# taz.de -- Finanzielle Hilfe für Letzte Generation: Ökoworld macht Rückzieher
       
       > Der ethische Fonds-Anbieter Ökoworld wollte Geldstrafen von
       > Klima-Aktivist:innen übernehmen. Nach Empörung hat er die Zusage nun
       > zurückgezogen.
       
 (IMG) Bild: Aktivist:innen der Gruppe Letzte Generation blockieren am Donnerstag die A100 in Berlin
       
       Berlin taz | Die Ökoworld AG wird nun doch keine Geldstrafen und
       Polizeigebühren von Aktivist:innen der Letzten Generation übernehmen.
       Alfred Platow, Vorstandsvorsitzender der Ökoworld AG, zog seine
       entsprechende Zusage in vollem Umfang zurück und begründete dies mit
       massiven öffentlichen Anfeindungen. Die Ökoworld AG vertreibt
       „ethisch-ökologische“ Investmentfonds, die „nicht renditemaximiert“ sind.
       
       Am vorigen Wochenende hatte Platow unter der Überschrift „Kleben fürs Klima
       ohne Strafe!“ eine große Annonce in der taz geschaltet: „Nach Zahlung der
       Strafe durch die ‚Täterinnen und Täter‘ übernimmt die Ökoworld die Gebühren
       zu 100 % und überweist das Geld auf das jeweilige Privatkonto“, hieß es
       dort.
       
       Nach einer missverständlichen Pressemitteilung des Unternehmens am Dienstag
       war zunächst unklar, ob die Ökoworld AG wirklich gerichtlich verhängte
       Geldstrafen übernehmen will oder nur Gebühren für Polizeieinsätze. Die
       Letzte Generation, mit der die Kostenübernahme vorab abgesprochen war, ging
       aber davon aus, dass Ökoworld für beides aufkommt. Ökoworld wolle „Strafen
       und Gebührenbescheide zu 100 % übernehmen“, hieß es in einer
       Pressemitteilung der Klima-Aktivist:innen vom Mittwoch. Ökoworld selbst
       antwortete zunächst nicht auf Anfragen.
       
       Am späten Donnerstagnachmittag kam dann die überraschende Wende. Platow zog
       seine Zusage zurück, um Schaden vom Unternehmen und seinen Mitarbeitern
       abzuwenden. „Mit Kritik hatte ich gerechnet, allerdings nicht in diesem
       emotionalen Ausmaß“, erläuterte er. Dabei sei es nicht mehr um Klimaschutz
       gegangen, sondern fast nur noch „um das Thema der Strafen und Gebühren
       sowie um mögliche Anstiftung zu Straftaten“.
       
       ## Aktivist:innen nun mit Privatvermögen unterstützt
       
       Nachträglich erklärte Platow seine Ankündigung nun für „nicht angemessen“.
       Außerdem betonte er: „Es war oder ist in keiner Weise meine Intention, zu
       Straftaten anzustiften, einen Freibrief für Straftaten auszustellen oder
       das Gesetz zu relativieren.“
       
       Stattdessen will Platow nun aus seinem eigenen Privatvermögen mit
       Unterstützung von anderen Privatpersonen 20.000 Euro an den
       Umwelt-Treuhandsfonds überweisen. Dieser Fonds unterstützt
       Aktivist:innen vor allem mit Rechtsrat, kann in Einzelfällen aber auch
       Geldstrafen und Bußgelder übernehmen. Diese Spende werde von der Ökoworld
       AG weder mit Firmengeldern noch mit Geldern der Fondsvermögen unterstützt,
       versicherte Platow.
       
       Gegen Aktivist:innen der Letzten Generation wurden in den vergangenen
       Monaten schon hunderte Geldstrafen verhängt. Nur in einer Handvoll Fälle
       kam es zu Freisprüchen. Nach der ursprünglichen Ankündigung hätte die
       Ökoworld AG allein für die bisherigen Aktionen wohl eine Summe von einigen
       Zehntausend Euro an Geldstrafen übernehmen müssen.
       
       Rechtliche Probleme hätte das nicht verursacht. Der Bundesgerichtshof (BGH)
       hat bereits 1990 nach langer Diskussion entschieden, dass es nicht als
       „Strafvereitelung“ strafbar ist, fremde Geldstrafen zu begleichen oder zu
       erstatten. Zwar sei eine Geldstrafe durchaus persönlich gemeint und die
       Bezahlung durch andere gefährde massiv den Strafzweck. Strafbar wäre aber
       allenfalls die Bezahlung einer noch offenen Geldstrafe.
       
       ## Bezahlen fremder Geldstrafen ist legal
       
       Bei der nachträglichen Erstattung einer Geldstrafe sei dagegen die
       Vollstreckung der Strafe nicht mehr gefährdet, weil der Täter ja bereits
       gezahlt hat, sagt der BGH. Es könnte also nur derjenige wegen
       Strafvereitelung verurteilt werden, der zu „ungeschickt“ ist, um die
       Bezahlung einer fremden Geldstrafe richtig zu etikettieren. Deshalb hat der
       BGH das Bezahlen fremder Geldstrafen generell für legal erklärt.
       
       Die Staatsanwaltschaft Berlin sah in der Ankündigung von Ökoworld auch
       keine strafbare „Anstiftung“ zu künftigen Straftaten. Die Bereitschaft,
       Kosten zu übernehmen, sei eher abstrakt und beziehe sich nicht auf ganz
       konkrete Straßenblockaden, hieß es auf Anfrage.
       
       Damit hatten die Ökoworld AG und ihr Chef Platow zunächst also
       strafrechtlich nichts zu befürchten. Es war vor allem der massive
       öffentliche Druck, der bei Platow zum Umdenken führte.
       
       4 May 2023
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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