# taz.de -- Schuldenbremsen-Ausnahme bei Hochwasser: Kein „Sesam, öffne dich“
       
       > Wegen des Hochwassers diskutiert die Ampel die Aussetzung der
       > Schuldenbremse. Die Mittel wären dabei aber strengen Regeln unterworfen.
       
 (IMG) Bild: Häuser im Hochwassergebiet in der Gemeinde Lilienthal bei Bremen am 4.1. 2024
       
       Die Ampelkoalition diskutiert, ob sie angesichts des Hochwassers in
       Niedersachsen [1][die Schuldenbremse „aussetzen“ soll] oder nicht. SPD und
       Grüne sind tendenziell dafür und die FDP strikt dagegen. Dabei ist die
       Diskussion symbolisch völlig überladen.
       
       Zunächst ist festzuhalten, dass das Grundgesetz bei Naturkatastrophen und
       außergewöhnlichen Notsituationen eine Ausnahme von der Schuldenbremse
       erlaubt. Der Staat soll dadurch auch in unerwarteten Krisen handlungsfähig
       bleiben.
       
       Um welche Summe es bei den Hochwasserhilfen überhaupt geht, ist heute
       naturgemäß noch unbekannt. Im Jahr 2024 werden es für den Bund vermutlich
       einige Milliarden Euro sein. Die Summe dürfte jedenfalls groß genug sein,
       um die Schuldenbremse dafür auszusetzen. Denn das Grundgesetz sieht eine
       Haushaltsnotlage erst vor, wenn die staatliche Finanzlage „erheblich“
       beeinträchtigt ist.
       
       Allerdings ist die Feststellung einer Haushaltsnotlage kein „Sesam, öffne
       dich“, das wie bei Ali Baba das Felsentor zur Schatzkammer aufmacht
       beziehungsweise im echten Leben den Zugang zu unermesslicher
       Neuverschuldung ermöglichte. Wenn die Schuldenbremse aufgrund des
       Hochwassers „ausgesetzt“ wird, dürfen ausschließlich die Kosten, die im
       Jahr 2024 zusätzlich wegen der Hochwasserschäden im Bund anfallen, mit
       zusätzlichen Schulden finanziert werden.
       
       Es wäre aber nicht möglich, mit derselben Ausnahme von der Bremse eine
       [2][ambitionierte Klimapolitik] oder die Digitalisierung der Gesellschaft
       mit Krediten zu finanzieren. Diese Aufgaben sind weder unerwartet noch
       Folgen der Hochwasserkatastrophe.
       
       Falls der Bundestag eine Haushaltsnotlage wegen Hochwassers beschließen
       sollte, würde das den Haushaltskonflikt der Ampelkoalition also keineswegs
       abschwächen. Die Frage, ob und wie Zukunftsinvestitionen finanziert werden
       können, bliebe ungelöst. Der Haushaltskonflikt würde durch die
       [3][Hochwasserfolgekosten] immerhin nicht verschärft, weil die Ausgaben
       nicht an anderer Stelle eingespart werden müssten.
       
       4 Jan 2024
       
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