# taz.de -- Wahlrechtsreform der Ampel: Der Opposition geht's an den Kragen
       
       > SPD, Grüne und FDP haben die Klausel gekippt, die für CSU und Linke die
       > Absicherung war. Kollateralschaden oder Absicht?
       
 (IMG) Bild: Der Deutsche Bundestag soll schrumpfen: von aktuell 736 Abgeordneten auf künftig nur noch 630
       
       Berlin taz | Der 17. März 2023 war für den Bundestag ein denkwürdiger Tag.
       An diesem Freitag beklatschte die Linke begeistert eine Rede von Alexander
       Dobrindt, dem Landesgruppenchef der CSU. Und die Union applaudierte kräftig
       für Jan Korte von der Linkspartei. Jener Partei also, die so mancher aus
       CDU und CSU sonst gerne in einem Atemzug mit der AfD nennt. Beide, Dobrindt
       und Korte, langten in ihren Reden kräftig hin. Von einem „Schurkenstück“
       war die Rede, [1][von „Manipulation“ und einem „Angriff auf die
       Demokratie“].
       
       Es ging um die inzwischen erfolgte Reform des Wahlrechts. Lange Jahre hatte
       der Bundestag erfolglos versucht, sich selbst zu verkleinern. An diesem
       Morgen wollte die Ampel den gordischen Knoten endlich zerschlagen. Ihr
       Plan: Im Bundestag sollen künftig nur noch 630 Abgeordnete sitzen.
       Entscheidend für die Sitzverteilung sind ausschließlich die Zweitstimmen;
       in einem Wahlkreis vorne zu liegen, garantiert nicht mehr den Einzug in der
       Bundestag. Und: Die Grundmandatsklausel wird gestrichen.
       
       Jene Klausel also, die bislang dafür sorgte, dass Parteien, die unter der
       Fünfprozenthürde bleiben, trotzdem entsprechend ihres Wahlergebnisses in
       den Bundestag einziehen – wenn sie drei Direktmandate gewinnen. Historisch
       hat das vor allem der Linkspartei genutzt. Auch bei der letzten
       Bundestagswahl hat sie es nur auf diesem Weg ins Parlament geschafft.
       Künftig müsste sie mindestens 5 Prozent holen – oder wäre draußen.
       
       [2][Doch auch die CSU könnte es treffen]: Die hatte bei der Bundestagswahl
       2021 in Bayern zwar 45 Direktmandate und 31,7 Prozent der Stimmen geholt,
       bundesweit macht das aber nur 5,2 Prozent aus. Die Fünfprozenthürde ist der
       Partei also bedrohlich nah.
       
       ## Reform trifft die einen stärker als die anderen
       
       Die Streichung der Klausel hatte die Ampel erst kurz vor jenem legendären
       Freitag in ihren Gesetzentwurf eingefügt. Bis dahin war es ein Entwurf, den
       man inhaltlich kritisieren konnte, bei dem es aber einigermaßen gerecht
       zuzugehen schien, weil er auch Abgeordneten der Ampel die Aussicht auf
       Wiederwahl genommen hätte. Doch in seiner nun verabschiedeten Form hat das
       Gesetz eine ganz andere Wucht.
       
       Die Vorwürfe der Kritiker: Dieses Wahlrecht ist ungerecht, weil die
       Änderungen manche Fraktionen deutlich stärker treffen als andere. Und
       schlimmer noch: Die Ampel will der Opposition damit gezielt an den Kragen.
       War das die Absicht? Oder ist das Streichen der Grundmandatsklausel eine
       Art Kollateralschaden?
       
       Fest steht: Zwei Monate zuvor sind die Fachpolitiker der Ampel noch
       überzeugt, dass die Grundmandatsklausel unbedingt sein müsse. Als sie
       [3][ihre Reform in den Bundestag einbringen], erhebt die Union eigene
       Forderungen. Es könne doch nicht sein, „dass der Wahlvorschlag der CDU/CSU
       vorsieht, die Linke durch die Anhebung der Grundmandatsklausel einfach so
       aus dem Parlament zu katapultieren“, sagt damals der zuständige Obmann der
       SPD, Sebastian Hartmann.
       
       Wenig später steht Till Steffen, Hartmanns Counterpart von den Grünen, am
       Redepult. „Wir machen einen Vorschlag, der auch den kleinen Parteien
       gerecht wird“, sagt er. „Wir finden, auch für die CSU ist es richtig, dass
       es künftig die Grundmandatsklausel gibt. Deswegen halten wir daran fest,
       auch wenn es verfassungsrechtlich nicht zwingend ist.“
       
       ## Womöglich ein Eigentor
       
       Sechs Wochen später gilt das alles offensichtlich nicht mehr. „Nur
       Parteien, die über 5 Prozent liegen, nehmen an der Stimmverteilung teil“,
       sagt Sozialdemokrat Hartmann am 17. März im Bundestag. Was ist in der
       Zwischenzeit passiert?
       
       Versucht man, dies zu rekonstruieren, muss man in die Zeit zurückgehen,
       bevor der Gesetzentwurf erstmals im Bundestag debattiert wurde. Die Union
       hatte gegen den Vorschlag der Ampel Stimmung gemacht, aber keinen eigenen
       Gesetzentwurf vorgelegt – sondern kurz vor der ersten Lesung nur einen
       zweiseitigen Antrag mit fünf Forderungen. Eine davon: die Anhebung der
       Grundmandatsklausel von drei auf fünf Mandate. Das hätte Konsequenzen für
       die Linkspartei gehabt, die CSU aber wäre fein raus gewesen.
       
       Die Ampel hatte sich zu diesem Zeitpunkt eigentlich darauf verständigt, die
       Grundmandatsklausel nicht anzufassen – entsprechend äußerten sich die
       Redner der Koalition im Bundestag. Der Vorschlag der Union aber, so ist zu
       hören, habe das Thema erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Hat die Union
       also letztlich ein Eigentor geschossen, indem sie die Grundmandatsklausel
       überhaupt zur Debatte gestellt hat?
       
       Montag, 6. Februar, Raum 2.600 im Paul-Löbe-Haus. Der Innenausschuss des
       Bundestags hat [4][zehn Sachverständige zu einer Anhörung geladen]. Zwei
       der Experten, die auf dem Ticket der Union gekommen sind, bringen vehemente
       Kritik an der Grundmandatsklausel vor. Ihre Argumentation: Schon bisher sei
       sie schwierig gewesen; da im neuen Recht aber die Bedeutung der
       Direktkandidaten sinke und manche Wahlkreise keine direkt gewählten
       Abgeordneten mehr in den Bundestag entsenden würden, wachse das Problem.
       
       ## Eine Frage der Glaubwürdigkeit
       
       Die Grundmandatsklausel werde nun wohl eine „verfassungswidrige
       Systemausnahme“, urteilt Bernd Grzeszick, Juraprofessor aus Heidelberg. Und
       Philipp Austermann, Jurist an der Hochschule des Bundes in Brühl, meint:
       „Vorzugswürdig wäre es, die Grundmandatsklausel ersatzlos zu streichen.“
       
       Die von der Ampel geladenen Expert*innen argumentieren ganz anders; sie
       machen kein juristisches, sondern ein politisches Argument stark. Nur durch
       die Grundmandatsklausel werde sichergestellt, dass der Ampel-Entwurf die
       Chancenverteilung im politischen Wettbewerb nicht verändere, heißt es in
       der Stellungnahme der drei Juraprofessor*innen Jelena von Achenbach,
       Florian Meinel und Christoph Möllers: „Die Grundmandatsklausel
       beizubehalten, ist für die Glaubwürdigkeit des Entwurfs damit unabdingbar.“
       Wie recht sie damit haben, zeigt die Debatte der vergangen zwei Wochen.
       
       Doch die Ampel hörte lieber auf die Gegenseite. Die taz hat mit vielen
       Beteiligten über den Hergang gesprochen. Aus der Ampel heißt es: Die
       Stellungnahmen und Äußerungen aus der Union hätten dazu geführt, über die
       Streichung der Grundmandatsklausel nachzudenken.
       
       „Wir sind davon ausgegangen, dass die Union mit einer Klage auf die
       Grundmandatsklausel zielen wird“, sagt der Grüne Till Steffen. Und
       Konstantin Kuhle, der Obmann der FDP, argumentiert im Bundestag: „Der
       Verzicht auf eine Grundmandatsklausel im neuen Wahlrecht (ist) mit weniger
       verfassungsrechtlichen Risiken behaftet, als es die Einführung einer neuen
       Grundmandatsklausel gewesen wäre.“
       
       ## „Haben wir nicht gefordert“
       
       Schon Wochen vor der Debatte haben die drei Hauptverhandler der Ampel,
       Sozialdemokrat Hartmann, der Grüne Steffen und Kuhle von der FDP, der Union
       ihren neuen Vorschlag präsentiert – mitsamt dem Wegfall der
       Grundmandatsklausel. „Die Verhandler der Union haben nicht deutlich
       gemacht, dass sie im Wegfall der Grundmandatsklausel ein Problem für die
       CSU sehen“, sagt Steffen.
       
       Davon, dass die Streichung letztlich auf sie selbst zurückgeht, will die
       Union eher nichts wissen. „Wir haben die ersatzlose Streichung der
       Grundmandatsklausel jedenfalls nicht gefordert“, betont CDU-Verhandler
       Ansgar Heveling. Auch der Vorstellung, dass die Union bei einer Klage vor
       dem Bundesverfassungsgericht besonders auf die Grundmandatsklausel gezielt
       hätte, widerspricht er. „Wenn es um eine Normenkontrollklage geht, ist
       klar, dass verschiedene verfassungsrechtliche Punkte eine Rolle spielen,
       von denen die Grundmandatsklausel nur einer ist.“
       
       Wer die Vertreter der Ampel beobachtet, kann auf die Idee kommen, dass
       neben all den Sachargumenten auch aufgestauter Ärger über die CSU eine
       Rolle gespielt haben könnte. Ärger über eine Partei, die in nur einem
       Bundesland antritt, von ihrer Sonderstellung stark profitiert, nach der
       Wahl im Bundestag aber flugs in eine Fraktionsgemeinschaft mit der CDU
       eintritt. Und die zehn Jahre lang jede weitreichende Reform verhindert hat
       – weil sie durch die vielen Direktmandate besonders von der derzeitigen
       Regelung profitiert.
       
       „Heute haben wir die Möglichkeit, den entscheidenden Schritt zu machen,
       ohne von den Interessen einer Partei aufgehalten zu werden, die nur in
       einem Bundesland zur Wahl steht“, schreibt Rolf Mützenich, der
       Fraktionschef der SPD, an seine Abgeordneten. „Es kann nicht sein, dass die
       CSU als Regionalpartei dem Deutschen Bundestag diktiert, wie das Wahlrecht
       aussieht“, ruft die grüne Fraktionschefin Britta Haßelmann im Bundestag.
       
       ## Linke war sich nicht einig
       
       „Jede Wahlrechtsreform ist auf den letzten Metern immer an der CSU
       gescheitert. Das war bei Schäuble so, das war bei Lammert so, und das
       durfte uns jetzt nicht passieren“, sagt FDP-Mann Kuhle in der Talkshow
       „Lanz“. Das mag alles stimmen. Sollte aber bei der Reform des Wahlrechts,
       das immerhin einen zentralen Bestandteil der parlamentarischen Demokratie
       darstellt, keine Rolle spielen.
       
       Und die Linke? Mit der habe es noch nicht einmal richtige Verhandlungen
       gegeben, heißt es aus der Ampel. Die Linke sei mit ständig wechselnden
       Berichterstattern aufgetreten und sich nicht einig gewesen, ob sie dem
       ersten Ampel-Vorschlag zustimmen wolle. Ernsthafte Gespräche habe die
       Fraktionsspitze abgelehnt. Aus der Linksfraktion wird diese Darstellung
       bestätigt.
       
       Die Ampel brachte am 17. März ihren Gesetzentwurf mit ihrer eigenen
       Mehrheit durch den Bundestag. Linke und Union kündigten Klagen an. Man sehe
       sich [5][in Karlsruhe], rief Jan Korte den Ampel-Fraktionen zu. Der
       Ausgang: ungewiss.
       
       Scheitern die Klagen, könnte ein neu zusammengesetzter Bundestag das Gesetz
       wieder ändern – mit der Mehrheit einer neuen Koalition. CDU-Chef Friedrich
       Merz hat schon angekündigt, dies vorzuhaben. Ein Wahlrecht aber, das je
       nach Regierungsmehrheit geändert wird, ist wahrlich keine gute Idee.
       
       27 Mar 2023
       
       ## LINKS
       
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