# taz.de -- Waffenlieferant für Rechtsterroristen: NSU-Helfer muss nochmal in Haft
       
       > Der Waffenbeschaffer Ralf Wohlleben muss für seine Resthaftstrafe von
       > drei Jahren nochmal in Haft. Ein zweiter NSU-Helfer bleibt dagegen in
       > Freiheit.
       
 (IMG) Bild: Erst NPD-Mann, dann Terrorhelfer: Ralf Wohlleben 2018 im NSU-Prozess
       
       Berlin taz | Er war einer der zentralen Unterstützer des [1][NSU-Kerntrios]
       – und bis zum Schluss reuelos. Nun muss [2][Ralf Wohlleben] für seine
       Terrorhilfe nochmal ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof wies seine
       Beschwerde ab, seine Reststrafe in Haft verbüßen zu müssen. Ein zweiter
       NSU-Helfer, [3][André Eminger], kann dafür in Freiheit bleiben.
       
       Wohlleben hatte dem NSU-Trio die Ceska-Pistole organisiert, mit der dieses
       von 2002 bis 2006 [4][neun seiner zehn Morde verübte]. Im NSU-Prozess vor
       dem Oberlandesgericht München bestritt der frühere NPD-Funktionär über
       seine Anwälte die Tat, ließ aber zugleich erklären, dass er seinen
       „politischen Überzeugungen treu geblieben“ sei. Wohlleben war im Juli 2018
       [5][zu zehn Jahren Haft verurteilt] worden, wegen Beihilfe zu neunfachem
       Mord – zusammen mit Beate Zschäpe und drei Mitangeklagten. Der
       Bundesgerichtshof (BGH) hatte Wohllebens Revision gegen das Urteil [6][im
       August 2021 verworfen].
       
       Der heute 47-Jährige war bereits kurz nach dem NSU-Auffliegen im November
       2011 festgenommen worden und saß knapp sieben Jahre in Untersuchungshaft.
       Kurz nach seiner Verurteilung kam er vorerst wieder auf freien Fuß, weil er
       bereits fast zwei Drittel seiner Strafe durch die U-Haft abgesessen hatte.
       Nur elf Tage fehlten ihm bis zu dieser Grenze, an der eine Resthaftstrafe
       auf Bewährung ausgesetzt werden kann.
       
       Wohllebens Anwälte beantragten dann zuletzt, dass ihr Mandant auch seine
       Reststrafe auf Bewährung verbüßen darf. Das Oberlandesgericht München
       lehnte das Anfang September aber ab. Die Begründung: Von Wohlleben gehe
       weiterhin eine Gefahr aus. Das Gericht hatte dafür eigens ein
       psychiatrisches Sachverständigengutachten eingeholt. Wohlleben legte
       dagegen Beschwerde ein – die der Bundesgerichtshof nun abwies.
       
       ## Für den BGH geht von Wohlleben weiter Gefahr aus
       
       Auch der dortige Strafsenat befand, dass Wohlleben „derzeit keine günstige
       Prognose für die Legalbewährung in Freiheit gestellt“ werden kann, teilte
       der BGH am Dienstag mit. Eine vorzeitige Haftverschonung könne man daher
       „nicht verantworten“. Dabei sei das Risiko weniger, dass Wohlleben eigene
       Gewalttaten begehe, als dass er künftig fremde Gewalttaten „möglichst
       unauffällig“ unterstützen könnte, sollten solche Pläne aus der
       rechtsextremen Szene an ihn herangetragen werden.
       
       Der Beschluss des Oberlandesgerichts ist damit rechtskräftig. Wohlleben
       stehen nun noch gut drei Jahre Haft bevor. Die Bundesanwaltschaft wird
       Wohlleben dafür demnächst zu einem erneuten Haftantritt vorladen. Wann und
       wo genau, dazu wollte sich die Behörde nicht äußern. Haftantritte
       kommuniziere man grundsätzlich nicht, sagte eine Sprecherin der taz.
       
       Wohlleben lebte zuletzt in Sachsen-Anhalt und soll von der Polizei als
       rechtsextremer Gefährder eingestuft sein. In der rechtsextremen Szene ist
       er weiterhin vernetzt und genießt dort [7][Märtyrerstatus]. Das ließ das
       Oberlandesgericht in seine Entscheidung miteinfließen.
       
       ## NSU-Helfer Eminger bleibt in Freiheit
       
       Der 2018 ebenfalls verurteilte NSU-Helfer [8][André Eminger] kann dagegen
       in Freiheit bleiben. Er hatte den Rechtsterroristen eine Wohnung
       vermittelt, ihnen Bahncards überlassen oder für sie Wohnmobile angemietet,
       mit denen diese zu einem Anschlag in Köln und zu Banküberfällen fuhren.
       Noch am Tag des NSU-Auffliegens halft Eminger Zschäpe bei der Flucht.
       
       Das Oberlandesgericht ging aber davon aus, dass Eminger lange nicht in die
       Terrorpläne eingeweiht war, und verurteilte ihn nur für die Bahncards zu
       zweieinhalb Jahren Haft. Eminger selbst, der ebenso ein strammer
       Rechtsextremist ist, hatte vor Gericht geschwiegen.
       
       Auch der 43-Jährige war nach dem NSU-Auffliegen 2011 verhaftet worden – kam
       im Juni 2012 aber wieder auf freien Fuß. Wegen einer zwischenzeitlich
       erwarteteten hohen Haftstrafe wurde er im September 2017 wieder
       festgenommen – bis er am Urteilstag wieder entlassen wurde, unter dem Jubel
       angereister Neonazis. Die Bundesanwaltschaft hatte Eminger dagegen als
       zentralen Helfer gesehen und 12 Jahre Haft gefordert. Ihre Revision
       [9][wies der Bundesgerichtshof ab].
       
       Auch Eminger hatte noch mehrere Monate Haftstrafe offen. Nach
       taz-Informationen setzte das Oberlandesgericht München seine Reststrafe
       jedoch bereits im Sommer zur Bewährung aus, da der Sachse mit seiner U-Haft
       bereits zwei Drittel der zweieinhalbjährigen Haftstrafe verbüßt hatte und
       die Resthaft überschaubar war.
       
       Eminger, der heute in der Nähe von Zwickau wohnt, war zuletzt noch offen in
       der rechtsextremen Szene aktiv: Er besuchte Rechtsrockkonzerte oder einen
       Vortrag mit einem „Zeitzeugen“ und hielt Kontakt zu einer
       [10][rechtsextremen Bombenbauerin des „III. Wegs“].
       
       22 Nov 2022
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Konrad Litschko
       
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