# taz.de -- Gesundheitsleistungen für Geflüchtete: Drei Jahre im Wartezimmer
       
       > Flüchtlinge, deren Verfahren noch läuft, erhalten schlechtere
       > Gesundheits- und Sozialleistungen. Viele müssen bis zu 36 Monate warten.
       
 (IMG) Bild: Eine Gynäkologin vom Malteser Hilfsdient misst den Blutzucker bei einer Migrantin
       
       Berlin taz | Rund die Hälfte der Asylsuchenden muss künftig drei Jahre auf
       eine reguläre Gesundheitsversorgung warten. Das ergab eine Berechnung des
       Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin.
       
       Im November hatten Bund und Länder die Bezugsdauer für die Leistungen nach
       dem Asylbewerberleistungsgesetz [1][von 18 auf 36 Monate verdoppelt], die
       Neuregelung ist sei Februar in Kraft. In dieser Zeit gibt es nur
       eingeschränkte Sozial- und Gesundheitsleistungen – es sei denn, die
       Personen werden als schutzberechtigt anerkannt.
       
       Bisher mussten laut DIW rund 64 Prozent aller Asylbewerber:innen mehr
       als 18 Monate auf eine Anerkennung warten und entsprechend über die vollen
       18 Monate mit eingeschränkten Bezügen auskommen. Die vollen 36 Monate
       werden künftig rund 52 Prozent der Asylsuchenden unter das
       Asylbewerberleistungsgesetz fallen – so hoch sei der Anteil jener, deren
       Asylverfahren mindestens 36 Monate dauert.
       
       Die Studienautorin Louise Biddle bezweifelt, dass dies der öffentlichen
       Hand Kosten einspart. „Wir wissen aus anderen Studien: Werden
       Gesundheitsprobleme erst adressiert, wenn dies unerlässlich ist oder es
       sich um einen Notfall handelt, ist es meist teurer als eine frühzeitige
       Behandlung“, so Biddle. „Die Gesundheitsversorgung von Geflüchteten
       einzuschränken, wird die Kosten für Länder und Kommunen also nicht senken.“
       
       ## Geflüchtete müssen Behandlungsschein beantragen
       
       Einer weiteren, ebenfalls am Mittwoch vorgestellten DIW-Auswertung zufolge,
       gaben 82,2 Prozent aller Geflüchteten an, Hilfe bei der Inanspruchnahme
       medizinischer Leistungen zu benötigen. Immerhin 74,5 Prozent haben diese
       nach eigenen Angaben erhalten.
       
       Biddle kritisierte, dass bisher nur sechs Bundesländer die elektronische
       Gesundheitskarte (eGK) eingeführt haben. In den übrigen zehn müssen
       Geflüchtete [2][einen Behandlungsschein] beim Sozialamt beantragen. „Dies
       führt zu einem hohen Verwaltungsaufwand, verzögert die Behandlung und wird
       von Patient*innen und Ärzt*innen als belastend empfunden“, so Biddle.
       Hamburg etwa habe durch die eGK in jährlich rund 1,6 Millionen Euro
       einsparen können.
       
       20 Mar 2024
       
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