# taz.de -- Klimaziele ins Grundgesetz: Hilft die Klimabremse?
       
       > Sollten klimapolitische Ziele ins Grundgesetz? Und ist es überhaupt
       > wirksam, wenn der Politik kurzfristiger Entscheidungsspielraum genommen
       > wird?
       
 (IMG) Bild: Wie wirksam wäre es, den dringend geforderten Klimaschutz ins Grundgesetz aufzunehmen?
       
       In Berlin wird zurzeit eine Art „[1][Schuldenbremse fürs Klima]“
       diskutiert. Die Idee ist, analog zur Schuldenbremse, Klimaschutz nicht nur
       explizit ins Grundgesetz zu schreiben, sondern auch konkrete zahlenmäßige
       Zielvorgaben zu machen. Klingt im ersten Moment nicht schlecht. Aber ist es
       wirklich eine gute Idee?
       
       Es ist sicher zutreffend, dass es der Politik weltweit schwerfällt, den
       Klimawandel zu bekämpfen – nicht zuletzt, weil die Erfolge erst in der
       Zukunft liegen, aber die Kosten jetzt anfallen. Wir neigen deshalb dazu,
       klimapolitische Aktionen, die wehtun (wie etwa die Umstellung der Heizungen
       auf erneuerbare Energieträger), möglichst lange aufzuschieben. Und
       umstrittene Regeln können selbst dann, wenn sie zu Gesetzen geworden sind,
       von einem künftigen Gesetzgeber mit einfacher Mehrheit rückgängig gemacht
       werden.
       
       Deshalb gibt es gesetzliche Regelungen in Verfassungen, die nur mit
       größeren Mehrheiten geändert werden können – im Falle des Grundgesetzes
       einer Zweidrittelmehrheit. Um die Neigung der Politik zum Schuldenmachen zu
       begrenzen, wurde als eine Art Selbstschutz die Schuldenbremse im
       Grundgesetz verankert, die eine statistisch quantifizierte, niedrig
       angesetzte Vorgabe für die Obergrenzen der Verschuldung von Bund und
       Ländern macht. Die Idee ist nun, auch Zielwerte für die Klimapolitik ins
       Grundgesetz zu schreiben – als schwer änderbare Selbstbindung der Politik.
       
       Es stellen sich etliche Fragen. So die, welche klimapolitischen Zielwerte
       gewählt werden sollten? Offensichtlich würde es nicht ausreichen, Zielwerte
       für das Klima selbst ins Grundgesetz zu schreiben. Etwa in der Art: „Alle
       Politik muss daran ausgerichtet sein, dass die Erderwärmung bis 2050
       maximal nur x Prozent erreichen darf.“ Damit wäre keine konkrete Politik
       festgeschrieben. Das Grundsatzproblem ist, dass der Staat klimaschädliches
       Verhalten nicht einfach unterlassen kann, so wie er – wenn er will – seine
       Schuldenaufnahme begrenzen kann. Man müsste also klimapolitische
       Instrumente festschreiben, deren Wirkung meist ungewiss ist.
       
       ## Wirksame Klimapolitik ist unklar
       
       Welche Instrumente sind denkbar? Die angestrebte Zahl von Windkrafträdern
       zu benennen? Oder einen Preis(pfad) für CO2-Ausstoß? Aber damit wäre nicht
       gesagt, dass nicht weiterhin zuviel CO2 produziert würde – nicht zuletzt,
       weil man den Preis im Grundgesetz zu niedrig angesetzt hat.
       
       Wirksame Klimapolitik zu machen, ist objektiv schwierig – nicht zuletzt
       deshalb, weil man die Klimawirkungen heutiger Politik erst in der Zukunft
       beobachten kann. Aufschlussreich ist, dass selbst die „Letzte Generation“
       offen zugibt, dass sie nicht weiß, welche konkreten Politikmaßnahmen
       sinnvoll sind. Die Klimaaktivisten fordern einen „Gesellschaftsrat“, der
       „die nötigen Schritte“ zur Beantwortung der Frage „Wie beendet Deutschland
       bis 2030 die Nutzung fossiler Rohstoffe auf sozial gerechte Weise?“
       erarbeitet.
       
       Diese Frage macht nicht nur deutlich, dass wirksame Klimapolitik nicht nur
       nicht eindeutig definiert ist, sondern dass sie zudem, wie jede Politik,
       auch Nebenwirkungen berücksichtigen und einen Interessenausgleich finden
       muss. Sollten also auch Maßnahmen des sozialen Ausgleichs, etwa ein
       [2][Klimageld] und dessen konkrete Höhe, ins Grundgesetz geschrieben
       werden?
       
       ## Ausnahmesituationen schützen Klima-Instrumente nicht
       
       Da die Wirkungen von Instrumenten andere sein können als ursprünglich
       erhofft und Interessen sich ändern können, ist es grundsätzlich fragwürdig,
       ob man konkrete Instrumente [3][in eine Verfassung schreiben] sollte. Das
       kann man an der konkreten Ausgestaltung der Schuldenbremse gut erkennen:
       Diese gilt, sinnvollerweise, nicht unter allen Umständen, sondern kann in
       Ausnahmesituationen wie bei Naturkatastrophen und schweren
       Konjunkturproblemen ausgesetzt werden. Aufgrund der Coronapandemie geschah
       dies auch.
       
       Da gesetzliche Regeln, die ein politisches Ziel priorisieren, nicht dafür
       sorgen, dass konkurrierende politische Ziele plötzlich keine Rolle mehr
       spielen, ist es nahezu unvermeidlich, dass quantifizierte Ziele immer mal
       wieder umgangen werden (müssen). Das kann man bei der Zunahme von
       Schattenhaushalten („Sondervermögen“) für die Schuldenbremse gut beobachten
       – die Aufstockung des Wehretats um 100 Milliarden ist das beste Beispiel.
       Grundsätzlich kann man dem Gesetzgeber kaum verbieten, Ausnahmesituationen
       feststellen zu können, in denen klimapolitische Instrumente vorübergehend
       ausgesetzt werden.
       
       Es gilt: „Vom Wiegen wird die Sau nicht fett“, – sie muss geeignet
       gefüttert werden. Die alte Bauernweisheit zeigt zudem, dass vom Wiegen
       sogar eine Gefahr ausgehen kann, denn es stellt einen Anreiz dar, das
       Gewicht von Schweinefleisch, das über die Theke geht, durch
       Wassereinlagerungen zu erhöhen, was heutzutage durch Medikamente einfach
       machbar ist.
       
       ## Unerwünschte Nebenfolgen sind real
       
       Einzelne Instrumente gesetzlich zu priorisieren und andere zu
       vernachlässigen ist immer gefährlich, und kann unerwünschte Nebenfolgen
       haben. In der Wissenschaft ist dies als „Goodhart’s Law“ bekannt. Konkret
       könnte das bedeuten, dass eine Klima-Schuldenbremse plötzlich wieder
       Atomkraft attraktiv macht und große Staudämme, die Kulturlandschaften
       verschlingen.
       
       Das Problem der Verstetigung von Klimapolitik, die kurzfristig wehtut, mit
       sehr unterschiedlich starken Schmerzen für verschiedene soziale Gruppen,
       ist real. Insofern ist die Frage nach einer dauerhaften Regelbindung für
       Klimapolitik durchaus berechtigt. Aber eine vernünftige Antwort zu finden,
       ist extrem schwer, denn letztlich geht es darum, der Klimapolitik in einer
       Welt mit vielen großen Problemen und konkurrierenden Zielen jederzeit
       ausreichend hohe Priorität zu gewährleisten.
       
       Mehr tun als das Bundesverfassungsgericht, das der Klimapolitik
       verfassungsrechtlichen Rang einräumt, kann man wahrscheinlich nicht. Es
       gilt immer wieder, die Mehrheit der Menschen davon zu überzeugen, nicht
       zuletzt durch hinreichenden sozialen Ausgleich, dass hier und heute
       effektive Klimapolitik notwendig ist.
       
       29 Sep 2023
       
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       ## AUTOREN
       
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