# taz.de -- Staatsanwaltschaft legt Berufung ein: Neukölln-Prozess geht in Runde zwei
       
       > Die Generalstaatsanwaltschaft findet sich mit den milden Urteile für drei
       > Neonazis nicht ab. Ferat Kocak fordert, Strukturen in den Blick zu
       > nehmen.
       
 (IMG) Bild: Sebastian T. kann sich bald wieder im Gericht verstecken
       
       Berlin taz | Der Prozess gegen die [1][Neuköllner Neonazis] Tilo P.,
       Sebastian T. sowie Samuel B. wird neu aufgerollt. Die
       Generalstaatsanwaltschaft hat Berufung gegen die Urteile eingelegt, wie
       Sprecher Sebastian Büchner der taz bestätigte. Anders als die B.Z. zunächst
       berichtete, richtet sich die Berufung nicht nur gegen P., sondern alle drei
       Neonazis. Dabei wurde die Begründung nicht von Generalstaatsanwältin
       Margarete Koppers verfasst, sondern nur von ihr gezeichnet.
       
       Die Berufung ist beim zuständigen Landgericht eingegangen, sagte ein
       Sprecher der taz. Das neue Verfahren, dessen Beginn in einigen Monaten
       erwartet werden kann, wird von einer erweiterten Kleinen Strafkammer des
       Landgerichts verhandelt.
       
       Die Neonazis [2][standen seit August 2022 vor Gericht], angeklagt für eine
       Serie rechtsextremer Straftaten in den vergangenen 13 Jahren, vor allem
       aber für die Brandstiftungen an den Autos des Linken-Politikers Ferat Kocak
       und des Buchhändlers Heinz Ostermann am 1. Februar 2018. Der
       Gerichtsprozess hatte zwar offengelegt, wie die Angeklagten ihre
       politischen Gegner, ihre Wohnorte und Autos ausspähten. Ein endgültiger
       Beweis für die Brandstiftungen konnte aber nicht erbracht werden – diese
       Anklagepunkte endeten mit Freisprüchen.
       
       [3][Der Prozess hatte im Februar mit einer anderthalbjährigen Haftstrafe
       für T]. wegen Morddrohungen, Sachbeschädigungen und Sozialbetrugs geendet.
       Schon zuvor war das [4][Urteil gegen den zweiten mutmaßlichen Haupttäter
       P.] gefallen. Verurteilt wurde er lediglich zu einer Geldstrafe von 150
       Tagessätzen à 30 Euro für acht Propagandadelikte bei einer Kampagne für den
       Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß. Samuel B. wurde wegen Sachbeschädigung in
       neun Fällen ebenfalls zu 150 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt.
       
       ## Keine Zweifel an Täterschaft
       
       Die B.Z. hatte aus der Berufungsbegründung zitiert. Darin heißt es: „Eine
       Gesamtschau aller Indizien lässt keinen Raum für Zweifel an der
       Täterschaft.“ Bezogen auf Tilo P. und den Anschlag auf Kocaks Auto heißt
       es, dass „der Angeklagte nach der Kenntniserlangung des Kennzeichens und
       des Wohnortes zeitnah ziel- und zweckgerichtet handelte.“ Neue Beweise oder
       Indizien seien jedoch nicht angekündigt. Der Anwalt von Tilo P. bezeichnete
       die Berufung laut B.Z. als „Lyrik und juristische Verbalakrobatik“.
       
       Ferat Kocak selbst sagte der taz: „Es bringt nichts, noch mal den gleichen
       Prozess durchzumachen.“ Stattdessen müsse man „davon wegkommen, die Täter
       einzeln zu betrachten, sondern die organisierte Struktur in den Blick
       nehmen“. Eine Wiederaufnahme des Prozesses sei dazu geeignet, „wieder
       Sichtbarkeit für das Thema zu schaffen und auf weitere Taten hinzuweisen“.
       
       Auch im Hinblick auf die Arbeit des parlamentarischen
       Untersuchungsausschusses sei eine höhere Aufmerksamkeit für die Thematik
       gut. Allerdings sei es ein Problem, dass dem Ausschuss die Einsicht in
       bestimmte Akten verwehrt werden, solange der Prozess läuft.
       
       23 Aug 2023
       
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