# taz.de -- Jahresbericht zu Antidiskriminierung: So viele Anfragen wie nie
       
       > Die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman stellt am Dienstagmorgen
       > ihren Jahresbericht vor. Die meisten Anfragen gab es zu Rassismus.
       
 (IMG) Bild: Ferda Ataman stellt den Jahresbericht vor
       
       Berlin taz | Die Beratungsanfragen bei der Antidiskriminierungsstelle des
       Bundes (ADS) belaufen sich für das Jahr 2022 auf 8.827. Das geht [1][aus
       dem Bericht] hervor, den die unabhängige Bundesbeauftragte [2][Ferda
       Ataman] am Dienstagmorgen vorstellte. Neben der offensichtlichen
       Schattenseite bewerte sie diese Meldung auch positiv: „Die Rekordzahl
       zeigt: Immer mehr Menschen informieren sich über ihre Rechte. Jeder
       gemeldete Diskriminierungsfall steht für das Vertrauen in unsere
       Demokratie.“
       
       Insgesamt betrafen 6.627 Fälle ein im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
       (AGG) geschütztes Merkmal wie Alter und Geschlecht – nicht dazu gehören
       Fälle, die einen Bezug haben zur Staatsangehörigkeit, zum sozialen Status
       oder der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
       
       Die Zahl macht deutlich: Es sind so viele Anfragen wie noch nie. Zum
       Vergleich: Im Jahr 2019 waren es noch 4.247 Anfragen. Die meisten Fälle
       betrafen [3][Rassismus] (43 Prozent), gefolgt von Anfragen zur Behinderung
       (27) und des Geschlechts (21).
       
       Ataman hat laut dem Bericht drei wesentliche Ziele: Das AGG sowie die
       Antidiskriminierungsstelle sollen bekannter gemacht werden, damit „alle
       ihre Rechte kennen“, Beratungsstellen sollen flächendeckend zur Verfügung
       stehen und das AGG soll reformiert werden. Laut ADS sei das deutsche eines
       der schwächsten Europas. Bei der Reform sollen Diskriminierungsgründe
       geweitet werden, Fristen verlängert und ermöglicht werden, dass auch
       Antidiskriminierungsverbände klagen können. Letzteres sei sonst überall in
       Europa möglich.
       
       ## Diskriminierung durch KI
       
       Dem Bericht zufolge gab es über 1.000 Anfragen zu diskriminierendem
       Verhalten von Ämtern und Behörden und mehr als 300 durch die Polizei und
       die Justiz. Staatliche Stellen können jedoch nicht vom
       Diskriminierungsschutz durch das AGG belangt werden. Auch das soll durch
       die Reform des AGG geändert werden. Mit 16 Prozent liegt dieser Bereich der
       Anfragen auf Platz 3, hinter der Arbeit mit 27 Prozent und „Güter und
       Dienstleistungen“ mit 20 Prozent.
       
       In der Vorstellung des Berichts am Dienstagmorgen kündigte Ataman zudem
       eine Studie an, die sich mit der Diskriminierung durch Algorithmen und
       Künstlicher Intelligenz auseinandersetzen soll: „Wir wissen, dass schon
       heute bei sehr vielen Alltagsgeschäften wie Wohnungsvergaben mit
       automatisierten Entscheidungssystemen gearbeitet wird“, so Ataman. „Die
       Frage ist: Ist das diskriminierungssensibel? [4][Daten sind nicht
       neutral].“
       
       ## Ataman setzt sich für pflegende Angehörige ein
       
       Derzeit gäbe es „nicht einmal 100 Vollzeitstellen für
       Antidiskriminerungsberatungen“, heißt es im Bericht. Im Durchschnitt sei
       damit eine Beratungsperson für fast eine Million Menschen zuständig. Laut
       einer Studie des ADS soll künftig ein Schlüssel von maximal einer
       Beratungsperson für 200.000 Menschen gelten. Dies soll ermöglicht werden
       durch das Programm „respekt*land“, mit dem der Bund insgesamt fünf
       Millionen Euro zur Verfügung stellt. Damit sollen ab Ende des Jahres 35
       Projekte für drei Jahre mithilfe der Länder gefördert werden.
       
       Zu bereits geltenden Diskriminierungsformen will sich Ataman zudem mehr für
       sorgende Angehörige einsetzen – beispielsweise [5][pflegende Töchter] oder
       werdende Väter, denen bei Inanspruchnahme von Elternzeit oder Pflegezeit
       mit negativen Konsequenzen im Job gedroht wird. Nach geltendem Recht seien
       das keine Fälle von Diskriminierung, sondern ein Verstoß gegen das
       Maßregelungsverbot. Deshalb sollen „Fürsorgeverpflichtungen“ als
       Diskriminierungsmerkmal aufgenommen werden. Bislang gibt es Alter,
       Behinderung, Geschlecht, sexuelle Identität, Religion und Weltanschauung
       sowie ethnische Herkunft.
       
       Die Antidiskriminierungsstelle berät bereits seit 2006, jedoch ist Ferda
       Ataman seit Juli 2022 die erste Unabhängige Bundesbeauftragte für
       Antidiskriminierung. Ataman arbeitete zuvor als Journalistin und gründete
       unter anderem die Neuen Deutschen Medienmacher*innen. Ihre Wahl auf fünf
       Jahre wurde begleitet von einer [6][Kampagne von rechts].
       
       Seit ihrer Wahl muss die Bundesregierung sie einbeziehen, wenn sie Gesetze
       und Maßnahmen zur Antidiskriminierung plant. Sie selbst hat die
       Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. So setzt sich Ataman dafür ein, dass
       das Diskriminierungsmerkmal „Alter“ in Artikel 3 des Grundgesetzes
       aufgenommen wird, und zuletzt auch immer wieder für das
       Selbstbestimmungsgesetz (SBGG).
       
       Beim SBGG kritisiert sie immer wieder den sogenannten
       [7][Hausrechtsparagrafen], der es in den Entwurf des SBGG geschafft hat.
       Demnach sollen Betreiber_innen von Frauensaunen selbst entscheiden können,
       wer Zutritt bekommt. „Es ist sehr beunruhigend, wenn in einem Gesetzestext,
       und sei es nur in der Begründung, auf rechtspopulistische Argumente
       eingegangen wird“, sagte Ataman dazu am Dienstagmorgen. „Das macht mir
       Bauchschmerzen.“
       
       27 Jun 2023
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Jahresberichte/2022.html
 (DIR) [2] /Ferda-Ataman-zu-MeToo-am-Arbeitsplatz/!5935308
 (DIR) [3] /Antimuslimischer-Rassismus/!5942941
 (DIR) [4] /Kuenstliche-Intelligenz/!5880554
 (DIR) [5] /Bundesrat-billigt-Pflegereform/!5941295
 (DIR) [6] /Extremismusexpertin-ueber-Ferda-Ataman/!5859792
 (DIR) [7] /Verzoegerung-von-Selbstbestimmungsgesetz/!5904850
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Nicole Opitz
       
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