# taz.de -- Regeln für V-Leute der Polizei: Längst überfällig
       
       > Der Einsatz von Spitzeln der Polizei soll endlich gesetzlich geregelt
       > werden. Justizminister Buschmann bekommt für sein Projekt allerdings viel
       > Gegenwind.
       
 (IMG) Bild: Justizminister Marco Buschmann
       
       Es ist eines der größten Rätsel des Rechtsstaates, warum der Einsatz von
       Spitzeln (sogenannten V-Leuten) bei der Strafverfolgung bisher nicht
       gesetzlich geregelt ist. Sogar die V-Leute des [1][Verfassungsschutzes]
       sind seit 2014 bereits gesetzlich geregelt. Deshalb ist es mehr als
       überfällig, dass die Bundesregierung nun auch einen [2][Gesetzentwurf für
       die V-Leute der Polizei] beschlossen hat.
       
       Eigentlich sind Grundrechtseingriffe nur auf gesetzlicher Grundlage
       möglich. Doch die Rechtsprechung ließ bisher eine allgemeine
       Ermittlungsbefugnis gelten. Dabei ist es doch ein massiver Eingriff des
       Staates, wenn er Kriminelle beauftragt, Informationen von und über
       Verdächtige zu beschaffen.
       
       Die V-Leute erschleichen sich das Vertrauen der Zielpersonen und
       missbrauchen es. Sie arbeiten in der Regel gegen Geld und manchmal
       übertreiben sie in ihren Informationen auch, um mehr zu verdienen. V-Leute
       sind oft effizient, deshalb will die Polizei nicht auf sie verzichten. Aber
       sie sind eben auch ein [3][gefährliches, schwer zu kontrollierendes
       Instrument].
       
       Umso erstaunlicher ist es, dass ausgerechnet der Deutsche Richterbund Front
       gegen den Gesetzentwurf macht, weil er das Enttarnungsrisiko für V-Leute
       erhöhe. Der Richterbund hat unzählige Bedenken, die man eher bei der
       Polizei vermuten würde.
       
       Grund dafür ist wohl, dass der Richterbund auch die Staatsanwält:innen
       vertritt, die ja bei der Strafverfolgung eng mit der Polizei
       zusammenarbeiten. Außerdem lehnt der Richterbund schon immer auffällig
       häufig Reformen ab – vor allem dann, wenn sie mit Veränderungen im
       Arbeitsablauf verbunden sind.
       
       Dass Bundesjustizminister Marco Buschmann die Reform dennoch forciert, hat
       zwei Gründe: Zum einen denkt er manchmal eben rechtsstaatlicher als der
       Richterbund. Zum anderen fordern die Anwälte schon seit Jahrzehnten eine
       bessere Kontrollierbarkeit der V-Leute.
       
       Dass der FDP-Minister hierfür sogar den Vorwurf auf sich nimmt, er schaffe
       neue Bürokratie, sollte man ihm hoch anrechnen.
       
       14 Mar 2024
       
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