# taz.de -- Sexualisierte Gewalt in Kulturbranche: Aktionsplan steht
       
       > Theater und Film gelten als besonders anfällig für Machtmissbrauch – auch
       > wegen befristeter Arbeitsverträge. Das soll sich ändern.
       
 (IMG) Bild: Eva Hubert, Ferda Ataman, Claudia Roth und Olaf Zimmermann (v.l.n.r.) am Dienstag in Berlin
       
       Berlin epd | [1][Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne)] will
       konsequenter gegen sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt in Kultur
       und Medien vorgehen. Dazu soll unter Federführung des Deutschen Kulturrates
       mit Branchenvertreter*innen bis zum Frühsommer ein Verhaltenskodex
       als freiwillige Selbstverpflichtung erarbeitet werden, wie Roth am Dienstag
       in Berlin ankündigte.
       
       Sollte dieser sogenannte Code of Conduct dann innerhalb von zwei bis drei
       Jahren von den Unternehmen und Verbänden nicht umgesetzt werden, sollten
       Arbeitsschutzregeln verbindlich in staatliche Förderverträge etwa für
       Filmproduktionen geschrieben werden, erklärte Roth weiter. Der geplante
       Verhaltenskodex solle vor allem einen Diskussionsprozess zum Thema
       Machtmissbrauch und Sexismus anregen. Er ist Teil eines „Aktionsplans zur
       Förderung eines Kulturwandels“, den Roth am Dienstag vorstellte.
       
       Dazu gehört auch ein Ausbau der Präventionsangebote der [2][vor fünf Jahren
       gegründeten Beratungsstelle „Themis“ gegen sexuelle Belästigung und
       sexualisierte Gewalt in der deutschen Kultur- und Medienbranche]. Die vor
       allem von den Branchenverbänden getragene Beratungsstelle hat nach eigenen
       Angaben bislang mehr als 2.000 Beratungsgespräche, darunter 845
       Erstgespräche mit Betroffenen geführt.
       
       Weiter sieht der Aktionsplan vor, dass „Themis“ online verfügbare
       Instrumente zur Organisationsentwicklung auch kleineren Unternehmen zur
       Verfügung stellt. Ziel sei es, „niedrigschwellig einen Wandlungsprozess
       zugunsten diskriminierungsfreier Arbeitsstrukturen“ anzustoßen.
       
       ## Schutz für freie Mitarbeiter*innen
       
       Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, kündigte an,
       dass mit der geplanten Reform des Antidiskriminierungsgesetzes auch der
       Schutz von Freischaffenden geregelt werden soll. Sie plädierte zudem für
       Antidiskriminierungsklauseln in Honorarverträgen. Der gesetzliche
       Antidiskriminierungsschutz gelte bislang nur für angestellte
       Mitarbeiter*innen.
       
       Die von „Themis“ erfassten Belästigungsformen gehen von verbalen,
       unangebrachten Äußerungen mit sexuellem Inhalt bis hin zu schweren
       Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Laut Ataman belegen
       Umfragen der Antidiskriminierungsstelle, dass 46 Prozent der
       Mitarbeiter*innen in den Kultur- und Medienbranchen in den vergangenen
       drei Jahren von sexueller Belästigung betroffen waren.
       
       Bei einem Anruf bei „Themis“ melden sich den Angaben zufolge eine Juristin
       oder eine Psychologin mit Branchenkenntnissen. Auf Wunsch kann auch mit
       einer männlichen Person gesprochen werden. Sexuelle Belästigung liegt laut
       „Themis“ immer dann vor, wenn das Verhalten einer oder mehrerer Personen
       unerwünscht, übergriffig und einseitig ist. „Themis“ ist benannt nach der
       griechischen Göttin der Gerechtigkeit und des gesellschaftlichen
       Zusammenhalts.
       
       Mit Blick auf in den Medien erhobene Vorwürfe gegen den Filmschauspieler
       und –regisseur Til Schweiger bei der Produktion des Films „Manta Manta –
       Zwoter Teil“ forderte Roth von der Produktionsfirma Constantin Film
       Aufklärung. Es gehe um eine staatliche Förderung von rund 2,1 Millionen
       Euro, sagte sie.
       
       2 May 2023
       
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