# taz.de -- Ampel zieht Wahlrechtsreform durch: Machtpolitische Selbstherrlichkeit
       
       > Gegen den Widerstand der demokratischen Opposition haben SPD, Grüne und
       > FDP das Wahlrecht geändert. So schaden sie der Demokratie.
       
 (IMG) Bild: Der Deutsche Bundestag. Die Ampel verabschiedet die Reform zur Verkleinerung des Parlaments
       
       Es klingt wie aus einem Werbekatalog: Einfach, fair, gerecht und
       nachvollziehbar soll es sein, das neue Wahlrecht. Das behaupten SPD, Grüne
       und FDP. Es ist jedoch schlicht falsch, um nicht zu sagen: eine Lüge. Was
       die Ampelkoalition in einem wenig schmeichelhaften Akt machtpolitischer
       Selbstherrlichkeit an diesem Freitag [1][durch den Bundestag gepeitscht]
       hat, ist weder einfach noch fair. Gerecht und nachvollziehbar ist es ebenso
       wenig.
       
       Schon die Motivation für die Reform geht an dem eigentlichen Problem
       vorbei. Denn das Hauptproblem des Bundestags ist nicht seine Größe. Mit 630
       Abgeordneten ist er nicht mehr oder weniger arbeitsfähig als mit 736. Die
       Frage ist vielmehr, wen diese Abgeordneten repräsentieren. Schon dass
       inzwischen rund [2][ein Viertel der Wahlberechtigten nicht mehr zur Wahl]
       geht, ist höchst bedenklich.
       
       Wenn dann aber auch noch etliche [3][Millionen Stimmen zusätzlich
       „verloren“ gehen], weil sie sich aufgrund der hohen deutschen Sperrklausel
       nicht im Parlament widerspiegeln, untergräbt das die Demokratie. Die
       Ampelparteien hätten sich also besser Gedanken darüber machen sollen, wie
       die Anzahl der um ihre Relevanz beraubten Stimmen reduziert werden kann.
       
       Mit ihrem jetzt gegen den Widerstand der demokratischen Opposition im
       Bundestag durchgesetzten Wahlrecht sorgen SPD, Grünen und FDP jedoch für
       genau das Gegenteil. Durch ihre Entwertung der Erststimme bei Beibehaltung
       einer bundesweiten Fünfprozenthürde erhöhen sie sogar noch den Anteil der
       verlorenen Stimmen. Denn es wird künftig ein Zweiklassensystem geben: In
       einem Teil der Wahlkreise wird es egal sein, ob jemand seine Erststimme in
       die Urne oder den Mülleimer wirft.
       
       Schon der Ursprungsentwurf hatte den Makel, nicht mehr sicherzustellen,
       dass ein:e Wahlkreissieger:in auch in den Bundestag einzieht. Mit ihrer
       erst in dieser Woche eingefügten Streichung der Grundmandatsklausel und der
       ausschließlichen Koppelung des Wahlkreismandats an das Zweitstimmenergebnis
       einer Partei hat die Ampelkoalition handstreichartig die Erststimme
       zusätzlich entwertet.
       
       ## Bitter für die Kleinen
       
       Nun kann es sogar passieren, dass aus einem ganzen Bundesland kein:e
       einzige:r Wahlkreisvertreter:in im Bundestag mehr vertreten ist. Mit
       der [4][jetzt beschlossenen Regelung] wäre 2021 nicht nur die Linkspartei
       aus dem Bundestag geflogen, es säßen zudem auch ihre drei direkt gewählten
       Abgeordneten nicht mehr im Parlament. Und hätte die CSU nicht 5,2 Prozent,
       sondern nur 4,9 Prozent an Zweitstimmen erhalten, wären 45 der 46 direkt
       gewählten bayrischen Abgeordneten ohne Mandat geblieben.
       
       Wer die Linkspartei oder die CSU nicht mag, den hätte das vielleicht
       gefreut. Aber einer lebendigen Demokratie tut es nicht gut, wenn Millionen
       von Wähler:innenstimmen unberücksichtigt bleiben. Es würde den
       Ampelparteien allzu große Naivität unterstellen, nicht davon auszugehen,
       dass sie die Verschärfung ihrer Wahlrechtsreform mit Blick auf die
       politische Konkurrenz, konkret die CSU und die Linkspartei, in das Gesetz
       eingeschleust haben.
       
       Die Behauptung, die Änderungen kurz vor Toresschluss seien eine Konsequenz
       aus der [5][Sachverständigenanhörung] im Innenausschuss, ist jedenfalls
       abenteuerlich. Denn eine klare Mehrheit der Sachverständigen hat sich gegen
       die ersatzlose Streichung der Grundmandatsklausel ausgesprochen. Aus gutem
       Grund gibt es in anderen Ländern, beispielsweise in Griechenland, die
       Regel, dass eine Wahlrechtsreform erst für die übernächste Wahl gilt.
       
       So müssen sich SPD, Grüne und FDP den Vorwurf gefallen lassen, dass es
       ihnen nicht nur um die Verkleinerung des Bundestags, sondern auch der
       Opposition geht. Das ist nicht der behauptete „große Wurf“, sondern ein
       Verstoß gegen die Spielregeln der Demokratie. Wenn es ihnen nur um eine
       Reduzierung der Abgeordnetenzahl gegangen wäre, hätten sie auch einen
       anderen Weg gehen können, der tatsächlich einfach, fair, gerecht und
       nachvollziehbar gewesen wäre: die Einführung eines reinen
       Verhältniswahlrechts, verbunden mit der Absenkung der Sperrklausel.
       
       Um regionalen Eigenheiten Rechnung zu tragen, wäre es auch möglich gewesen,
       die Sperrklausel nicht mehr bundes-, sondern wieder länderweit anzuwenden –
       so wie bei der ersten Bundestagswahl 1949. Doch zu einer Wahlrechtsreform,
       die die Demokratie in Deutschland stärkt, waren SPD, Grüne und FDP nicht
       bereit. Ihr Interesse war leider ein anderes. Jetzt bleibt nur noch, auf
       die Verfassungsrichter:innen in Karlsruhe zu hoffen.
       
       17 Mar 2023
       
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