# taz.de -- Beamter wegen Nötigung vor Gericht: In der Kneipe bedrängt
       
       > In Stuttgart ist ein oberster Polizist des Landes wegen Nötigung
       > angeklagt. Er soll eine Untergebene zu sexuellen Handlungen gedrängt
       > haben.
       
 (IMG) Bild: Polizeimützen in einer Garderobe in Stuttgart
       
       Stuttgart taz | Der Ton ist bemerkenswert schrill zum Prozessauftakt gegen
       Andreas R., den obersten Polizeibeamten von Baden-Württemberg. Wo Juristen
       sonst vorsichtig von der Unwahrheit reden, bezichtigt die Verteidigerin von
       Andreas R. die Nebenklägerin ganz direkt, „gelogen“ zu haben.
       
       [1][Es geht um viel in diesem Prozess] – für beide Seiten. Andreas R. war
       maßgebliches Mitglied der Beurteilungskommission, die über Personalfragen
       in der Polizei entscheidet. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft vor, eine
       Beamtin, über deren Karriere er mitentscheidet, zu sexuellen Handlungen
       genötigt zu haben.
       
       Es geht um den Ruf des höchsten Polizeibeamten, der bis zu den Vorwürfen
       eine Blitzkarriere im baden-württembergischen Innenministerium von Thomas
       Strobl (CDU) hingelegt hatte. Und es geht um die Glaubwürdigkeit der jungen
       Polizeibeamtin Katharina B., die weiterhin im Polizeidienst eingesetzt ist
       und mit ihrer Anzeige gegen den obersten Vorgesetzten ebenfalls ihre
       Karriere riskiert haben dürfte.
       
       Der Innenminister des Landes musste bereits einen Strafbefehl akzeptieren,
       weil er, warum auch immer, [2][ein Anwaltschreiben aus den Gerichtsakten an
       einen Journalisten weitergegeben hatte]. Derzeit tagt im Landtag zudem ein
       Untersuchungsauschuss, der sich Auffälligkeiten bei der Personalführung im
       Innenministerium und die Verantwortung des Innenministers dabei untersucht.
       
       ## Zu sexuellen Handlungen gedrängt
       
       Davon gibt es einige. Der Anklage zufolge soll Andreas R. mit Katharina B.
       am 12. November 2021 bei einer Flasche Sekt ein „Personalgespräch“ gehabt
       haben, an dem auch andere Beamte teilnahmen, darunter die
       Polizeipräsidentin Stephanie Hinz. Dabei soll er der 34-jährigen Beamtin
       ein Mentorenverhältnis in Aussicht gestellt haben.
       
       Später gingen beide zusammen mit anderen Beamten in eine Kneipe. Gegen
       Mitternacht habe er die Beamtin dann davon überzeugt, sie ohne die anderen
       in seine Stammkneipe zu begleiten. Dort soll er sie zu intimen Handlungen
       gedrängt haben.
       
       In den frühen Morgenstunden soll er sie dann beim Urinieren vor der Kneipe
       zu sexuellen Handlungen genötigt haben. Laut Anklageschrift soll er von ihr
       verlangt haben, seinen Penis beim Urinieren zu berühren. Einige Tage später
       soll er ihr dann in einem Videotelefonat unter Hinweis auf seine Stellung
       eindeutige Angebote gemacht haben. Von diesem Videocall liegt der
       Staatsanwaltschaft ein Mitschnitt vor.
       
       Noch mehr intime Details sollen zum Schutz der Nebenklägerin und des
       Angeklagten vor der Öffentlichkeit verborgen bleiben. Deshalb schließt der
       Vorsitzende die Öffentlichkeit beim Eröffnungsstatement von R.'s
       Verteidigerin Ricarda Lang und der Aussage von Katharina B. aus.
       
       ## Intime Details verbreitet
       
       Den Auschluss der Öffentlichkeit „könne man eh vergessen“ echauffiert sich
       Lang. Schließlich habe die Presse schon das Meiste aus den eigentlich
       vertraulichen Akten berichtet und damit dem Ruf ihres Mandanten geschadet.
       Dabei hatte R.s Verteidigerin selbst dafür gesorgt, dass intime Details aus
       dem Leben der Nebenklägerin an die Öffentlichkeit gelangen: Vor
       Prozessbeginn hatte sie ihre Erklärung an die anwesende Presse verteilt,
       und darin Ruf und Glaubwürdigkeit der Nebenklägerin versucht zu
       erschüttern.
       
       Am Ende des ersten Prozesstages wird ein etwa dreistündiges Video einer
       Überwachungskamera auch der Öffentlichkeit gezeigt werden. Nach
       Interpretation der Verteidigung soll es zeigen, dass Katharina B. in der
       Öffentlichkeit der gut besuchten Kneipe „zahlreiche intime Handlungen
       eigeninitiativ“ ausgeübt habe.
       
       Sicher ist schon jetzt: Dieser Prozess wird dem Image der
       baden-württembergischen Polizei, um das sich Andreas R. vor seiner
       Suspendierung mit besonderem Engagement gekümmert hatte, nicht dienen.
       
       21 Apr 2023
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Benno Stieber
       
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