# taz.de -- Verkleinerung des Bundestages: Linke klagt gegen Wahlrechtsreform
       
       > Die Linkspartei hält die Abschaffung der Grundmandatsklausel für
       > verfassungswidrig. Jetzt geht sie dagegen vor.
       
 (IMG) Bild: Gysi stellte an einem plastischen Beispiel – sich selbst – dar, warum eine Klage gute Chancen hat
       
       Berlin taz | Die Linkspartei hat angekündigt, gegen die gerade erst in
       Kraft getretene [1][Wahlrechtsreform] vor dem Bundesverfassungsgericht zu
       klagen. „Wir halten das Gesetz in Teilen für verfassungswidrig“, so der
       Linken-Vorsitzende Martin Schirdewan am Freitag in der Berliner
       Bundespressekonferenz. Die Co-Vorsitzende Janine Wissler sieht in der
       Reform „einen Angriff auf die Demokratie“.
       
       Die Linke will vor allem gegen die Abschaffung der sogenannten
       [2][Grundmandatsklausel] vorgehen, die bislang sicherstellte, dass direkt
       gewählte Abgeordnete auch dann in den Bundestag einziehen, wenn ihre Partei
       die Fünf-Prozent-Hürde verfehlt.
       
       Mit der Wahlrechtsreform verfallen solche Erststimmen-Mandate künftig,
       falls eine Partei weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erreicht. Die
       Linkspartei wäre derzeit direkt davon betroffen: 2021 zog sie dank
       [3][dreier Direktmandate] als Fraktion in den Bundestag ein, obwohl sie nur
       4,9 Prozent der Zweitstimmen erreichte und damit knapp unter der
       Sperrklausel von 5 Prozent lag.
       
       „Gesicht und Stimme“ für die Klage soll der ehemalige Partei- und
       Fraktionschef Gregor Gysi sein. Gysi, der im Nebenberuf auch Rechtsanwalt
       ist, will sich in Kürze zusammen mit einem Verfassungsrechtler an die
       Ausfertigung der Klageschrift setzen.
       
       ## Gysi sieht gute Chancen, auch für sich selbst
       
       Gysi machte an einem plastischen Beispiel deutlich – sich selbst nämlich –
       warum er gute Chancen für eine Klage sieht. Würde ein parteiunabhäniger
       Kandidat in einem Wahlkreis antreten und das Direktmandat erringen, wäre
       sein Einzug in den Bundestag gesichert. Vorausgesetzt, dass seine Partei
       den Wahlkampf nicht finanziert. „1949 ist das letzte Mal jemand auf diesem
       Weg gewählt worden, aber ich würde mir das trotzdem zutrauen“, sagte Gysi
       selbstbewusst. Der Linken-Politiker gewinnt seit mehreren Jahren das
       Direktmandat im Berliner Bezirk Treptow-Köpenick, [4][auch seine
       Nebeneinkünfte sind beachtlich].
       
       Als Kandidat der Linkspartei würde Gysi sein Mandat dagegen nicht antreten
       können, wenn seine Partei nicht den nötigen Zweitstimmenanteil von 5
       Prozent erhielte. „Dass nicht die Wähler:innen entscheiden, ob jemand in
       den Bundestag einzieht, sondern die Art der Aufstellung, ist offensichtlich
       verfassungswidrig“, ist sich Gysi sicher.
       
       Dabei wollte die Ampel-Regierung gerade mit der Streichung der
       Grundmandatsklausel dafür sorgen, dass die Reform verfassungsfest ist. Die
       Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD, Katja Mast, hatte sich im März
       auf die zur Anhörung geladenen Expert:innen berufen und behauptet, man
       habe „die eindeutige Rückmeldung erhalten, dass die Grundmandatsklausel
       systemwidrig ist“.
       
       Tatsächlich hatten nur wenige Expert:innen die Grundmandatsklausel
       verfassungsrechtlich für problematisch gehalten, [5][wie eine taz-Recherche
       zeigte]. Die Mehrheit hatte sich auf Nachfrage kurz vor der Abstimmung im
       Bundestag für eine Beibehaltung der Grundmandatsklausel ausgesprochen.
       
       ## Die Sitze wurden von 736 auf 630 reduziert
       
       Auch die bayerische Landesregierung und die CSU haben bereits Klagen gegen
       das neue Wahlrecht in Karlsruhe eingereicht. Die CSU, die in Bayern
       traditionell viele Wahlkreise direkt gewinnt, [6][wäre ebenfalls nicht im
       Bundestag vertreten], falls sie bundesweit nicht auf fünf Prozent der
       Wähler:innenstimmen käme. Man sei miteinander in Kontakt, so die
       Linken-Vorsitzenden.
       
       Schirdewan macht deutlich, dass seine Partei eine Wahlrechtsreform nicht
       grundsätzlich ablehne und auch die Verkleinerung des Bundestags für
       notwendig halte. Noch vor vier Jahren hatte die Linke gemeinsam mit den
       damaligen Oppositionsparteien Grüne und FDP einen Vorschlag vorgelegt, der
       eine Reduzierung der Wahlkreise und eine Begrenzung der Parlamentssitze auf
       630 vorsah.
       
       Auch das jetzt geltende Wahlgesetz sieht vor, die Zahl der Sitze von
       derzeit 736 auf 630 reduzieren. Die Ampelfraktionen hatte sie im Frühjahr
       gegen die Stimmen der Opposition beschlossen. Nach der Unterzeichnung durch
       Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wurde sie Dienstag im
       Bundesgesetzblatt veröffentlicht, ist damit in Kraft und würde für die
       nächste Bundestagswahl gelten. Wären die Klagen von Linken und CSU
       allerdings erfolgreich, wäre wohl auch die Wahlrechtsreform nichtig.
       
       16 Jun 2023
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Kommission-uebergibt-Abschlussbericht/!5934144
 (DIR) [2] https://www.bpb.de/themen/politisches-system/wahlen-in-deutschland/335642/ueberhangmandate-und-grundmandatsklausel/
 (DIR) [3] /Linke-verliert-bei-der-Bundestagswahl/!5800436
 (DIR) [4] /Nebenjobs-von-Abgeordneten/!5927448
 (DIR) [5] /Reform-des-Wahlrechts/!5919138
 (DIR) [6] /Wahlrechtsreform-der-Ampelkoalition/!5918772
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anna Lehmann
       
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