# taz.de -- Übergriffe von Professor in Erfurt: Gericht besiegelt Rausschmiss
       
       > Im Jahr 2015 drängte ein Professor in Erfurt Studentinnen zum Sex.
       > Seitdem versuchte der Freistaat Thüringen ihn loszuwerden. Das war gar
       > nicht so einfach.
       
 (IMG) Bild: Eingang zur Uni Erfurt: An der kleinen Fakultät konnte man dem Professor kaum aus dem Weg gehen
       
       Weimar/Berlin taz | Transparente weisen den Weg zum Gerichtsgebäude. „Kein
       Raum für Täter“, steht darauf und „Gegen Macker und Sexisten“. Rund 40
       Studierende demonstrieren hier gegen einen Philosophie-Professor der Uni
       Erfurt. Er hat zwei Studentinnen sexuell bedrängt, mit einer hatte er Sex.
       Seit Jahren versuchen die Uni und das Thüringer Wissenschaftsministerium,
       den Beamten loszuwerden. An diesem Dienstag Mitte März soll das
       Oberverwaltungsgericht in Weimar entscheiden.
       
       Die Protestierenden finden es unvorstellbar, dass der Mann an die Uni
       zurückkehrt. Denn, so sagt eine Rednerin, das Vertrauen in diesen Professor
       sei „nachhaltig zerstört“. Die meisten, die hier demonstrieren, kennen ihn
       gar nicht. Seit Jahren war er nicht mehr an der Uni, die Fälle, um die es
       geht, sind 2015 passiert.
       
       Professor Carsten H., Jahrgang 1963, hat seine grauen Haare zurückgekämmt,
       er trägt ein graublaues Jackett über dem Pullover, als er den Sitzungssaal
       1 betritt. Dreizehn Jahre hat er an der Uni Erfurt gelehrt, zwei Jahre war
       er Dekan, seit 2017 ist er suspendiert.
       
       Carsten H. ist in diesem Verfahren der Beklagte. Der Freistaat Thüringen,
       der Kläger, wird vertreten durch eine Regierungsdirektorin aus dem
       Wissenschaftsministerium und die Personaldezernentin der Uni Erfurt. Der
       Fall, der hier verhandelt wird, ist ein MeToo-Fall aus Zeiten, in denen es
       den Begriff noch gar nicht gab. Der Professor ist schuldig, das hat ein
       Strafgericht längst geurteilt. Jetzt geht es darum, was das für seine
       Professur bedeutet. Darf er weiter forschen und lehren?
       
       ## Unis sind besonders anfällig für Machtmissbrauch
       
       Auch an anderen Universitäten erleben Studierende und Promovierende
       übergriffige Professoren. Der Wissenschaftsbetrieb ist mit seinen
       Hierarchien, seinen prekären Arbeitsbedingungen und Abhängigkeiten
       besonders anfällig für Machtmissbrauch.
       
       Der Spiegel berichtete im Dezember über einen Professor der Uni Köln, der
       Studentinnen belästigt haben soll. In Göttingen wurde vor einem Jahr
       [1][ein Professor verurteilt, der seine Doktorandin mit einem Bambusstock
       auf das nackte Gesäß geschlagen haben soll]. Der Bundesgerichtshof hat das
       Urteil gerade teilweise aufgehoben, weil es zu milde ausfiel.
       
       Bei Carsten H. geht es um zwei Fälle: In seinem Büro soll er zwei
       Studentinnen zum Sex gedrängt haben. Er hat das im Wesentlichen gestanden.
       Die eine fragte er, ob sie nicht eine Beziehung beginnen sollten. Ein
       anderes Mal erkundigte er sich nach ihrer Privatadresse, weil er mit ihr
       „ins Bett“ wollte. Die Studentin lehnte ab, woraufhin er gesagt haben soll,
       dass er Professor sei und seine Position ausnutzen könnte.
       
       Um diesen Satz geht es auch vor dem Oberverwaltungsgericht. Hat Carsten H.
       versucht, die Studentin unter Druck zu setzen? Dazu brauche es nicht viel
       bei seiner Stellung als Professor, führt ein Richter aus. Carsten H. sagt,
       er habe diesen Satz niemals geäußert.
       
       ## Angst, durch die Prüfung zu fallen
       
       Die zweite Frau belegte bei ihm die Pflichtveranstaltung „Einführung in die
       Logik“. Bei einem Treffen in seinem Büro soll sie erzählt haben, dass sie
       Angst habe, durch die Prüfung zu fallen. Der Professor soll sie zum
       Geschlechtsverkehr aufgefordert haben, sie ließ sich auf Oralsex ein. So
       hat sie es damals ausgesagt.
       
       Vor dem Oberverwaltungsgericht stellt Carsten H. den Ablauf anders dar: Die
       Initiative sei von der Studentin ausgegangen. Mit einem breitem Grinsen
       habe sie gesagt: „Jetzt aber keine Logik.“ Und auf seine Frage, ob sie
       beide etwas miteinander anfangen sollten, sei ein „begeistertes Ja“
       gekommen. „Das war das eindeutigste Ja von der Weltgeschichte.“
       
       Die Frauen wandten sich damals an Professor:innen der Uni. Das
       Wissenschaftsministerium setzte eine Disziplinarermittlerin ein, die Zeugen
       befragte. Unterdessen meldeten sich noch mehr Frauen, die von
       Grenzüberschreitungen durch den Professor berichteten.
       
       Die Erfurter Uni ist klein, 6.000 Menschen studieren dort. Geschichten wie
       die von Carsten H. machen hier schnell die Runde. Die Philosophische
       Fakultät hat vier Lehrstühle, an ihr studieren überwiegend Frauen. Dem
       Professor aus dem Weg zu gehen, sei unmöglich gewesen, erzählen Personen,
       die zu der Zeit dort studiert haben. Er sei für seine Anzüglichkeiten
       bekannt gewesen.
       
       ## In der Privatwirtschaft hätte man ihm längst kündigen können
       
       Als die Ermittlerin nach einem Jahr ihren Bericht vorlegte, wurde der
       Professor suspendiert – und bekommt seitdem weiter einen Großteil seines
       Beamtensoldes. Die Uni hat dadurch Mehrausgaben: Um seine
       Lehrveranstaltungen zu ersetzen, muss sie externe Dozent*innen
       engagieren.
       
       Die Erfurter Staatsanwaltschaft leitete ein Verfahren gegen H. ein. Im Juni
       2019 akzeptierte er einen Strafbefehl über 200 Tagessätze. Der Professor
       ist nun wegen Vorteilsannahme und versuchter Nötigung im besonders schweren
       Fall vorbestraft. Wäre er Mitarbeiter einer Firma, hätte diese ihm längst
       kündigen können. Weil er aber Beamter ist, muss ein Gericht entscheiden, ob
       er entlassen wird. Das dauert. Und es gibt einen recht großen Spielraum.
       
       ## Vorinstanz: Vergehen nicht schwerwiegend genug
       
       Das Verwaltungsgericht Meiningen folgte 2020 nicht der Argumentation des
       Wissenschaftsministeriums: Zwar sah das Gericht ein „schwerwiegendes
       Dienstvergehen“, allerdings nicht schwerwiegend genug, um ihn zu entlassen.
       Die Taten hätten sich „im unteren Bereich des Denkbaren“ bewegt. Sexuelle
       Kontakte zwischen Studierenden und Professor*innen seien an Hochschulen
       ja nicht verboten, Studierende keine Schutzbefohlenen. Das Gericht
       entschied, dem Professor für 30 Monate sein Gehalt um 20 Prozent zu kürzen,
       er bekommt nun 4.500 Euro im Monat überwiesen.
       
       Nicht nur auf dem Erfurter Campus stieß das Urteil auf Wut. Medien
       berichteten bundesweit, der Studierendenrat protestierte, die
       Mitarbeitenden der Uni waren beunruhigt und befürchteten, dass Carsten H.
       zurück an die Uni kommen könnte. So erzählen es ehemalige und aktuelle
       Hochschulangehörige heute. Wie der Uni-Alltag mit dem Professor
       funktionieren sollte, habe sich kaum jemand vorstellen können. Das
       Wissenschaftsministerium ging in Berufung.
       
       ## „Das Vertrauen ist verloren“
       
       Drei Stunden dauert die mündliche Verhandlung vor dem
       Oberverwaltungsgericht. Der Senat lässt durchblicken, dass er die
       Angelegenheit grundsätzlich strenger sieht als die Vorinstanz.
       
       Der Kläger erhält das Wort. „Das Vertrauen ist verloren“, sagt die
       Vertreterin des Wissenschaftsministeriums. „Es ist nicht möglich, dass der
       Beklagte den Dienst wieder aufnimmt, ohne dass unwiederbringlicher Schaden
       entsteht.“ Bei der herausragenden Stellung eines Professors sei das auch
       der Allgemeinheit nicht zuzumuten. Sie verweist auf die Studierenden, die
       draußen protestieren. Die Personaldezernentin ergänzt: Es könnte sogar
       sein, dass die Studierendenzahlen zurückgehen, wenn der Professor
       zurückkehren würde.
       
       Carsten H. spricht mit ruhiger Stimme. Natürlich habe er unheimlich viel
       Vertrauen zerstört, sagt er. Aber er sieht sich offenbar auch als Opfer
       einer größeren MeToo-Debatte. „Ich habe seit Dezember 2017 das
       Universitätsgelände nicht mehr betreten. Sehr viele der Studierenden und
       der Professoren kennen mich gar nicht.“ Er möchte zurück an die Uni.
       
       Als die Richter*innen nach ihrer Beratung wieder in den Saal kommen,
       erheben sich die Zuschauer:innen. „Das Urteil wird auf Berufung des Klägers
       geändert“, sagt der Vorsitzende Richter Klaus Hinkel. „Der Beklagte wird
       aus dem Dienst entfernt.“ Er wird damit an keiner Hochschule in Thüringen
       mehr lehren oder forschen können. Revision ist nicht zugelassen.
       
       ## Der vorsitzende Richter wird grundsätzlich
       
       Die Frage, ob Carsten H. die eine Studentin genötigt hat oder nicht, hält
       der Senat nicht für relevant. Es reicht ihm schon, dass er in seiner
       übergeordneten Funktion als Professor auftrat, als Amtsträger, der einen
       Vorteil für sich fordert.
       
       Das Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn und der Allgemeinheit sei nicht
       nur verletzt, sondern „nicht mehr herstellbar“, sagt Hinkel. Ein
       Hochschullehrer, der Abschlussarbeiten und Mentees betreut; Studierende,
       die Lehrveranstaltungen nicht frei wählen können und Prüfungen ablegen.
       „Hier sehen wir nicht die Möglichkeit, dass der Professor wieder in den
       Dienstbetrieb eingegliedert werden könnte.“
       
       Und dann wird der Richter grundsätzlich: Das Ansehen des Professorenamts
       leide bei solchen Verfehlungen erheblich. Anders als die Vorinstanz hielten
       sie sexuelle Kontakte zwischen Professoren und Studierenden nicht für
       normal: „Wir sind der Ansicht, dass das in einem hierarchischen Verhältnis
       nichts zu suchen hat.“
       
       Carsten H. und sein Rechtsanwalt verlassen rasch das Gerichtsgebäude.
       Anwalt Jan Kühne sagt später am Telefon, es sei für ihn überraschend
       gewesen, wie deutlich das Gericht seine Entscheidung formuliert hat. Er
       will das schriftliche Urteil abwarten.
       
       Die Initiative „Campus mackerfrei“, die sich wegen Carsten H. an der Uni
       Erfurt gegründet und vor dem Gericht protestiert hat, will weitermachen. Es
       gebe immer noch genug zu tun.
       
       Anm. d. Red.: Wir haben im elften Absatz die Angaben zum Bekanntwerden der
       Vorwürfe gegen den Professor präzisiert.
       
       29 Mar 2023
       
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