# taz.de -- Streit um Teillegalisierung: Showdown um Cannabisfreigabe
       
       > Am 1. April soll Cannabis teillegalisiert werden. Doch die Union will das
       > Gesetz über den Bundesrat blockieren. Lauterbach warnt vor einem
       > Scheitern.
       
 (IMG) Bild: Das Gesetz erlaubt den Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen und die Aufbewahrung von 50 Gramm Cannabis
       
       Berlin taz | Es ist Punkt 6 der Tagesordnung der Bundesratssitzung am
       kommenden Freitag, der noch einmal zum Showdown führen könnte: „Gesetz zum
       kontrollierten Umgang mit Cannabis“. Denn die unionsregierten Länder wollen
       dann die eigentlich für den 1. April vorgesehene Teillegalisierung von
       Cannabis in Deutschland in den Vermittlungsausschuss verfrachten – und so
       auf den letzten Metern noch verhindern.
       
       Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) kündigte am Wochenende
       an, dass sein Bundesland im Bundesrat für die Anrufung des
       Vermittlungsausschusses stimmen werde. „Mein Ziel ist es, dass dieses
       Gesetz niemals wieder aus dem Vermittlungsausschuss herauskommt.“ Auch
       andere Länder wollen dafür stimmen.
       
       Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) erklärte zuletzt, er werde
       sich an allem beteiligen, was dieses Gesetz außer Kraft setze. Auch
       NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) sagte, er habe „keine Lust, meine
       Polizisten mit so einem Scheiß zu beschäftigen“. Im Bundesrat hatten
       zuletzt bereits die Ausschüsse für Gesundheit, Recht und Inneres die
       Einschaltung des Vermittlungsausschuss empfohlen.
       
       Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) warnte vor einem Scheitern
       des Projekts. „Jedes von SPD und Grünen mitregierte Land muss wissen, dass
       [1][das Cannabisgesetz] am nächsten Freitag stirbt, wenn man den
       Vermittlungsausschuss anruft“, erklärte er auf X. Die Unionsländer würden
       das Gesetz dort „mit allen Verfahrenstricks beerdigen“.
       
       Auch Burkhard Blienert (SPD), Drogenbeauftragter der Regierung, appellierte
       an die Länder, das Gesetz „nicht zu verzögern“. Der
       Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen warnte, dieses stehe „auf der
       Kippe“. Die Grünen in den Landesregierungen sollten dem Unionsvorstoß nicht
       folgen, sondern das Gesetz „in die Tat umsetzen“.
       
       ## Sachsens Grüne geben der CDU Kontra
       
       Dort ging man am Sonntag tatsächlich teils auf Kontra. Sachsens
       Vizeministerpräsident Wolfram Günther, gerade zum grünen
       Co-Spitzenkandidaten zur Landtagswahl im Herbst gewählt, widersprach
       Kretschmer. „Einen Vermittlungsausschuss mit dem Ziel, das Cannabisgesetz
       zu verhindern, wird es mit uns Bündnisgrünen nicht geben“, sagte Günther
       der taz. „Wenn wir uns dazu in der Staatsregierung nicht einigen, wird
       Sachsen sich im Bundesrat enthalten.“ Der Vermittlungsausschuss sei „ein
       wertvolles demokratisches Instrument, das man mit Verfahrenstrickserei
       besser nicht beschädigen sollte“.
       
       Das von der Ampel beschlossene Cannabisgesetz erlaubt den Anbau von bis zu
       drei Pflanzen, privat oder in vereinsähnlichen Cannabisclubs. Auch wird der
       Besitz von 25 Gramm Cannabis unterwegs und bis zu 50 Gramm zu Hause
       legalisiert. Nach dem Beschluss der Bundesregierung und im Bundestag ist
       das Gesetz im Bundesrat nicht mehr zustimmungspflichtig. Dieser kann aber
       Einspruch einlegen, indem er den Vermittlungsausschuss anruft. Das Gremium
       besteht hälftig aus Mitgliedern des Bundestags und Bundesrats und schlägt
       dann Kompromisse vor.
       
       Bereits zuletzt hatte sich zumindest [2][eine Verzögerung des
       Cannabisgesetzes] angekündigt. Denn zum einen hatte die Polizei eine
       Übergangsfrist eingefordert, um sich vorzubereiten, wie die
       Teillegalisierung kontrolliert werden kann. Zum anderen sieht das Gesetz
       auch vor, dass Strafen, die wegen Cannabisdelikten verhängt wurden,
       nachträglich geprüft und aufgehoben werden.
       
       Justizminister*innen der Länder, auch von Grünen und SPD, hatten hier
       erklärt, dies würde mehr als 100.000 Fälle betreffen und sei für die
       Gerichte in der Kürze nicht leistbar. Sie plädierten für eine Verschiebung
       der Teillegalisierung auf Oktober. Auch hier hatten Lauterbach und der
       Drogenbeauftragte Blienert widersprochen: Die Amnestie bedeute anfangs zwar
       mehr Arbeit, langfristig aber sei das Projekt eine Entlastung der Gerichte,
       weil Zehntausende Konsumdelikte wegfielen.
       
       17 Mar 2024
       
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