# taz.de -- Teilweise Haushaltssperre: Zwei Bundeshaushalte in Gefahr
       
       > Das Finanzministerium hat eine teilweise Haushaltssperre verhängt.
       > Experten raten zu einem Nachtragshaushalt und zur Verschiebung des
       > Haushalts 2024.
       
 (IMG) Bild: Habeck in glücklicheren Tagen: Im März war der Haushalt noch nicht akut bedroht
       
       Nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts hat das
       Finanzministerium am Dienstagnachmittag auch den
       Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) gesperrt. Am Montagabend hatte es
       bereits zahlreiche Vorhaben auf Eis gelegt, die aus dem Klimafonds
       finanziert werden sollten.
       
       Dass das [1][Urteil des Bundesverfassungsgerichts w]eitreichende Folgen für
       den Haushalt hat, war allen Beteiligten bereits vergangene Woche klar.
       Daher hatte der Haushaltsausschuss für diesen Dienstag eine Anhörung mit
       Experten anberaumt, um zu diskutieren, wie es nach dem Urteil weitergehen
       kann. Der Rat an die Koalition aus SPD, Grünen und FDP war deutlich.
       Mehrere Experten empfahlen, den laufenden Bundeshaushalt 2023 zu überprüfen
       und den Etat für 2024 nicht übereilt zu verabschieden. Rechtsprofessor
       Hanno Kube von der Universität Heidelberg stellte die
       „Verfassungsmäßigkeit“ des diesjährigen Budgets infrage und nannte die
       Zahlen für kommendes Jahr „nicht beschlussreif“.
       
       Eigentlich wollen SPD, Grüne und FDP den Bundeshaushalt 2024 kommende Woche
       im Bundestag beschließen lassen. Das ganze Verfahren steht allerdings auf
       der Kippe, weil das Bundesverfassungsgericht vergangene Woche in einem
       Urteil auf Klage der oppositionellen Union der Bundesregierung 60
       Milliarden Euro gestrichen hat. Das waren nicht verbrauchte
       Corona-Staatsschulden aus dem Jahr 2021. Die Ampel hatte die Gelder unter
       anderem für nächstes Jahr als Ausgaben im Klima- und Transformationsfonds
       eingeplant. Das wertete das oberste Gericht als Verstoß gegen die
       [2][Schuldenbremse] im Grundgesetz.
       
       Viele geplante öffentliche Investitionen sind nun gefährdet. Das Geld war
       beispielsweise dafür gedacht, Solarmodulhersteller beim Bau neuer Fabriken
       zu fördern, Stahlproduzenten den Übergang von Kohle zu grünem Wasserstoff
       zu erleichtern und die Ansiedlung von Chip-Fertigungsanlagen in
       Sachsen-Anhalt und Sachsen zu subventionieren.
       
       Schon in der Anhörung erklärte Finanz- und Steuerrechtler Kube, auch der
       Wirtschaftsstabilisierungsfonds falle unter das Urteil. Der Beschluss für
       die Kreditaufnahme stamme aus dem Jahr 2022, ein Teil der Mittel sei aber
       erst 2023 aufgenommen und für die [3][Energiepreisbremsen] verwendet
       worden. Gemäß Bundesverfassungsgerichtsurteil müsse beides jedoch im selben
       Jahr stattfinden. Seine Schlussfolgerung: Die Ampelkoalition solle einen
       Nachtragshaushalt für 2023 beschließen.
       
       ## Haushalte 2023 und 2024 bauen aufeinander auf
       
       Zum Etat 2024 erläuterte Kube, im Kernhaushalt fielen möglicherweise einige
       Milliarden Euro zusätzlicher Ausgaben an, die die Regierung nicht mehr aus
       dem Klimafonds bezahlen könne. Diese Veränderungen müssten jetzt berechnet
       und eingearbeitet werden. Kube plädierte für einen „Kassensturz“. „Die
       Haushalte 2023 und 2024 bauen aufeinander auf.“
       
       In eine ähnliche Richtung argumentierte Jan Keller vom Bundesrechnungshof,
       der die Staatsfinanzen kontrolliert. Seine Institution halte „sowohl den
       Haushalt 2023 als auch den Regierungsentwurf für den Haushalt 2024 in
       verfassungsrechtlicher Hinsicht für äußerst problematisch“, sagte Keller.
       
       Nicht alle waren bei der Anhörung dieser Meinung. Wirtschaftsprofessor Jens
       Südekum von der Universität Düsseldorf hielt den „Kernhaushalt 2024 für
       ausverhandelt“. Man könne ihn jetzt verabschieden und nächstes Jahr
       eventuell einen Nachtragshaushalt hinterherschieben, um zusätzliche
       Ausgaben zu ermöglichen.
       
       Unions-Vizefraktionschef Mathias Middelberg sah seine Partei, die die
       Verfassungsbeschwerde eingereicht hatte, dennoch bestätigt. Nach der
       Anhörung betonte er, dass die Milliarden Euro, die in diesem Jahr für die
       Energiepreisbremsen an Privathaushalte und Firmen gezahlt wurden,
       eigentlich nicht zur Verfügung gestanden hätten. „Sie wurden nicht korrekt
       verbucht.“ Die Schlussfolgerung des CDU-Finanzpolitikers: Ein
       Nachtragshaushalt für 2023 sei „zwingend“ notwendig. Außerdem hielt er es
       für ratsam, den Bundeshaushalt 2024 „sorgfältig“ und „verfassungsfest
       auszugestalten“, was wohl dazu führen müsse, die Beratung zu verschieben.
       
       ## Sperre für Klimafonds und Bundeshaushalt
       
       Umstritten waren in der Anhörung und danach auch Antworten auf die Frage,
       woher das fehlende Geld kommen solle. Inzwischen hat Bundesfinanzminister
       Christian Lindner (FDP) nicht nur eine [4][Haushaltssperre für den
       Klimafonds] verhängt, sondern auch eine für den Bundeshaushalt 2023, soweit
       es dabei um Mittel für 2024 geht. Davon könnten schon jetzt einige
       Investitionsprojekte betroffen sein, die noch keine rechtsverbindliche
       Zusage erhalten haben – etwa geplante Subventionen für Solar- und
       Chipfabriken.
       
       Ein partieller Ausweg aus der Finanzmisere bestünde nun darin, erneut eine
       Notlage für 2023 auszurufen, wie das Grundgesetz sie ausnahmsweise erlaubt.
       Das schlug selbst CDU-Politiker Middelberg vor. „Damit wäre die
       Schuldenbremse gebrochen“, beschrieb er jedoch die Konsequenzen. Das ist
       einerseits eine erstaunliche Bewegung, denn die Union will die Bremse
       unbedingt einhalten.
       
       Andererseits: Wenn Ausgaben des Wirtschaftsstabilisierungsfonds mit
       Schulden bezahlt wurden, die nicht erlaubt waren, gibt es kaum eine andere
       Lösung, als zusätzliche Kredite aufnehmen. Dies allerdings würde der
       Politik von Finanzminister Christian Lindner (FDP) zuwiderlaufen, der die
       Bremse unbedingt einhalten will.
       
       Und 2024? Für nächstes Jahr konkurrieren zwei Lösungsansätze.
       SPD-Fraktionschef Mützenich sprach sich dafür aus, die Schuldenbremse
       auszusetzen: „Wir werden aus meiner Sicht nicht darum herumkommen, für 2024
       die Ausnahmeregel zu ziehen – womöglich auch länger.“ Wirtschaftsprofessor
       Dirk Meyer von der Bundeswehr-Universität in Hamburg erklärte dagegen
       während der Anhörung, Ausgabenkürzungen etwa bei der Kindergrundsicherung
       seien unausweichlich.
       
       21 Nov 2023
       
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 (DIR) Hannes Koch
       
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