# taz.de -- Europäischer Gerichtshof zu Bosnien: Braucht es eine neue Verfassung?
       
       > Die Verfassung in Bosnien und Herzegowina verstößt gegen europäisches
       > Recht. 28 Jahre nach dem Frieden von Dayton nimmt der Nationalismus im
       > Land zu.
       
 (IMG) Bild: Eine Frau beteiligte sich im Juli an Verkehrsblockaden vor dem Büro des Hohen Repräsentanten in Sarajevo
       
       1. Anfang dieser Woche hat sich der Europäische Gerichtshof für
       Menschenrechte (EGMR) zu [1][Bosnien und Herzegowina] geäußert. Beobachter
       sprechen von einem historischen, bahnbrechenden Urteil. Was ist der Kern? 
       
       Das Urteil sieht in der bisherigen Verfassung des Landes eklatante Verstöße
       gegen das europäische Recht. Die 3,2 Millionen Bosnier müssen sich bisher
       der Verfassung nach als Kroaten, Bosniaken oder Serben deklarieren und
       wählen jeweils ihre eigenen Vertreter. In Bosnien leben etwa 30 Prozent
       Serben (Orthodoxe), 14 Prozent Kroaten (Katholiken) und fast 48 Prozent
       Bosniaken (Muslime). Der Rest sind ostali, andere, nicht deklarierte
       Personen, oder sie sind Mitglieder von Minderheiten wie der der Juden und
       Roma. Ganz genaue Zahlen gibt es nicht, viele Leute leben anderswo, sind
       aber noch in Bosnien gemeldet.
       
       2. Wogegen hat der Kläger Slaven Kovačević geklagt? 
       
       Kovačević hat sich geweigert, sich national zu definieren, er sei ein
       „Bosanac“, ein Bosnier. Das ist ein Oberbegriff, der von vielen Linken und
       Nichtnationalisten genutzt wird. Kovačević ist also weder Kroate noch
       Bošniak, noch Serbe. Er ist Bürger des Landes, er lehnt die Aufteilung der
       Bevölkerung in sogenannte Ethnien oder sogenannte konstitutive Nationen ab,
       die zudem meistens der Religionszugehörigkeit entsprechen. Er sieht in der
       Verfassung Bosnien und Herzegowinas und im ethnischen Prinzip ein Korsett,
       das die Gesellschaft hindert, normal zu leben und zukunftsfähig zu werden.
       
       Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte geht in seinem Urteil darauf
       ein. Für eine politische Repräsentation sei diese Zuordnung nach
       Volksgruppen zweitrangig, heißt es im Urteil. Eine umfassende Reform des
       Wahlrechts müsse gewährleisten, dass alle BürgerInnen in Bosnien und
       Herzegowina wählen oder gewählt werden können – unabhängig von ihrem
       Wohnort oder ihrer ethnischen Zugehörigkeit. Damit fordert das Gericht auch
       die Umsetzung bisheriger Urteile mit ähnlichem Inhalt ein.
       
       3. Gab es bereits politische Reaktionen, die darauf hindeuten, dass etwas
       passiert? Ist denn realistisch, dass etwas umgesetzt wird, oder wird das
       Urteil einfach ignoriert?
       
       Ob dieses Urteil umgesetzt wird, hängt nun wiederum von den herrschenden
       Parteien ab. Die serbische Seite hat wie die kroatische schon abgewinkt.
       Sie können damit die nichtnationalistisch-bosniakische Mehrheit blockieren,
       die unbedingt in die EU will. Wie soll also die Integration umgesetzt
       werden, wenn man die Urteile des Menschenrechtsgerichtshofs ignoriert?
       
       4. Die Verfassung geht auf das Jahr 1995 zurück und beruht auf dem
       Friedensabkommen von Dayton. Wie ist dieses Staatswesen in seinen
       Grundzügen gestaltet? 
       
       Die Vergangenheit ist mit dieser Verfassung keineswegs überwunden. [2][Im
       Krieg 1992 bis 1995] wurde das ethnische Prinzip mit Gewalt durchgesetzt.
       Zuerst serbische Truppen, dann ab 1993 auch kroatische Truppen versuchten
       Teile des Landes zu erobern und unter ethnischen Vorzeichen für sich zu
       beanspruchen. Die nichtserbische Bevölkerung wurde aus den serbischen
       Gebieten, die nichtkroatische aus den kroatischen Gebieten vertrieben, es
       kam zu ethnischen Säuberungen, Massenmord und Vergewaltigungen. Fast die
       Hälfte der Einwohner verlor ihre Heimat. Nur die vor allem von der
       bosniakisch-muslimischen Bevölkerung gestützte Regierung und die bosnische
       Armee in Sarajevo, Tuzla und mehrheitlich muslimischen Gebieten hielten an
       der bosnischen Tradition des Zusammenlebens fest.
       
       5. Was wurde in Dayton festgelegt? 
       
       Nach der Entwaffnung der drei Armeen schloss man in [3][Dayton Frieden],
       das Land wurde unter nationalistischen Vorzeichen territorial in zwei
       „Entitäten“ aufgeteilt, die sogenannte Republika Srpska (RS) und die
       bosniakisch-kroatischen Föderation. Jede Entität verfügt über ein Parlament
       und eine Regierung. Auch der Gesamtstaat hat ein Parlament und eine
       Regierung, allerdings hat die Regierung des Gesamtstaats nur wenige
       Befugnisse.
       
       Die serbische Teilrepublik mit über 80 Prozent Serben umfasst fast die
       Hälfte des Gesamtterritoriums, die Föderation ist in Kantone gegliedert,
       sodass Kroaten und Bosniaken ebenfalls vielerorts gemeinsam, aber auch
       getrennt leben, die Kroaten vor allem in der Westherzegowina. Im bisherigen
       Wahlsystem war es beispielsweise für Nichtserben unmöglich, für die
       Präsidentschaft der Republika Srpska zu kandidieren.
       
       Mit der jetzigen Entscheidung versucht das Gericht klarzustellen, dass alle
       Bürger auf dem Gesamtterritorium des Staats Bosnien und Herzegowina das
       Recht haben, zu wählen und gewählt zu werden, unabhängig von ihrer Religion
       oder ethnisch-nationalen Zuschreibung. Damit hat der
       Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg Klarheit für die nächsten Wahlen
       geschaffen. Die Wahlgesetze müssten jetzt angeglichen werden.
       
       [4][Am 2. Oktober 2022 wurde in Bosnien und Herzegowina gewählt]. Die
       Wahlen fanden vor dem Hintergrund wachsender politischer Spannungen im Land
       statt und endeten mit Verlusten für die Nationalisten bei der Wahl zum
       Staatspräsidium.
       
       6. Welche Rolle spielt die internationale Gemeinschaft in Bosnien und
       Herzegowina? Und was war noch mal der Hohe Repräsentant? 
       
       Leider hat es die internationale Gemeinschaft in Bosnien und Herzegowina
       versäumt, dem Nationalismus entscheidend entgegenzutreten. Seit dem
       Abkommen von Dayton wird die internationale Gemeinschaft vertreten vom
       Hohen Repräsentanten. Aktuell ist das der ehemalige deutsche Bundesminister
       Christian Schmidt. Der Hohe Repräsentant wird vom
       Friedensimplementierungsrat gewählt, der aus mehr als 50 Staaten und
       internationalen Organisationen wie UN und OSZE besteht.
       
       Der Hohe Repräsentant soll die Lage in Bosnien überwachen und Verstöße
       gegen das Dayton-Abkommen ahnden. Dazu besitzt er die sogenannten
       Bonn-Powers: Er kann extremistische Politiker absetzen.
       
       Das hat er jedoch nur selten getan. Beispielsweise wurde nach 2007 die
       Macht den jeweiligen Nationalisten überlassen, die ihre korrupte und
       kriminelle Macht in Bosnien und Herzegowina daraufhin ausgebaut haben.
       Diese Nationalisten in Bosnien und Herzegowina werden von den Autokraten
       aus ihren jeweiligen Heimatländern, also aus Kroatien und Serbien,
       unterstützt und angeleitet. Und so regieren sie in das Land hinein.
       
       7. Wie positionieren sich die USA und die EU zum erstarkenden Nationalismus
       auf dem Balkan? 
       
       Die USA und die EU haben bis zum großflächigen russischen Überfall auf die
       Ukraine am 24. Februar 2022 den Balkan – und damit auch Bosnien und
       Herzegowina – vernachlässigt. Es gab ja keine offensichtlichen Konflikte,
       auch wenn Russland sich schon seit Jahren bemüht, in Serbien und anderen
       Staaten des Balkans Alliierte zu finden. Serbien rüstet mit der
       Unterstützung Russlands und Chinas auf – etwas, das in Deutschland wenig
       wahrgenommen wird. Erst jetzt, angesichts des Ukrainekriegs, will der
       Westen reagieren und Serbien für sich gewinnen, was bisher nicht gelungen
       ist. So wird der autoritäre [5][Präsident Serbiens, Aleksandar Vučić,
       sowohl von der EU als auch von den USA hofiert].
       
       8. Ist das eine gute Idee? 
       
       In der bosnischen Zivilgesellschaft wird diese „Appeasement-Politik“ des
       Westens gegenüber den Nationalisten kritisiert: Diese Politik leugne die
       eigenen demokratischen Werte. Westlich orientierte Demokraten wie der
       Kosovo-Präsident Albin Kurti werden zur Seite gedrängt – sogar mit
       Sanktionen bestraft. In Bosnien und Herzegowina wird trotz der ständigen
       Drohungen, die serbische Teilrepublik abzuspalten, nichts Weitreichendes
       gegen den serbischen Nationalisten und Autokraten Milorad Dodik, Präsident
       der Republika Srpska, unternommen. Wegen seiner prokroatischen Haltung
       geriet der jetzige Hohe Repräsentant, der deutsche Politiker Christian
       Schmidt, in die Kritik. Er hat das Wahlgesetz am Tag der Wahl im Oktober
       vergangenen Jahres zugunsten der kroatischen Extremisten verändert.
       
       2 Sep 2023
       
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