# taz.de -- Keine Gebühren für Aktivist*innen: Preisnachlass auf Klebeaktion
       
       > Ein Aktivist der Letzten Generation soll für einen Polizeieinsatz zahlen.
       > Das Verwaltungsgericht sieht das anders.
       
 (IMG) Bild: Ob noch Gebühren auf sie zukommen werden? Wohl eher nicht, so das Urteil des Verwaltungsgerichts
       
       Berlin taz | Wie viel kostet es, sich fürs Klima auf die Straße zu kleben?
       Rund 240 Euro, entschied die Berliner Polizei. Nichts, urteilte jetzt das
       Berliner Verwaltungsgericht.
       
       Wie so oft beginnt auch diese Kontroverse mit einem Protest der Letzten
       Generation. Im Juni 2022 klebten sich die Klimaaktivist*innen an
       einer Berliner Straßenkreuzung fest, wurden von der Polizei losgelöst und
       weggetragen – so weit, so normal. Dann, im April 2023, erhält ein
       Teilnehmer des Protests einen Bußgeldbescheid: Exakt 241 Euro soll ihn der
       Polizeieinsatz kosten. Er bezahlt, strengt aber zugleich ein Eilverfahren
       dagegen an.
       
       Die Polizei stützt ihre Kostenstellung auf die „[1][Gebührenordnung für die
       Benutzung polizeilicher Einrichtungen]“ – ein sperriger Name für einen
       Regelkatalog, in dem die von den Betroffenen zu tragenden Kosten für
       bestimmte Polizeimaßnahmen aufgelistet sind. So steht in der Verordnung zum
       Beispiel, wie viel eine Nacht in der Ausnüchterungszelle oder ein
       Falschalarm bei der Polizei die*den nicht ganz so brave*n Bürger*in
       kostet.
       
       Ob dem Aktivisten der Letzten Generation im betreffenden Fall die Gebühren
       angerechnet werden konnten, war aber von mehreren Faktoren abhängig. Ein
       zentraler davon: Dienten die polizeilichen Maßnahmen – also das Loslösen
       und Wegtragen des Aktivisten – der Gefahrenabwehr? Nein, hat jetzt das
       Verwaltungsgericht festgestellt.
       
       ## Spranger in der Kritik
       
       Vasili Franco, der Innenexperte der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus,
       begrüßt das Urteil. Er sieht in der versuchten Gebührenerhebung auch und
       vor allem eine politische Initiative von Innensenatorin Iris Spranger
       (SPD): „Mit ihrem ständigen Aktionismus untergräbt Innensenatorin Spranger
       das Vertrauen in den Rechtsstaat. Dass ausgerechnet die Senatorin, die für
       die Einhaltung des Rechtsstaates verantwortlich ist, rechtsstaatliche
       Grenzen überschreitet, ist bedenklich.“ Spranger erweise dem Rechtsstaat
       einen Bärendienst, wenn Gerichte einschreiten müssten, um sie an
       rechtsstaatliche Grundsätze zu erinnern.
       
       Auch der klimapolitische Sprecher der Linksfraktion, Ferat Koçak,
       kritisiert die Erhebung von Gebühren von Protestierenden massiv. „Besonders
       in Zeiten einer [2][erstarkenden AfD] ist eine solche Kriminalisierung des
       Klimaprotests erschreckend“, sagt Koçak zur taz.
       
       ## Kein unübliches Vorgehen
       
       Dass Aktivist*innen für die Kosten der von ihren Protesten ausgelösten
       Polizeieinsätze aufkommen, ist in anderen Bundesländern wenig ungewöhnlich.
       So müssen [3][in Hamburg, Bayern oder Baden-Württemberg]
       Demonstrant*innen nach Klebeaktionen für das Loslösen und Wegtragen
       durch Polizist*innen zahlen.
       
       In Berlin wird die Gebühr dem betroffenen Aktivisten dagegen nun
       zurückerstattet. Gegen den Beschluss kann beim Oberverwaltungsgericht
       Berlin-Brandenburg Beschwerde eingelegt werden.
       
       26 Sep 2023
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-PolEBenGebOBErahmen/part/X
 (DIR) [2] /Wahlumfrage-in-Sachsen/!5957474
 (DIR) [3] https://www.spiegel.de/panorama/justiz/letzte-generation-klimaaktivisten-muessen-fuer-klebeproteste-bezahlen-a-c94e30b7-3b60-4964-9676-5c538a306be7
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Clara Heuermann
       
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