# taz.de -- AfD gegen Verfassungsschutz: Rechte entdecken Vielfalt für sich
       
       > Beim Prozess zur Einstufung der AfD gibt sich der rechte Scharfmacher
       > Maximilian Krah handzahm. Ein Urteil ist noch fern.
       
 (IMG) Bild: Spricht gerne von „Umvolkung“, hält seinen Volksbegriff allerdings für unproblematisch: Maximilian Krah (AfD)
       
       Münster taz | Es war ein unfreiwillig komischer Moment im Sitzungssaal 1
       des Oberverwaltungsgerichts Münster. Maximilian Krah, der selbst in Teilen
       der AfD wegen seiner Radikalität und [1][seines Rassismus angefeindet]
       wird, sagte am Ende seiner Ausführungen zum Volksbegriff, dass er sich
       falsch verstanden fühle.
       
       Der Spitzenkandidat der AfD für die Europawahl gab ein etwas mitleidiges
       Bild ab, war offensichtlich krank erschienen und hustete immer wieder
       zwischen seinen Ausführungen. Am Ende schloss er: „Das Leben ist bunt, es
       lebe die Vielfalt.“
       
       Zusammenfassen lässt sich Krahs Vortrag mit: Er wolle doch nichts Böses. Er
       sei „ein Gegner der Assimilation“, behauptet er. Die AfD wolle nicht die
       private Ausübung des Islams einschränken. Nur das öffentliche Leben solle
       nach einer deutschen Leitkultur funktionieren. Das sei doch wie bei der CDU
       und in keiner Form verfassungsrechtlich bedenklich.
       
       Wegen des Hustens warf ihm Richter Gerald Buck mitleidig einen Hustenbonbon
       zu. Und vielleicht war es wirklich auch nur das Breitband-Antibiotikum, was
       aus Krah sprach, als er versuchte, den rassistischen Markenkern der AfD zu
       verleugnen.
       
       ## Beobachter*innen rechnen der AfD schlechte Chancen aus
       
       Krahs Vortrag spielte am Donnerstag auf dem dritten Verhandlungstag im
       Mammutprozess der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Partei
       klagt gegen ihre Einstufung als „rechtsextremer Verdachtsfall“. Der
       Geheimdienst gewann die erste Instanz vor dem Verwaltungsgericht Köln, vor
       dem Oberverwaltungsgericht läuft [2][seit einem Monat die
       Berufungsverhandlung].
       
       Die meisten Beobachter*innen rechnen der AfD schlechte Chancen aus.
       Wohl deshalb versuchen die AfD-Anwälte den Prozess zu verschleppen: Auch im
       Vorfeld des dritten Verhandlungstages hat die AfD noch einmal mehr als 400
       Beweisanträge gestellt, will ein Urteil vor den Landtagswahlen im Osten
       verhindern.
       
       Denn die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts hat große Bedeutung auch
       mit Blick auf eine mögliche Hochstufung der Partei als „gesichert
       rechtsextrem“ und für ein mögliches Verbotsverfahren. Denn seit der
       Einstufung als „rechtsextremer Verdachtsfall“ hat die AfD sich weiter
       radikalisiert und wird mittlerweile vom extrem rechten Flügel um Björn
       Höcke dominiert.
       
       ## „Pauschal diskriminierende Abwertung“
       
       Und der sieht das mit dem Volksbegriff nämlich so, wie man es sonst auch
       von Krah kennt. Das betonte dann auch der Anwalt des Verfassungsschutzes,
       Wolfgang Roth. Die AfD unterscheide zwischen Staatsangehörigen und
       ethnischem Volk, verbunden mit einer pauschal diskriminierenden Abwertung
       von Menschen mit Migrationshintergrund bis hin zu Bürgern zweiter Klasse.
       Das könne man nicht nur aus dem Programm herauslesen, wenn es um den
       „Erhalt der ethnischen Identität“ gehe, sondern noch deutlicher aus vielen
       Äußerungen von Krah.
       
       Roth verwies auf dessen zahlreiche Tweets in der umfangreichen
       Materialsammlung zu den verschwörungsideologischen Konzepten der
       „Umvolkung“ und des „Großen Austauschs“. „Wir wollen nicht diesen
       Meltingpot“, habe Krah gesagt. Oder bedauert, dass „Masseneinwanderung die
       ethnische Struktur der Bevölkerung grundlegend verändere“. In seinem Buch
       „Politik von rechts“ klage er über 15 Millionen Integrationsunwillige, die
       Krah – egal ob deutsch oder nicht – zur „Remigration“ bewegen wolle.
       
       Roth hätte wohl noch viele weitere unappetitliche Zitate wiedergeben
       können, wenn der Vorsitzende Richter Gerald Buck ihn nicht irgendwann
       gestoppt hätte: „Wir kennen alle diese Zitate. Wir haben alles gelesen.
       Bitte keine weiteren Zitate. Unser Besprechungsraum ist durch die Akten
       erheblich kleiner geworden.“ Tatsächlich umfasst das Material des Prozesses
       tausende Aktenseite auf 20 Aktenmetern.
       
       Etwas absurd wurde es, als Krah aus seinen guten Verbindungen in autoritäre
       Regime das Argument ableiten wolle, er könne doch kein Rassist sein –
       schließlich [3][beschäftige er einen Mitarbeiter mit chinesischem
       Migrationshintergrund] und sei mit einer Slowakin verheiratet. Es wurde
       nicht besser, als die AfD-Anwälte behaupteten, der „Einzelfallticker“ –
       eine Art Internet-Sammlung von Gewalttaten, mit denen die AfD gegen
       Minderheiten hetzt – sei nicht zynisch gemeint und solle niemanden pauschal
       unter Verdacht stellen.
       
       ## AfD-Bundesvorstand bestreitet Islamfeindlichkeit
       
       Mitangereist war am Donnerstag auch der AfD-Bundesvorstand Peter
       Boehringer, der in Mails gerne mal vom „vergewaltigten Volkskörper“ oder
       der „Merkelnutte“ schreibt, sich hier aber verhältnismäßig handzahm
       präsentierte.
       
       Er sollte für die AfD-Programmkommission sprechen und deutlich machen, dass
       die Vielzahl der Zitate sich ja nicht auf die Programmatik auswirkten.
       Einen Rechtsruck habe es in der AfD nicht gegeben, behauptete Boehringer,
       und überhaupt: „Es ist doch nicht verboten, einem konservativen Weltbild
       anzuhängen, das vor 20 Jahren noch ganz normal war.“
       
       Und beim Punkt „Islamfeindlichkeit“ behauptete Boehringer tatsächlich, dass
       Hans-Thomas Tillschneider, Vize-Landesvorstand aus Sachsen-Anhalt und einer
       der radikalsten AfD-Politiker überhaupt als Islamwissenschaftler einen sehr
       differenzierten Blick auf den Islam habe.
       
       BfV-Anwalt Roth konterte schlicht mit Aussagen von Tillschneider selbst.
       Der etwa sagte, dass es falsch sei, „zwischen Islam und Islamismus zu
       unterscheiden“ und dass das „Grundgesetz nicht für den Islam“ gemacht wäre.
       Vor einem Jahr hat Tillschneider gar wörtlich zum „Krieg gegen die
       Bundesregierung“ aufgerufen.
       
       ## Die Verzögerungstaktik geht zumindest teils auf
       
       Ein weiterer Streitpunkt war die Diskussion um das Demokratieprinzip, das
       die AfD aus Sicht des Verfassungsschutzes in Frage stelle. Hier führte Roth
       aus, dass zahlreiche Vergleiche der BRD mit dem NS-Regime oder der
       DDR-Diktatur eben keine zulässige Oppositionskritik seien, sondern eine
       illegitime Gleichsetzung, die zudem den Nationalsozialismus verharmlose.
       
       Etwa wenn man nach Corona ein „Nürnberg 2.0“ fordere und
       Gesundheitsminister Karl Lauterbach mit den Hauptkriegsverbrechern der
       NS-Diktatur gleichstelle. Roth sagte, solche Äußerungen legten „die Axt an
       die freiheitlich demokratische Grundordnung und haben den Boden bereitet
       für den Sturm auf den Reichstag“.
       
       Das brachte schließlich den am Donnerstag ansonsten eher ruhigen Boehringer
       auf, der selbst sehr präsent bei Querdenken-Protesten war. Der
       Bundesvorstand sagte, dass die AfD doch immer wieder von den restlichen
       Parteien als Nazi-Partei bezeichnet werde – dann müssten doch auch alle
       anderen Parteien vom Verfassungsschutz beobachtet werden, so seine Logik.
       Der Richter stellte später klar, dass niemand schutzlos dem
       Verfassungsschutz ausgeliefert sei. Schließlich seien geheimdienstliche
       Maßnahmen im Rechtsstaat ja „gerichtlich voll überprüfbar, dafür sind wir
       ja da.“
       
       Das kann allerdings in dem Berufungsverfahren noch dauern. Immerhin kam die
       Verhandlung am Donnerstag relativ gut voran – wohl auch, weil Richter Buck
       mittlerweile eine Routine beim Aufschieben von Beweisanträgen entwickelte.
       Klar bleibt indes: Ein Urteil wird nicht so schnell fallen – und auch das
       öffentliche Interesse ist bereits deutlich kleiner, vor Ort waren weniger
       Journalist*innen als zum Prozessbeginn. Die Verzögerungstaktik der AfD
       geht also zumindest kurzfristig auf.
       
       11 Apr 2024
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://twitter.com/robertwagner198/status/1769199434695393456
 (DIR) [2] /Berufung-gegen-den-Verfassungsschutz/!5994848
 (DIR) [3] https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100247784/afd-maximilian-krah-das-geld-aus-china-und-die-geheimdienste.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gareth Joswig
       
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