# taz.de -- Jurist über „Palästina-Kongress“: „Taktik hat dem Recht zu folgen“
       
       > Anwalt Michael Plöse hat die VeranstalterInnen des „Palästina-Kongresses“
       > beraten. Den Abbruch durch die Polizei hält er für nicht
       > grundrechtskonform.
       
 (IMG) Bild: Für viele gab es am vergangenen Freitag kein Durchkommen zum „Palästina-Kongress“ in Tempelhof
       
       taz: Herr Plöse, Sie gehören zu dem Kollektiv von AnwältInnen, das die
       VeranstalterInnen des „Palästina-Kongresses“ am Wochenende beraten hat.
       [1][Der Kongress wurde von der Polizei aufgelöst.] Können Sie noch einmal
       schildern, wie es dazu kam? 
       
       Michael Plöse: Bei dem Kongress handelte es sich um eine politische
       Versammlung in geschlossenen Räumen. Deshalb war sie im Gegensatz zu einer
       Versammlung unter freiem Himmel nicht anzeigepflichtig, und unsererseits
       bestand keine Notwendigkeit, die Polizei darüber zu informieren. Die hatte
       aber aus der Berichterstattung geschlossen, dass es zu einem
       Sicherheitsproblem kommen könnte, und die VeranstalterInnen zu einem
       Vorgespräch eingeladen.
       
       Und das fand statt? 
       
       Das fand am Montag vergangener Woche statt – mit einem leitenden
       Polizeidirektor der Landespolizeidirektion, dem voraussichtlichen
       Einsatzleiter, jemandem vom Planungsstab und vom LKA, außerdem Vertretern
       vom Vorstand des Vereins „Jüdische Stimme“ und des Orgateams. Es war ein
       sehr höfliches, auf gegenseitiges Verständnis abzielendes Gespräch. Die
       Polizei hat uns klargemacht, dass sie vor Ort sein müsse, die
       VeranstalterInnen haben ihrerseits darum gebeten, dass die PolizistInnen im
       Raum erkennbar seien sollten. Sie teilten auch mit, welche Personen
       eingeladen sind und dass Redebeiträge von Auswärtigen abgespielt werden
       würden. Von uns wurde zugesichert, die eingeschickten Redebeiträge vorab
       auf mögliche strafbare Inhalte zu prüfen. Auf unsere Frage, ob es seitens
       des Verfassungsschutzes oder anderer Stellen Bedenken gegen den Kongress
       gebe, sagte die Polizei, sie habe dazu über die Medienberichterstattung
       hinaus keine Erkenntnisse. Bezüglich der Teilnehmenden sagten sie, sie
       würden sich noch einmal melden, wenn ihnen etwas auffalle. Das war nicht
       der Fall.
       
       Eigentlich sollte die Versammlung über das Wochenende verteilt 650
       Teilnehmenden Platz bieten, am Ende waren nur 250 erlaubt. Wie kam es dazu? 
       
       Als wir mitbekamen, dass die Polizei alle möglichen Säle prophylaktisch
       aufgesucht und die VermieterInnen befragt hatte, haben wir uns
       entschlossen, ihr den Ort am Donnerstag mitzuteilen und für den Freitag zu
       einer gemeinsamen Begehung einzuladen. Zu der erschienen auch das Bauamt
       und jemand von der Feuerwehr. Im Anschluss sagte der zuständige
       Polizeiführer, die geplante Personenzahl sei zu hoch bemessen, zur Wahrung
       der Sicherheit könnten nur 250 Personen in den Raum. Wir haben dann noch
       erreichen können, dass PolizistInnen nicht zu diesen 250 dazuzählen.
       
       Halten Sie diese Reduzierung der Teilnehmerzahl für gerechtfertigt? 
       
       Na ja, wenn die Polizei dazu genötigt wird, ganz genau hinzugucken, macht
       sie das auch. Dann werden solche Räume nach Evakuierungsmöglichkeiten
       gecheckt, und dann kommt auch die Feuerwehr. Einer der Beamten sagte zu
       mir: Vor ein paar Jahren gab es mal einen Palästinakongress mit 5.000
       Teilnehmern, da hat das keinen interessiert – aber in der aktuellen Lage
       stehen wir alle unter besonderer Beobachtung. Als bei Versammlungsbeginn
       kommuniziert wurde, dass nur begrenzt Platz im Saal ist, kam es zu einer
       spontan angemeldeten Demo vor dem Haus, die auch relativ unproblematisch
       stattfinden konnte. Allerdings hat die Polizei dann die Teilnehmenden
       separiert und nur schleusenartig vom Gelände gelassen, offenbar um zu
       verhindern, dass sie gemeinsam zu einem öffentlichen Streaming gehen.
       
       Wie ging es im Saal weiter? 
       
       Als ich reinkam, wurde der Stream gerade unterbrochen, die Polizei hatte
       die Tür zum Technikraum durch Unbrauchbarmachung des Schlosses geöffnet,
       obwohl ihr der Schlüssel angeboten worden war, und den Strom abgestellt.
       Kurz davor hörten wir zum ersten Mal, dass der Redner Salman Abu Sitta,
       dessen Beitrag als Videoaufzeichnung abgespielt wurde, einem
       Betätigungsverbot unterliege – was wir nicht wussten und was er nicht
       wusste. Wir haben dann angeboten, den Beitrag zu überspringen und die
       Aufzeichnung der Staatsanwaltschaft zur Überprüfung vorzulegen. Unser Ziel
       war es, das Grußwort später noch abspielen zu können, wenn auch von
       behördlicher Seite keine strafbaren Inhalte festgestellt werden. Ein
       anwesender Staatsanwalt hatte dem Polizeiführer im Übrigen bestätigt, dass
       er keine strafbaren Aussagen vernommen habe.
       
       Ist das Betätigungsverbot auf das Abspielen eines Videos anwendbar? 
       
       Ein Betätigungsverbot ist eine Maßnahme, die im Aufenthaltsrecht geregelt
       ist. Es gibt dazu eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung, dass das
       Abspielen von Audios oder Videos von Personen nicht von einem
       Betätigungsverbot betroffen ist, wenn sich die Person nicht in Deutschland
       aufhält. Das hat meine Kollegin Nadija Samour dem Verbindungsbeamten der
       Polizei versucht zu erklären. Der war damit natürlich überfordert und sagte
       nur, er gebe es weiter. Dann hieß es auf einmal, auch das Streamen der
       Veranstaltung sei ein Problem: Wenn es zu einer Meinungsäußerung mit
       strafbarem Inhalt komme, wie dem Werben für eine verbotene Vereinigung oder
       Volksverhetzung, sei der Verbreitungsgrad deutlich größer.
       
       Von der Polizei war zu hören, das Betätigungsverbot für den Redner habe den
       VeranstalterInnen aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht im Vorfeld
       mitgeteilt werden dürfen. 
       
       Das ist in etwa dasselbe Argument, wenn Sie die Polizei bei einer Festnahme
       beobachten wollen, damit der betroffenen Person nichts passiert – und dann
       heißt es: Aus Datenschutzgründen dürfen sie leider nicht zusehen. Dieses
       Argument ist im Nachhinein aufgetaucht, so etwas denken sich Leute am
       Schreibtisch aus, kein Polizeiführer würde das in der Situation vorbringen.
       Wäre das Verbot der Polizei bekannt gewesen, wäre es mit Sicherheit auch
       Gegenstand der gemeinsamen Gespräche gewesen. Ich gehe stark davon aus,
       dass das in letzter Sekunde auf politischen Druck durch die Behördenleitung
       angewiesen wurde.
       
       Wie haben Sie auf das Verbot des Streams reagiert? 
       
       Die VeranstalterInnen haben unter Protest akzeptiert, den Kongress ohne den
       Stream fortzuführen, woraufhin der aus Duisburg angereiste Polizeiführer im
       Saal erleichtert nickte. Ich bin dann zusammen mit dem Verbindungsbeamten
       der Polizei NRW zum Berliner Abschnittsleiter gegangen. Und nachdem dieser
       noch fünf Minuten vorher ganz höflich gesagt hatte, das klinge doch nach
       einem guten Plan, musste er nun mitteilen: Es wird Ihnen nicht gefallen,
       aber der Gesamteinsatzleiter hat entschieden, dass die Forstsetzung der
       Versammlung verboten wird.
       
       Haben Sie mit dem Einsatzleiter selbst auch gesprochen? 
       
       Ja, das war Stephan Katte. Seine Begründung: Wenn jemand mit einem
       Betätigungsverbot rede, sei das ein starkes Indiz dafür, dass
       problematische Äußerungen im weiteren Verlauf der Versammlung fallen
       könnten – und auch wenn sie bisher nicht gefallen seien, sei er nicht
       gewillt, das abzuwarten. Dabei räumte er ein, dass er wusste, dass uns das
       Betätigungsverbot nicht bekannt war und es bislang zu keiner strafbaren
       Handlung gekommen war.
       
       Die Begründungen für die Abbruch eskalierten quasi, obwohl Sie sich auf
       entsprechende Maßnahmen eingelassen haben? 
       
       Ja. Ich gehe davon aus, dass die Behörde relativ kurzfristig mit neuen
       Sachverhalten konfrontiert wurde und mit konkreten Erwartungen, was sie
       umzusetzen haben. Wir hatten den Eindruck, dass da auch der Einsatzleitung
       immer wieder neue Dinge mitgeteilt wurden, die ihr vorher nicht bekannt
       waren, die sie aber sofort durchsetzen sollte. Das gilt auch für die
       Betätigungs- oder für Kontaktverbote des Landesamts für Einwanderung, die
       für bestimmte Teilnehmende des Kongresses nach dessen Beginn ausgesprochen
       wurden. Danach sollte ein Teilnehmer auch bei bestimmten Personen nicht
       übernachten dürfen.
       
       Ziemlich drakonische Maßnahmen. 
       
       Ich bin total sprachlos. Die Polizei war es aber teilweise auch. Man sah
       regelrecht die Ambivalenz bei ihnen: Teilweise entschuldigten sie sich für
       den Ablauf der Dinge, kommunizierten uns aber, dass sie das eben machen
       müssten.
       
       Gab es die politische Weisung, dass der Kongress auf jeden Fall beendet
       werden sollte? 
       
       Es gab in jedem Fall eine politische Erwartung, das war doch den Medien
       deutlich zu entnehmen. Die Innensenatorin, aber auch die
       Bundesinnenministerin haben klargemacht, dass sie ein rigoroses Vorgehen
       erwarten. Daraus ergibt sich, dass die entscheidenden Beamten an der kurzen
       Leine gehalten wurden. Für mich ist offensichtlich, dass der zuständige
       Polizeidirektor mit einer abweichenden Entscheidung karrieretechnisch einen
       Fehler begangen hätte. Hätte er grundrechtskonform entschieden und die
       Versammlung weiterlaufen lassen, hätte er den in ihn gesetzten Erwartungen
       nicht entsprochen und Schlagzeilen provoziert, dass die Polizei Antisemiten
       schützt. Dass es sich um einen „Israelhasser-Kongress“ handelt, war ja
       vorher schon überall zu lesen. Er hat also ohne einschlägige
       Rechtsgrundlage entschieden und mildere Maßnahmen verworfen.
       
       Welche denn? 
       
       Die Polizei hätte beispielsweise gegen Personen, von denen sie annimmt,
       dass sie strafbare Äußerungen tätigen könnten, ein Redeverbot in der
       Versammlung aussprechen können.
       
       Werden Sie jetzt Rechtsmittel einlegen? 
       
       Wir hatten am Freitag Widerspruch eingelegt, der ist mit Ende der geplanten
       Dauer des Kongresses hinfällig geworden. Jetzt ist nur der Gang vor das
       Verwaltungsgericht möglich, um nachträglich die Rechtmäßigkeit der
       Anordnung zu überprüfen. Wir als AnwältInnen empfehlen das, und es wird
       auch vorbereitet.
       
       Was würden Sie nach dieser Erfahrung einer Gruppe raten, die eine
       Versammlung plant, sich aber – aus welchen Gründen auch immer – im Visier
       der Politik befindet? 
       
       In der Situation hat die Polizei die Macht: Sie kann auch rechtswidrige
       Anordnungen treffen, und die müssen befolgt werden, weil sie sofort wirksam
       sind. Je später sie getroffen werden, desto weniger Möglichkeiten gibt es
       für den Rechtsschutz. Ich kann nur empfehlen, sich von so etwas nicht
       abschrecken zu lassen, sondern dafür zu kämpfen, dass Meinungsäußerungen –
       solange sie nicht strafbar sind – in dieser freiheitlichen demokratischen
       Grundordnung weiterhin ihren Platz haben. Und ich hoffe, dass die Polizei
       als Institution durch die Gerichte zumindest nachträglich so
       zurechtgewiesen wird, dass sie sich bei künftigen Einsätzen daran
       orientiert und politische Erwartungen unter Hinweis auf die bestehende
       Rechtsprechung zurückweisen kann. Das erwarte ich auch von ihr: Die Taktik
       hat dem Recht zu folgen, nicht umgekehrt.
       
       15 Apr 2024
       
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