# taz.de -- Gerichtsentscheidung zu Kiezblock: Die Poller können stehen bleiben
       
       > Punktsieg für die Verkehrswende: Das Oberverwaltungsgericht schätzt den
       > Kiezblock-Modalfilter in der Tucholskystraße als „nicht rechtswidrig“
       > ein.
       
 (IMG) Bild: Im Sommer '23 war sie noch pollerfrei, die Kreuzung Tucholsky-/Auguststraße
       
       Berlin taz | Neue Wende in Sachen Verkehrswende: Nachdem das Berliner
       Verwaltungsgericht Mitte Juli per Eilentscheidung die Errichtung einer
       [1][Pollerreihe auf der Tucholskystraße in Mitte als rechtswidrig
       einstufte], hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg diese
       Entscheidung nun kassiert: Die Einrichtung eines sogenannten Modalfilters
       sei [2][nach Ansicht der RichterInnen „voraussichtlich rechtmäßig“], teilte
       das Gericht am Dienstag mit. Die neue Eilentscheidung ist letztinstanzlich
       und nicht anfechtbar – allerdings steht das Hauptverfahren weiterhin aus.
       
       Vor einem guten Jahr hatte das Bezirksamt Mitte im Zusammenhang mit einem
       „Kiezblock“-Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung die Tucholskystraße
       zwischen Oranienburger und Torstraße in eine Fahrradstraße umgewandelt und
       entsprechend markiert. Um den motorisierten Durchfahrtsverkehr aus der
       Straße herauszuhalten, der von vielen AnwohnerInnen seit Langem beklagt
       wurde, wurde zudem die Kreuzung Tucholksy-/Auguststraße mit einer
       diagonalen Pollerreihe ausgestattet. Dadurch müssen von Norden kommende
       Autofahrende auf die Auguststraße nach Westen, von Süden kommende nach
       Osten abbiegen.
       
       Entgegen anderslautender Schlagzeilen ist die Tucholskystraße damit
       keineswegs „für den Autoverkehr gesperrt“. Nur die abkürzende Durchfahrt
       zwischen zwei Hauptverkehrsstraßen wird durch den Modalfilter unterbunden.
       Aus Sicht von MobilitätsaktivistInnen sind Fahrradstraßen sogar ein viel zu
       schwaches Instrument gegen zu viele motorisierte Fahrzeuge, denn die
       weiterhin zugelassene Nutzung durch „Anliegerverkehr“ schließt eine Menge
       legitimer Gründe ein und lässt sich darüber hinaus schwer kontrollieren.
       
       Hatte das Bezirksamt bei der Anordnung der Maßnahmen argumentiert, dass die
       Fahrradstraße mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden und eine
       höhere Lebensqualität bringe, äußerte das Verwaltungsgericht im Juli
       „ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit“ der Modalfilter: Für die sei
       eine „qualifizierte Gefahrenlage nicht dargelegt“ worden. Das OVG wiederum
       kann diese Zweifel nicht nachvollziehen – weshalb die Poller bis auf
       Weiteres stehen bleiben können.
       
       ## „Politischer Wille fehlt“
       
       „Das OVG erkennt die dargelegte Gefahrenlage, und das ist gut“, kommentiert
       Ragnhild Sørensen, Sprecherin des Vereins Changing Cities, die revidierte
       Eilentscheidung. Sobald die novellierte Straßenverkehrsordnung (StVO) in
       Kraft trete, erledige sich ein solcher Rechtsstreit vermutlich ohnehin:
       „Die Anordnung einer Fahrradstraße könnte dann aus Gründen des Klima- und
       Gesundheitsschutzes sowie der städtebaulichen Entwicklung erfolgen.“ Für
       Sørensen der Beleg, dass es „weniger die Gesetze sind als der fehlende
       politische Wille, der die Verkehrswende in Berlin ausbremst“.
       
       Die [3][StVO-Novelle passierte Anfang Juli den Bundesrat]. Um in Kraft zu
       treten, muss sie allerdings noch im Amtsblatt verkündet werden.
       
       3 Oct 2024
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Tucholskystrasse-in-Berlin-Mitte/!6021138
 (DIR) [2] https://www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1490598.php
 (DIR) [3] /Neue-Strassenverkehrsordnung/!6019131
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Claudius Prößer
       
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