# taz.de -- Reform des Gleichstellungsgesetzes: FDP wettert gegen Atamans Pläne
       
       > Die Antidiskriminierungsbeauftragte will, dass das Gleichstellungsgesetz
       > modernisiert wird. CDU und FDP kritisieren ihre Ideen scharf.
       
 (IMG) Bild: Ferda Ataman bei der Vorstellung ihres Jahresberichts
       
       Berlin taz | Politiker*innen von FDP und Union empören sich über
       Forderungen nach einer Reform des Gleichbehandlungsgesetzes, die die
       Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman [1][am Dienstag vorgelegt
       hat]. Die Kritik entzündet sich an dem Vorschlag, vor Gericht von
       Diskriminierungsopfern weniger Beweise zu fordern.
       
       In dem Positionspapier hatte Ataman geschrieben: „Das Erfordernis, eine
       Benachteiligung und Indizien nachzuweisen, sollte auf die Glaubhaftmachung
       herabgesenkt werden, das heißt, dass die überwiegende Wahrscheinlichkeit
       genügt.“ Das sei nötig, um Diskriminierung häufiger zu bestrafen.
       
       Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Katrin Helling-Plahr,
       nannte den Vorschlag gegenüber Bild dagegen „gesellschaftlichen
       Sprengstoff“, es drohe „Verunsicherung allerorten“ sowie „Missbrauch,
       Falschbeschuldigungen und Erpressungen.“ FDP-Dauerpöbler Wolfgang Kubicki
       sprach von einem „unausgegorenen Vorschlag“.
       
       Ebenfalls in der Bild sagte der rechtspolitische Sprecher der
       CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings: „Der Vorschlag von Frau Ataman
       ist absurd.“ Und weiter: „In unserer Rechtsordnung muss jeder Kläger seinen
       Anspruch auch nachweisen und nicht nur glaubhaft machen, um vor Gericht zu
       gewinnen“.
       
       ## Bisher wird Diskriminierung kaum geahndet
       
       Es drohe die Situation, so Krings, „dass sich Menschen künftig auf bloß
       gefühlte Diskriminierungen berufen, um für sich einen finanziellen Vorteil
       herauszuschlagen“. Ähnliche Befürchtungen wurden schon bei der Einführung
       des Gleichbehandlungsgesetzes 2006 geäußert. Sie haben sich nicht
       bewahrheitet.
       
       Bisher wird Diskriminierung selten geahndet. Denn oft fehlen ausreichend
       Beweise. Eine Rolle spielt auch, dass Betroffene nach einem Vorfall nur
       zwei Monate Zeit haben, um Klage zu erheben. Hier schlägt Ataman der
       Bundesregierung vor, die Frist auf ein Jahr zu verlängern. Zudem sollen
       künftig nicht nur Betroffene selbst, sondern auch Verbände klagen dürfen,
       wenn mehrere Personen betroffen sind. Auch [2][die von Ataman geleitete
       Antidiskriminierungsstelle des Bundes] solle ein Klagerecht erhalten.
       
       Darüber hinaus hatte Ataman noch weitere Vorschläge für eine Reform des
       Gesetzes gemacht, um mehr Menschen vor Diskriminierung zu schützen. So
       schlägt sie in dem Positionspapier vor, den Geltungsbereich des Gesetzes
       auf staatliches Handeln auszuweiten – bisher sind etwa Schulen und Behörden
       nicht abgedeckt.
       
       Außerdem sollen derzeit noch unberücksichtigte Diskriminierungsformen
       künftig ebenfalls verboten werden. Bislang verbietet das Gesetz
       Diskriminierung wegen „Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des
       Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des
       Alters oder der sexuellen Identität“. Nach Atamans Willen sollen auch die
       Diskriminierung wegen Staatsangehörigkeit und Pflegetätigkeit mit
       aufgenommen und verfolgt sowie weitere Merkmale für Altersdiskriminierung
       festgelegt werden.
       
       20 Jul 2023
       
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