# taz.de -- Streit um Legalisierung: Cann-noch-a-bissl dauern
       
       > Das Cannabisgesetz sei ein Bürokratiemonster, sagen zumindest die
       > Justizministerien der Länder und wollen es im Bundesrat aufhalten. Was
       > dran ist.
       
 (IMG) Bild: Erstes Erntefest mit Testpflanzen beim Cannabis Social Club Hamburg im September 2023
       
       Das Cannabisgesetz tritt eventuell doch nicht wie geplant am 1. April in
       Kraft. Damit werde ein „Bürokratiemonster“ erschaffen, das die Justiz
       massiv überlasten werde, warnen die Justizministerien der Länder und wollen
       das Gesetz über den Bundesrat aufschieben. Ist die Lage wirklich so
       schlimm? 
       
       ## Richtig ist:
       
       Die von der Bundesregierung geplante Cannabislegalisierung soll auch
       rückwirkend gelten, das sei eine [1][Frage der Gerechtigkeit] begründet
       Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Amnestieregelung. Daher muss
       die Justiz bisherige Straffälle prüfen und manche Strafen zurückziehen,
       mildern oder bei einer Kombination von Straftaten eine neue Gesamtstrafe
       festlegen. Dabei geht es um nicht vollstreckte Fälle, bei denen die Haft-
       oder Geldstrafe noch nicht angetreten oder fertig abgesessen wurde.
       
       Bei den Haftentlassungen rechnet die Regierung mit maximal 7.500
       Prüffällen. Der Deutsche Richterbund geht von insgesamt 100.000 zu
       überprüfenden Akten aus. Die Amnestieregelung wird auf Landesebene über
       Parteigrenzen hinweg kritisch gesehen.
       
       Die Berliner Staatsanwaltschaft rechnet für ihren Bereich mit rund 3.500 zu
       überprüfenden Verfahren. Der Justizminister aus Nordrhein-Westfalen sogar
       mit mindestens 60.000. Das könnte ihrer Rechnung nach Monate dauern und
       viel Personal binden. Wenn das Gesetz wie geplant Anfang April käme, stelle
       das die Thüringer Staatsanwaltschaft „vor kaum lösbare Probleme“, sagte
       auch der Erfurter Oberstaatsanwalt Hannes Grünseisen.
       
       Allerdings [2][kommt das Gesetz nicht über Nacht]. Der Aufwand für die
       Justiz sei vorhersehbar gewesen, sagen der Cannabis Social Club und die
       Neue Richtervereinigung. „Es wäre also möglich – und geboten – gewesen,
       Vorkehrungen für den Gesetzeserlass zu treffen“, erklärt Letztere.
       Verschiedene Staatsanwaltschaften haben bereits im November 2023 begonnen,
       die entsprechenden Fälle zu prüfen. So glauben etwa Hessen und Hamburg, den
       Stichtag einhalten zu können, auch wenn es ein enormer Kraftaufwand gewesen
       sei.
       
       ## Kompliziert, wenn Straftaten zusammenfallen
       
       Dass die Funktionsfähigkeit der Justiz in Gefahr sei, hält Simon Pschorr,
       Staatsanwalt in der Neuen Richtervereinigung, für abwegig.
       Staatsanwält*innen müssten ohnehin, bevor sie einen Verurteilten
       auffordern, seine Strafe anzutreten, prüfen, ob Vollstreckungshindernisse
       bestünden. Oft ließe sich die Strafe leicht anpassen. Kompliziert wird es,
       wenn verschiedene Straftaten gemeinsam verurteilt wurden. Zum Beispiel,
       wenn bei einem Diebstahl beim Tatverdächtigen auch Cannabis gefunden wurde.
       
       Und ein bisschen hätte sich die deutsche Justiz das selbst eingebrockt,
       [3][wäre sie schon digitalisiert,] „wären vollstreckungsfähige Urteile
       durch Textverarbeitungssoftware automatisch durchsuchbar“, kritisiert
       Pschorr im Interview im Spiegel.
       
       Auf der anderen Seite sollte die Justiz entlastet werden. Die
       Bundesregierung rechnet mit weniger Cannabis-Verfahren und dadurch einem
       Einsparpotenzial bei den Gerichten von rund 225 Millionen Euro jährlich. In
       Deutschland fallen mehr als die Hälfte, 2022 etwa 60 Prozent, der
       Rauschgiftdelikte auf Cannabis zurück.
       
       Ob Cannabis ab 1. April legal sein wird? Sowohl aus dem Justiz-,
       Gesundheits- und [4][Innenausschuss des Bundesrates werden
       Änderungsempfehlungen] für die Abstimmung am 22. März eingereicht. Die
       Anrufung des Vermittlungsausschusses ist zunehmend wahrscheinlicher.
       
       Um noch einen zeitigen Gesetzesstart zu ermöglichen und einen
       Vermittlungsausschuss zu verhindern, erwägt nun das Bundesjustizministerium
       eine Verzögerung der Amnestieregelung um sechs Monate für Fälle, die bisher
       strafbar, aber künftig erlaubt sind. Vielleicht einen Kompromiss.
       
       17 Mar 2024
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Anwalt-ueber-Cannabis/!5918478
 (DIR) [2] /Cannabis-Legalisierung/!5985240
 (DIR) [3] https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/digitalisierung-der-justiz-2263608
 (DIR) [4] /Streit-um-Cannabis-Gesetz/!5974188
       
       ## AUTOREN
       
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