# taz.de -- Trotz sexueller Übergriffe: Grabbel-Prof darf bleiben
       
       > Die Uni Göttingen wird einen Forstwissenschafts-Professor nicht los.
       > Dabei sieht das Gericht als erwiesen an, dass er mehrfach übergriffig
       > wurde.
       
 (IMG) Bild: Führt nicht automatisch zum Verlust der Professur: Hand an der falschen Stelle
       
       Göttingen taz | Unerwünschte Berührungen, sexistische Anmerkungen und
       übermäßiger Alkoholkonsum – all diese Vorwürfe wurden einem Professor der
       Georg-August-Universität Göttingen gemacht. Mit einer Disziplinarklage vorm
       Verwaltungsgericht gegen den Forstwissenschaftler hatte die Uni versucht,
       ihn aus diesen Gründen loszuwerden. Doch das Gericht verurteilte den Mann
       am Mittwoch lediglich zu einer Kürzung seiner Dienstbezüge um monatlich
       2.000 Euro.
       
       Der Beschuldigte sprach zum Ende des Verfahrens von einer „Initiative
       sogenannter Kolleg*innen“ mit der Absicht, ihn in ein „perverses Licht zu
       stellen“. Die Anschuldigungen gegen sich bestritt er alle.
       
       Insgesamt sind 44 Vorwürfe mit der Klageschrift im April 2018 beim Gericht
       in Göttingen eingegangen und 19 Zeug*innen wurden befragt. Die
       verhandelnde Kammer hatte entschieden, sich auf die sexuelle Belästigung zu
       konzentrieren, denn der Missbrauch von Alkohol im Dienst sei nicht
       maßgeblich. Damit habe es ein „reduziertes Volumen von Vorwürfen“ gegeben.
       Von den „Übriggebliebenen“ stuft die Kammer zehn als nachgewiesen ein. Neun
       seien als Dienstvergehen zu lesen und in sechs Fällen stellte das Gericht
       sexuelle Belästigung fest.
       
       Ein Gegenstand des Verfahrens war eine Besprechung des Wissenschaftlers mit
       einer Doktorandin in seinem Büro. Dabei soll er mit seinem Fuß an der
       Innenseite ihres Beines hochgewandert sein. Das Gericht stuft den Vorfall
       als sexuelle Belästigung ein. Es habe weitere Situationen gegeben, in denen
       der Mann Zeug*innen an der Hüfte oder am Oberschenkel berührt habe.
       
       ## Betroffene wollte „keine Szene“ machen
       
       In einem Fall sei die Hand des Professors „relativ weit oben und relativ
       weit innen auf dem Bein“ gewesen, in einem anderen soll der heute
       60-Jährige seine Hand auf das Bein einer Zeugin gepresst haben. Im
       Zeug*innenstand gab die Betroffene an, sie habe „keine Szene“ machen
       wollen und habe sich damit abgefunden.
       
       Es ist nicht das erste Mal, dass die Exzellenz-Uni Schlagzeilen dieser Art
       macht. Im vergangenen Jahr hat [1][ein anderer Forstwissenschaftler, der
       „Prügel-Prof“], für Aufsehen gesorgt. Die Bezeichnung kommt nicht von
       ungefähr: Er soll Frauen geschlagen haben. Eine Doktorandin habe er dazu
       gedrängt, sich mit einem Stock auf ihr nacktes Gesäß schlagen zu lassen.
       Der NDR berichtete, der Mann habe später eingeräumt, einer Frau auf ihren
       Oberschenkel gehauen zu haben, „damit sie mit ihrer Doktorarbeit ‚in die
       Strümpfe komme‘“. Letztlich verurteilte das Gericht den Wissenschaftler
       wegen Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe.
       
       Das Strafmaß wurde laut Medienberichten damit begründet, dass das Gericht
       dem Mann nicht den Verlust seines Beamtenstatus zumuten wolle. Der
       Staatsanwaltschaft war das nicht genug: Sie gab den Fall an die
       Bundesanwaltschaft weiter, die dann vor den BGH zog. Der befand das Urteil
       auch nicht für ausreichend. Indem der Professor seiner Doktorandin gedroht
       habe, ihre Promotion scheitern zu lassen, habe er sie unter Druck gesetzt.
       Der Tatverdacht der Nötigung müsse somit in die Gerichtsentscheidung
       einfließen. Das ursprüngliche Urteil wurde aufgehoben und an eine andere
       Kammer des Landgerichts zur Neuverhandlung gegeben.
       
       Auch im aktuellen Fall entschied das Gericht, den Professor nicht aus dem
       Beamtenverhältnis zu entfernen. Der Wissenschaftler, der 2011 als Professor
       auf Lebenszeit berufen worden war, bleibt es weiterhin. Allerdings fällt er
       in der Besoldung um zwei Stufen und damit auf die eines Juniorprofessors
       herab. Das bedeutet 2.000 Euro weniger im Monat. Der Professorenstatus ist
       nicht mehr in Gefahr. „Wir nehmen das Urteil mit großer Überraschung zur
       Kenntnis“, heißt es von der Pressestelle der Uni. Es seien schließlich
       gravierende Verstöße gegen Dienstpflichten belegt.
       
       ## Erste Hinweise vor elf Jahren
       
       Schon ein Jahr nach seiner Verbeamtung soll die Gleichstellungsbeauftragte
       über unerwünschtes Verhalten des Professors informiert worden sein. In
       Gesprächen habe der Wissenschaftler die Anschuldigungen abgestritten.
       Hinweise auf grenzüberschreitendes Verhalten rissen aber nicht ab. 2017
       erteilte die Universität dem Professor ein Hausverbot und untersagte ihm,
       Dienstgeschäfte zu führen. Das Gericht spricht davon, dass die Uni die
       Entscheidung revidieren solle.
       
       Auf der Website der Fakultät für Forstwissenschaften und Waldökologie ist
       [2][in orangener Signalfarbe zu lesen]: „Stoppt sexualisierte Belästigung
       und Gewalt!“ Die Uni gibt an, sie ziehe ernsthafte Konsequenzen. Betroffene
       und Personen, die Fehlverhalten beobachten, werden ermutigt, „sich umgehend
       an entsprechenden Beratungsstellen und Ansprechpersonen zu wenden“. Es
       finden zudem Workshops zur Sensibilisierung und Prävention statt.
       
       Es hat auch Zeug*innen gegeben, die angeben, sich an kein übergriffiges
       Verhalten des Professors zu erinnern. Im Zeug*innenstand wurde die
       Annahme formuliert, es handele sich um Intrigen und um eine Verschwörung
       gegen den Professor. Das Gericht hielt es indes für „natürlich“, dass
       Betroffene sich austauschen und fragen, ob auch weitere Personen ähnliche
       Erfahrungen gemacht hätten und zu einer Aussage bereit seien.
       
       Die Kammer ist der Auffassung, dass der Beschuldigte Macht- und
       Hierarchieverhältnisse genutzt und sich uneinsichtig gezeigt habe. Die Uni
       kündigte an, voraussichtlich Berufung gegen das Urteil einzulegen. Man
       dulde keine sexualisierte Belästigung und wolle „sämtliche rechtlichen und
       disziplinarischen Maßnahmen ausschöpfen“, um die Wiederholung solcher Taten
       zu verhindern.
       
       11 Oct 2023
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Sexismus-an-der-Universitaet-Goettingen/!5826013
 (DIR) [2] https://uni-goettingen.de/de/19852.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Katja Spigiel
       
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