# taz.de -- Berlin wandelt sich: Was ist neu im neuen Jahr?
       
       > Einiges ändert sich zum Jahresbeginn: Nahverkehr wird günstiger,
       > kostenfreies Parken für Fahrräder, die Solarpflicht kommt. Mehr Mehrweg
       > gibt es auch.
       
 (IMG) Bild: Da kommt was auf uns zu
       
       Berlin taz | Diese Änderungen wurden schon im vergangenen Jahr – oder teils
       noch davor – auf den Weg gebracht. Sie treten nun mit Jahresbeginn in
       Berlin in Kraft.
       
       ## 9-Euro-Ticket
       
       Das 9-Euro-Ticket kommt zurück, zumindest für
       Sozialleistungsempfänger:innen. Statt monatlich 27,50 Euro wird der
       Preis für das Berlin-Ticket-S auf 9 Euro gesenkt. Das Ticket gilt für die
       Tarifbereiche A und B und kann von allen Menschen beantragt werden, die
       Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld oder Leistungen nach dem
       Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
       
       Die Freude währt jedoch nur kurz. Beschlossen ist die Preissenkung nur bis
       April. Einen Monat länger können alle übrigen Berliner:innen mit dem
       29-Euro-Ticket im Stadtgebiet unterwegs sein.
       
       Wie lange genau, hängt – nach jetzigem Stand – davon ab, wie schnell es dem
       Bund gelingt, das 49-Euro-Ticket an den Start zu kriegen, der 5,5-mal
       [1][teurere Ersatz des einstigen 9-Euro-Tickets, das bundesweit gültig
       sein] wird. (epe)
       
       ## Teurer parken
       
       Gaaanz langsam zieht der Senat die Schraube bei den Parkgebühren an. Ab 1.
       Januar kostet das Abstellen eines Autos pro Stunde einen Euro mehr –
       jedenfalls in den bislang 61 Zonen, in denen die sogenannte
       Parkraumbewirtschaftung herrscht. Schon jetzt fallen die Gebühren in drei
       Stufen an: je zentraler und stärker frequentiert der Bereich, desto teurer
       das Parken.
       
       Auf den billigen Plätzen steigt der Preis nun von 1 auf 2 Euro, auf den
       anderen von 2 auf 3 bzw. 3 auf 4 Euro. Unklar ist immer noch, wann die
       Vignette teurer wird, die AnwohnerInnen von den Stundengebühren ausnimmt.
       Der geltende Koalitionsvertrag verspricht für sie einen Preissprung von
       10,20 auf 120 Euro p. a. „bis spätestens 2023“ – was auch eine Einführung
       zum nächsten Jahresende bedeuten kann.
       
       Für kurzzeitige Aufregung sorgte, dass die neue Gebührenverordnung explizit
       Räder und Roller von den Parkgebühren ausnimmt, wenn sie am Fahrbahnrand
       abgestellt werden. [2][Warum das nicht nur für schlanke Fahrräder, sondern
       auch für fette (und laute und schmutzige) Motorräder gilt, bleibt ein
       Geheimnis]. (clp)
       
       ## Mehrweg to go
       
       Vom Erreichen des selbstgesteckten Ziels „Zero Waste“ ist Berlin bis auf
       Weiteres Lichtjahre entfernt. Immerhin einen kleinen Fortschritt gibt es im
       neuen Jahr, allerdings durch eine bundesweite Regelung: Das
       Verpackungsgesetz schreibt GastronomInnen – ob Restaurants, Caterer oder
       Lieferdienste – dann vor, [3][Mehrwegbehälter als Option für den
       To-go-Einkauf] bzw. die Zustellung anzubieten.
       
       Allerdings werden die KundInnen weiterhin nicht auf Plaste, Pappe und
       Styropor verzichten müssen. Und eine Ausnahme schränkt den Wirkungsgrad der
       Neuregelung drastisch ein: Betriebe mit weniger als 80 Quadratmeter Fläche
       und maximal fünf Beschäftigten – das sind die allermeisten Imbisse der
       Stadt – bleiben von der Mehrweg-Angebotspflicht ausgenommen.
       
       Sie müssen lediglich von KundInnen mitgebrachte Behälter mit Essen oder
       Getränken befüllen und haben darauf auch hinzuweisen. (clp)
       
       ## Solarpflicht
       
       [4][Im Juni 2021 vom Abgeordnetenhaus beschlossen, ab 1. Januar 2023
       gültig: das Solargesetz Berlin]. Eingeführt wird eine Pflicht zur
       Installation von Photovoltaik-Anlagen für alle Neubauten, egal ob bei Wohn-
       oder Gewerbehäusern. Die Pflicht greift auch bei wesentlichen Umbauten von
       Dächern, also der Sanierung oder dem Ausbau. Ausnahmen gelten nur für
       kleine Gebäude, deren Nutzfläche 50 Quadratmeter nicht übersteigt.
       
       Die Bußgelder bei Verletzung dieser Pflicht reichen von 5.000 Euro beim
       Einfamilienhaus bis zu 50.000 Euro bei Geschäftsgebäuden. Anders als
       bislang dürfen bei neu installierten Anlagen bis zu einer Leistung von 10
       Kilowatt künftig mehr als 70 Prozent der Nennleistung ins öffentliche Netz
       eingespeist werden. Zudem werden Anlagen bis 30 Kilowatt in Ein-oder
       Zweifamilienhäusern und bis 15 Kilowatt je Wohnung in Mehrfamilienhäusern
       von der Einkommensteuer befreit. (epe)
       
       ## „Saubere-Küchen-Gesetz“ 
       
       Für alle Neugierigen, die schon immer mal wissen wollten, wie es mit der
       Sauberkeit in der Küche ihres Lieblingsrestaurants bestellt ist, gibt es
       gute Nachrichten: Ab Jahresbeginn tritt in Berlin das
       „[5][Saubere-Küchen-Gesetz]“ in Kraft.
       
       Wobei der Name etwas irreführend ist: Es handelt sich nicht um schärfere
       Hygienebestimmungen in der Gastronomie, sondern um ein Transparenzsystem,
       mit dem Kund:innen sehen können, wie gut Restaurants bei den
       Hygienekontrollen des Ordnungsamts abgeschnitten haben.
       
       Künftig sollen die Ergebnisse sowohl vor Ort als auch auf einer
       Online-Plattform in Form von farbigen Balkendiagrammen veröffentlicht
       werden. Ob die Küchen dadurch wirklich sauberer werden, ist fraglich, denn
       das Gesetz bietet schmuddeligen Gastronom:innen ein riesiges
       Schlupfloch: Fällt das Ergebnis zu schlecht aus, kann kostenpflichtig eine
       Nachkontrolle angefordert werden. Diese findet dann zwar unangekündigt,
       aber innerhalb von acht Wochen statt. (wah)
       
       ## Elektronischer Krankenschein
       
       Bettruhe ist im Falle einer Grippe bekanntlich die beste Medizin. [6][Und
       spätestens seit Corona hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass man sich
       mit hochansteckenden Viruskrankheiten nicht unnötig durch die
       Öffentlichkeit bewegen sollte].
       
       Erfreulich ist es daher, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab
       dem nächste Jahr nicht mehr dazu verpflichtet sind, ihren Krankenschein bei
       ihren Arbeitgeber:innen einzureichen. Grund ist die Umstellung auf ein
       elektronisches Verfahren, das für Arztpraxen und Krankenkassen bereits seit
       dem Jahr 2022 gilt.
       
       Die Arbeitgeberin muss dann den Krankenschein selbst bei den Krankenkassen
       anfordern – ohne Zutun der Arbeitnehmerin. Die Regelung gilt aber vorerst
       nur für gesetzlich Versicherte. Privat Versicherte müssen mit dem
       Papierschein vorliebnehmen.
       
       Unverändert bleibt auch der Gang zum Arzt: In den meisten Fällen nach drei
       Tagen erforderlich, besonders misstrauische Ausbeuter:innen können
       schon nach dem ersten Krankheitstag einen Attest verlangen, wenn dies im
       Arbeitsvertrag geregelt ist.
       
       Unklar ist auch, inwiefern sich Unternehmen schon auf das elektronische
       System eingestellt haben – im Zweifelsfall ist es erst mal wohl einfacher,
       sich zusätzlich einen Papierschein ausstellen zu lassen, um ihn später
       nachzureichen. (wah)
       
       2 Jan 2023
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Das-49-Euro-Ticket-kommt/!5889162
 (DIR) [2] /Fahrraeder-auf-Parkplaetzen/!5895524
 (DIR) [3] /Bremen-wird-Mehrweg-Stadt/!5851937
 (DIR) [4] /Forderung-der-Laenderenergieminister/!5877611
 (DIR) [5] /Bewertungssystem-fuer-Gastronomie/!5792910
 (DIR) [6] /Nach-der-Pandemie/!5901610
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Erik Peter
 (DIR) Claudius Prößer
 (DIR) Jonas Wahmkow
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Verkehrswende
 (DIR) 9-Euro-Ticket
 (DIR) Restaurant
 (DIR) Mehrweg
 (DIR) Krankheit
 (DIR) Asylrecht
 (DIR) Grundsicherung
 (DIR) Fahrrad
 (DIR) 9-Euro-Ticket
 (DIR) Schwerpunkt Stadtland
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Mehr Geld für alleinstehende Geflüchtete: Ein Flüchtlingsheim ist keine WG
       
       Bremen darf das Zusammenleben in einer Gemeinschaftsunterkunft nicht als
       Lebensgemeinschaft werten. So hatte der Senat Leistungskürzungen begründet.
       
 (DIR) Drohende Altersarmut: Mehr Rentner in Grundsicherung
       
       Deutlich mehr Menschen sind im Alter auf Hilfen vom Staat angewiesen. Die
       Linke fordert staatliche Preiskontrollen bei Lebensmitteln und Energie.
       
 (DIR) Fahrräder auf Parkplätzen: Platz an der Straße
       
       Berlin ändert seine Parkgebühren-Ordnung. Während für Autos das Parken
       teurer wird, dürfen Fahrräder nun auf Parkplätzen abgestellt werden.
       
 (DIR) Nachfolge des 9-Euro-Tickets: Ohne Geld keine Anschlusslösung
       
       Die Ministerpräsidentenkonferenz soll den Weg für das 49-Euro-Ticket
       freimachen, fordern Verkehrsverbände. Dazu sind mehr Finanzmittel nötig.
       
 (DIR) Streit um Solarenergie in Brandenburg: Der Platz an der Sonne
       
       Ein skrupelloser Investor, eine überforderte Kommune: Der Solarpark in
       Döllen ist keine Werbung für eine Energiewende, die die Menschen mitnimmt.