# taz.de -- Kundgebung vor Landgericht Braunschweig: Polizei im falschen Film
       
       > Die Polizei hat verhindert, dass vor dem Landgericht Braunschweig ein
       > justizkritischer Film gezeigt wird. Filmemacher und Anmelder wollen
       > klagen.
       
 (IMG) Bild: Mehr Demo als Kinogenuss: Filmvorführung vor dem Landgericht Braunschweig
       
       Hamburg taz | In Braunschweig hat die Polizei am Donnerstag die
       Open-Air-Vorführung eines justizkritischen Films nach wenigen Minuten
       abgebrochen. Der besondere Charme dabei: Die Aufführung fand vor dem
       Landgericht statt, aus dem der Film mit heimlich gemachten Tonaufnahmen
       berichtet.
       
       Die Veranstaltung war als Kundgebung angemeldet worden unter dem Titel:
       „Wer die Macht hat, braucht sich um das Recht nicht zu scheren. Für eine
       [1][Welt ohne Justiz und Strafe]“. Anmelder und Filmemacher wurden von der
       Polizei mitgenommen und vier Stunden festgehalten. Im Stoppen der von etwa
       25 Leuten besuchten Vorführung und ihrer Inhaftierung sehen sie die
       Versammlungsfreiheit verletzt. Sie kündigten Klage an.
       
       Bei dem Film „[2][Unter Paragraphen II“ geht es darum, zu zeigen, „wie die
       bittere Realität in den Gerichtssälen aussieht], wenn die Angeklagten
       untergebuttert und ihre Rechte verdreht werden“ – so kündigte es einer der
       Macher, Ruben Gradl, in der taz an.
       
       Gegenstand des Films sind zwei Prozesse: Bei dem einen zu einer
       Abseilaktion über der A39 bei Wolfsburg wurde den Aktivisten Nötigung
       vorgeworfen. Bei dem anderen war der Teilnehmer einer Fahrraddemo vom
       Wolfsburger Polizeichef aus dem Auto heraus angesprochen worden, worauf der
       Radler „Ach, fahr weiter Alter“ gesagt haben soll. Damit handelte er sich
       eine Anzeige wegen Beleidigung ein.
       
       ## Filmen und Fotografieren nur vor Verhandlungen erlaubt
       
       Der [3][Dokumentarfilmer und Aktivist Jörg Bergstedt] achtete streng
       darauf, den Film über die beiden Prozesse nicht justiziabel zu machen. So
       sind Film- und Fotoaufnahmen in Gerichtssälen vor Beginn einer Verhandlung
       sehr wohl erlaubt. Der Richter bittet die Kameraleute und Fotografen aber
       irgendwann, den Saal zu verlassen. Nur solche Aufnahmen sind in dem Film
       auch zu sehen. Darüber hinaus zeigt [4][er Fotos und eingeblendete
       Textdokumente sowie Tonaufnahmen aus der Verhandlung].
       
       Letztere sind zwar verboten, die Verbreitung der Aufnahmen ist aber „nur
       strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte
       Interessen eines anderen zu beeinträchtigen“. Weiter heißt es in Paragraph
       201 des Strafgesetzbuches: „Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die
       öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen
       gemacht wird.“
       
       Bergstedt versteht seine Filme, den aktuellen und den Vorgänger „[5][Unter
       Paragraphen]“, als Lehrfilme, die auch zeigten, wie man sich vor Gericht
       wehren könne. Der erste Film werde bei Trainings zur Selbstverteidigung vor
       Gericht gezeigt.
       
       Die Filmvorführung sei abgebrochen worden wegen Verstoßes gegen das
       Kunsturheberrechtsgesetz und der Verletzung des Persönlichkeitsrechts,
       sagte ein Sprecher der Polizei Braunschweig der taz. Auch werde ein Verstoß
       gegen das Versammlungsrecht geprüft.
       
       Nach dem Kunsturheberrechtsgesetz dürfen „Bildnisse nur mit Einwilligung
       des Abgebildeten verbreitet werden“. Verstöße dagegen werden nur auf Antrag
       verfolgt. Wer einen solchen gestellt hat, konnte und wollte die Polizei
       nicht sagen. Das wirft Rätsel auf, denn der Film ergreift Partei für die
       Angeklagten, indem er etwa eine Protestaktion im Saal zeigt. Und die
       Richterin muss hinnehmen, dass Aufnahmen von ihr gemacht werden.
       
       ## Vier Stunden festgehalten, fotografiert und vermessen
       
       Bergstedt wehrt sich gegen die [6][Darstellung der Polizei], er und der
       Anmelder seien „aufgrund versammlungsrechtlicher Verstöße und weiterer
       Straftaten“ aus der Versammlung ausgeschlossen und „weiteren
       strafprozessualen Maßnahmen“ unterzogen worden. „Versammlungsrechtliche
       Verstöße wurden vor Ort nicht formuliert“, behauptet er. Sie gingen
       überdies an ihm selbst vorbei, da er nicht Anmelder sondern nur Teilnehmer
       gewesen sei.
       
       Irritierend findet Bergstedt, dass die Polizei ihn und den Anmelder auf die
       Wache brachte. Sei seien der Polizei bekannt gewesen und hätten sich
       überdies schon vor der Vorführung ausweisen müssen. Reine Schikane sei es
       gewesen, dass sie vier Stunden auf der Wache festgehalten, fotografiert
       sowie vermessen und ihre Fingerabdrücke genommen wurden.
       
       „Es wurden die Personen mitgenommen, die im Verdacht standen, strafbare
       Handlungen begangen zu haben“, sagt dazu der Sprecher der Polizei
       Braunschweig.
       
       Bergstedt wundert auch, dass die Polizei die Filmvorführung so schnell
       gestoppt hat. Bis Minute fünf seien noch überhaupt keine Filmaufnahmen aus
       dem Saal zu sehen gewesen. Dass die Polizei das nicht abgewartet habe, lege
       nahe, dass sie den „Angriff auf die Versammlung“ geplant habe. Die
       Verhinderung einer Versammlung sei aber selbst eine Straftat, resümiert
       Bergstedt.
       
       18 Oct 2023
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [4] https://www.youtube.com/watch?v=UydE2MuQ2YU
 (DIR) [5] https://www.youtube.com/watch?v=C-nWjn6g8zM
 (DIR) [6] https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/11554/5624867
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gernot Knödler
       
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