dass auch das neue Gesetz und die neue
       Verordnung den Kommunen noch nicht genug Freiheiten geben, etwa wenn sie
       die Parkgebühren vor Ort erhöhen wollen.
       
       Der grünen Bundestagsabgeordneten Swantje Michaelsen ist es trotzdem
       wichtig zu betonen, dass die Reformen ein Erfolg sind – trotz aller Luft
       nach oben. „Wir hoffen, dass die Kommunen von ihren neuen Möglichkeiten
       Gebrauch machen“, sagt sie. Genau das will Frauke Burgdorff, Dezernentin
       für Mobilität und Stadtplanung der Stadt Aachen, in ihrer Kommune machen.
       
       Auch sie hofft, dass die neue StVO in nahezu allen Bezirken lange geplante
       Projekte möglich macht, zum Beispiel einen Zebrastreifen auf der Straße vor
       einem Supermarkt. Es gebe eine Liste mit Ideen für die Verkehrsplanung, die
       „Hoffnungsliste“. Sie werde nun prüfen, für welche Ideen sie ihren
       Spielraum ausschöpfen kann.
       
       Burgdorff ist außerdem Sprecherin der „Initiative für lebenswerte Städte
       und Gemeinden durch angepasste Geschwindigkeiten“. Dem Bündnis gehören
       inzwischen 1.093 Kommunen an, seit 2021 macht es sich dafür stark, dass
       Lokalregierungen freier gestalten können – vor allem, dass sie leichter
       Tempo-30-Zonen einführen können. Die meisten der Kommunen in der Initiative
       sind CDU-geführt.
       
       6 Jul 2024
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Nanja Boenisch
       
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