# taz.de -- Angeklagte über G20-Prozess: „Eine Bestrafung ohne Urteil“
       
       > Ab Donnerstag stehen in Hamburg sechs Angeklagte vor Gericht wegen der
       > G20-Proteste 2017. Bereits jetzt kritisieren sie die Staatsanwaltschaft.
       
 (IMG) Bild: 2017 ist lange her, ne? Die Staatsanwaltschaft will aber noch einige Hühnchen mit G20-Gegner*innen rupfen
       
       taz: Nils Jansen und Gabi Müller, mit welchem Gefühl blicken Sie auf den
       Ihnen bevorstehenden Prozess? 
       
       Nils Jansen: Ich bin total überwältigt von der Solidarität, die wir gerade
       bekommen. Aus ganz Deutschland melden sich Leute bei uns und bieten
       Unterstützung an. Hamburger*innen, die uns überhaupt nicht kennen, haben
       uns Schlafplätze angeboten. Zu jedem Prozesstag gibt es Kundgebungen vor
       Gericht und jetzt am Samstag eine Demo, zu der bundesweit aufgerufen wird.
       Denn bei diesem Prozess geht es nicht nur um uns Angeklagte, sondern um
       einen [1][politischen Angriff auf die Versammlungsfreiheit.]
       
       Seit dem Gipfel 2017 sind schon [2][viele Urteile gegen
       Demonstrant*innen ergangen]. Im Rondenbarg-Komplex wurde schon zwei Mal
       Anklage erhoben. Was leiten Sie daraus für Ihren Prozess ab? 
       
       Gabi Müller: Alles ist möglich. Bisher war ja alles dabei: Es gab irre
       Haftstrafen für nix, dann gab’s Prozesse, die völlig in sich
       zusammengefallen sind, nachdem die Anklage extrem aufgebauscht worden war,
       und das Gericht hat am Ende Freisprüche erteilt.
       
       Jansen: Die harten Urteile gegen G20-Demonstrant*innen haben mich
       schockiert. Da gab es ja mehrjährige Haftstrafen für Flaschenwürfe, bei
       denen niemand verletzt wurde. Carsten S., der dem NSU die Mordwaffe besorgt
       hat, bekam auch nur drei Jahre – für Beihilfe zu neunfachem Mord! Da wird
       deutlich, dass wir hier eine politisch motivierte Justiz vor uns haben.
       Gegen linke Demonstranten soll besonders hart vorgegangen werden.
       Andererseits wurde das erste Rondenbarg-[3][Verfahren gegen Fabio V.] im
       vergangenen Jahr endlich eingestellt. Vielleicht gerät die
       Staatsanwaltschaft langsam unter Druck, weil sie kaum Erfolge präsentieren
       kann. Und sie merkt, dass ihr Agieren nicht widerspruchslos hingenommen
       wird.
       
       Müller: Ich erwarte von Seiten der Staatsanwaltschaft auch eine
       Entpolitisierung des Geschehens. Sie will der Demonstration den politischen
       Charakter absprechen und linke Proteste als sinnlosen Krawall
       delegitimieren.
       
       Aus welchen Gründen haben Sie damals protestiert? 
       
       Jansen: Das besondere an Gipfelprotesten ist, dass da ganz viele Themen
       zusammenkommen. Zum Beispiel sind die G20 die größten Kriegstreiber der
       Welt, deswegen waren viele Friedensaktivist*innen da. Die G20 sind
       auch die größten Umweltverschmutzer, deswegen war die Klimabewegung da.
       Außerdem war Trump da, deswegen war es für die feministische Bewegung
       wichtig. Für mich als aktiver Gewerkschafter und engagierter Linker war es
       ein Muss, Teil der Proteste zu sein.
       
       Müller: Bei so einem Gipfeltreffen ist es wichtig klarzumachen: Das geht
       nicht ohne unseren Widerspruch. Da trifft sich die herrschende Klasse und
       teilt Märkte und Profit unter sich auf, was negative Auswirkungen auf
       Millionen Menschen hat. Die Vorstellung, die Staatschefs,
       Wirtschaftsminister und Zentralbankchefs sitzen da und auf der Straße
       passiert nichts, weil es angeblich eh keinen Einfluss hat, finde ich fatal.
       Man muss so was öffentlich kritisieren und hat zumindest immer eine
       gemeinsame Erfahrung zu gewinnen.
       
       Wie sind Sie am Morgen des 7. Juli 2017 am Rondenbarg gelandet? 
       
       Jansen: Das ist eine Frage, die auch das Gericht beschäftigen wird. Im
       Prozess sind verschiedene Menschen aus dem ganzen Bundesgebiet angeklagt,
       die verschiedene Erfahrungen gemacht haben und verschiedene politische
       Positionen vertreten. Durch ihre Anklage hat die Staatsanwaltschaft aus uns
       ein Kollektiv gemacht. Ich bitte um Verständnis, dass ich deshalb vor dem
       Prozess meine persönlichen Erlebnisse nicht wiedergeben werde.
       
       Müller: Die Solidaritätsorganisation Rote Hilfe weist darauf hin, dass jede
       Aussage zu der Situation, so harmlos sie scheint, gegen einen verwendet
       werden kann. Aussageverweigerung ist auch ein politisches Statement, um zu
       sagen, ich kooperiere nicht mit der Klasse, die uns unterdrückt. Die
       Staatsanwaltschaft muss uns nachweisen, dass wir etwas getan haben – nicht
       andersherum. Wir müssen uns nicht dafür rechtfertigen, gegen diese
       gewaltvollen Verhältnisse, in denen wir leben, auf die Straße zu gehen.
       
       Wie war es, sechseinhalb Jahre in der Erwartung dieses Prozesses zu leben? 
       
       Müller: Die staatliche Verfolgung bezweckt ja, linke Aktivist*innen
       mundtot zu machen und zu lähmen. Ich habe deshalb versucht, mich nicht
       verrückt machen zu lassen. Aber man hat es natürlich im Hinterkopf. Wenn
       man zum Beispiel mehrere Wochen im Urlaub ist oder für eine Zeit ins
       Ausland geht, muss man zusehen, dass jemand Vertrauenswürdiges die Post
       öffnet, falls was kommt, auf das man schnell reagieren muss.
       
       Jansen: Ich habe es als zermürbend erlebt. Man muss sich das in der Summe
       vorstellen: Erst die brutale Situation am Rondenbarg, dann die tagelange
       Freiheitsberaubung in der Gefangenensammelstelle und Justizvollzugsanstalt,
       dann diese Anzeige. Fünf Monate später durchsucht die Polizei deine
       Wohnung, verwüstet dein Zimmer, dringt in deinen persönlichen Schutzraum
       vor. Dann wird dir diese riesige Akte geschickt, in der steht, es seien
       „hohe Haftstrafen zu erwarten“. Und dieses Ding liegt dann da sechs Jahre.
       Jedes Mal, wenn du deinen Briefkasten öffnest, kann da Post vom Gericht
       sein. Ende letzten Jahres war es dann so weit.
       
       Wie organisieren Sie es, zu den Prozessterminen bis voraussichtlich August
       25-mal nach Hamburg zu fahren? 
       
       Müller: Da ist nicht ganz einfach. Man muss ja irgendwie frei bekommen,
       aber nicht jeder kann oder möchte seinen Arbeitgeber darüber informieren.
       Da ist Kreativität gefragt.
       
       Jansen: Man muss sich klarmachen, was das bedeutet. Ich bin zum Beispiel
       selbstständig, ich kann jetzt de facto sechs Monate lang keinen Vertrag
       annehmen und werde einen großen Teil meiner Einkünfte verlieren. So ein
       Verfahren kann auch ohne Verurteilung eine finanzielle Katastrophe
       bedeuten. Natürlich beeinträchtigt es auch das Privatleben. Es bedeutet,
       dass eine Bestrafung stattfindet, ohne dass jemals ein Urteil gesprochen
       wurde.
       
       Haben Sie das Gefühl, die Staatsanwaltschaft benutzt Sie, um eine
       Veränderung der Rechtsprechung zum Versammlungsrecht zu erzielen? 
       
       Jansen: Genau, ich glaube, der Staatsanwaltschaft geht es nicht um uns.
       Eigentlich geht es darum, durch die Hintertür die Rechtsprechung zu ändern:
       Die bloße Anwesenheit auf der Demo soll hier bestraft werden.
       
       Müller: Die Staatsanwaltschaft hat schon in den vergangenen
       Rondenbarg-Anklagen deutlich gemacht, dass sie prüfen möchte, ob die
       sogenannte „Hooligan-Rechtsprechung“ des Bundesgerichtshofs – also dass die
       Anwesenheit in einer Menschenmenge, bei der es zu Gewalt kommt, ausreicht,
       um verurteilt zu werden – ob diese Rechtsprechung auch auf politische
       Versammlungen übertragbar ist. Und das, obwohl der BGH das damals explizit
       ausgeschlossen hat. Der Landfriedensbruch-Paragraf wurde in den letzten
       Jahrzehnten immer wieder verschärft, nun will die Staatsanwaltschaft also
       weitere Fakten schaffen.
       
       Jansen: Wenn die Staatsanwaltschaft damit durchkommt, könnten in Zukunft
       alle Teilnehmenden von Demonstrationen für eventuelle Straftaten aus der
       Menge kollektiv verurteilt werden. Was bleibt dann noch übrig vom
       Versammlungsrecht?
       
       17 Jan 2024
       
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