# taz.de -- Extrem Rechte im Bundestag: AfD kämpft um Ausschussvorsitze
       
       > Abgeordnete demokratischer Parteien weigern sich, AfD-Politiker als
       > Ausschussvorsitzende zu wählen. Jetzt verhandelt das
       > Bundesverfassungsgericht.
       
 (IMG) Bild: Rechtsextremer Politiker Stephan Brandner in Karlsruhe
       
       Freiburg taz | Derzeit stellt [1][die AfD] keinen einzigen
       Ausschussvorsitzenden im Bundestag. Die Mehrheit der anderen Parteien
       [2][wählt die Personalvorschläge der AfD einfach nicht.] Die AfD sieht
       darin ihr Recht auf Gleichbehandlung verletzt. An diesem Mittwoch
       verhandelte das Bundesverfassungsgericht über zwei Organklagen der
       AfD-Fraktion.
       
       Eigentlich werden die Ausschussvorsitze nach der Größe der Fraktionen
       verteilt, so steht es in der Geschäftsordnung des Bundestags. Die AfD hat
       in dieser Wahlperiode das Vorschlagsrecht für den Ausschussvorsitz im
       Innen- und im Gesundheitsausschuss sowie im Ausschuss für
       Entwicklungszusammenarbeit. Doch in den Ausschüssen wurde kein einziger
       ihrer Personalvorschläge gewählt. Faktisch werden die Ausschüsse derzeit
       von den stellvertretenden Vorsitzenden geleitet, die zu anderen Fraktionen
       gehören.
       
       Bei der zweiten Klage geht es um den AfD-Abgeordneten Stephan Brandner, der
       in der letzten Wahlperiode Vorsitzender des Rechtsausschusses war,
       [3][jedoch 2019 abgewählt wurde]. Zuvor hatte er wiederholt mit
       hetzerischen Aussagen provoziert. So sprach Brandner von einem „Judaslohn“,
       als Udo Lindenberg das Bundesverdienstkreuz erhielt. Brandner missfiel,
       dass der Musiker vorher den AfD-Politiker Björn Höcke als „echten Fascho“
       bezeichnet hatte.
       
       Die Ausschussvorsitzenden sind nicht wirklich mächtig, ihre Ämter sind eher
       prestigeträchtig. Sie leiten die Sitzungen der jeweiligen Ausschüsse und
       repräsentieren diese bei Verbänden oder im Ausland. Dabei müssen sie
       überparteilich agieren. Schwierig einzustufen sind Äußerungen wie die von
       Brandner, die er nicht als Ausschussvorsitzender machte, sondern als
       Parteipolitiker.
       
       ## Schlechte Chancen für die AfD
       
       Der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner sagte in Karlsruhe, dass solche
       Äußerungen das Vertrauen in die überparteiliche Leitung des
       Rechtsausschusses gefährdeten und dessen Ansehen beschädigten. Der
       Verfassungsrichter Ulrich Maidowski schlug vor, dass ein
       Ausschussvorsitzender sich mit seinen Äußerungen in einem „Korridor des
       Vertretbaren“ bewegen müsse.
       
       Immer wieder wurde von der AfD auf die FDP-Politikerin Marie-Agnes
       Strack-Zimmermann verwiesen, die sich auch oft polemisch äußere – obwohl
       sie Vorsitzende des Verteidigungsausschusses ist. „Sie hetzt aber nicht
       gegen Minderheiten“, erwiderte SPD-Mann Fechner.
       
       Das Verfassungsgericht muss nun entscheiden, ob die AfD einen Anspruch auf
       eine bestimmte Zahl von Ausschussvorsitzenden hat oder ob sie die Abwahl
       und Nichtwahl ihrer Leute einfach akzeptieren muss, weil es sich um freie
       Wahlen handelt. Im Fall Brandners geht es auch um die Frage, ob so eine
       Abwahl überhaupt möglich ist und wenn ja, ob hierfür ein gravierender Grund
       erforderlich war.
       
       Die Chancen der AfD gelten als nicht besonders gut. In beiden Verfahren
       hatte Karlsruhe 2020 und 2022 bereits Eilanträge der Partei abgelehnt. Die
       Verhandlung sollte bis Mittwochabend dauern. Das Urteil wird in einigen
       Monaten erwartet.
       
       20 Mar 2024
       
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 (DIR) Christian Rath
       
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