# taz.de -- Demonstrantin von Polizei unbeeindruckt: Nasenbeinbruch nicht legitim
       
       > Das Verfahren gegen eine Hamburgerin wegen falscher Verdächtigung wurde
       > eingestellt. Sie hatte einen Polizisten angezeigt, der ihr bei einer Demo
       > das Nasenbein brach.
       
 (IMG) Bild: Wer Jakob Papst* mit dem Tonfa am Ohr verletzte, ist angeblich nicht zu ermitteln.
       
       HAMBURG taz | Eine klare Ansage von Hamburgs Amtsrichter Carsten Engler in
       Richtung der Staatsanwältin: "Ich bin nach wie vor der Meinung, dass wir
       dieses Verfahren ohne Urteil beenden können", sagte er am Dienstag, nachdem
       er eine Stunde lang die Schilderungen von Sabine Klein* gehört hatte. Ein
       Berliner Polizist hatte der 32-Jährigen bei einer Demonstration gegen den
       Terrorparagrafen 129a im Dezember 2007 in Hamburg das Nasenbein gebrochen.
       Sie hatte deswegen Anzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft hatte mit
       einer Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung gekontert.
       
       Die Demonstration mit tausenden Menschen war damals mehrfach von
       Festnahmeeinheiten wegen Bagatellen gestoppt worden. "Wir standen da und
       warteten, dass es weitergeht", berichtete Klein. Plötzlich habe es Unruhe
       hinter ihr gegeben, als sie sich umgedreht habe, habe ihr ein Polizist
       "grundlos einen Faustschlag auf die Nase" versetzt. "Ich war sofort völlig
       blutverschmiert und schockiert", sagte Klein. Dann sei sie von Polizisten
       abgeführt worden, die Arme so weit nach hinten hochgezogen, dass sie in
       entwürdigender Haltung vornüber gebeugt gehen musste.
       
       Bei derselben Demonstration bekam auch Jakob Papst* einen Schlag mit einem
       Kampfstock vom Typ Tonfa an den Kopf, der ihm das halbe Ohr abriss. Der
       Täter, ebenfalls ein Berliner Polizist, verschwand in der Kollegen-Menge
       und konnte angeblich bis heute nicht ermittelt werden.
       
       Im Fall von Sabine Klein hatte der groß gewachsene Polizist später
       behauptet, dass er ihr den Schlag versetzen musste, weil die 1,60 Meter
       große Frau ihre Freundin aus den Fängen von zwei uniformierten Hünen
       befreien wollte. "Ich hab nichts gemacht", sagte Klein.
       
       Dennoch glaubte die Staatsanwaltschaft der Polizei und stellte das
       Verfahren gegen den Schläger ein. Obendrauf bekam Klein eine Anklage wegen
       falscher Verdächtigung, da sie gegen den Beamten Strafantrag wegen
       Körperverletzung gestellt hatte. Schließlich sei der Faustschlag berechtigt
       gewesen, so die Anklage, da sich Klein einer versuchten Gefangenenbefreiung
       schuldig gemacht habe.
       
       Eigentlich wollten die 32-Jährige und ihr Anwalt Marc Meyer den Sachverhalt
       durch Zeugen in Gänze aufrollen und auch den Faustschlag im Prozess zum
       Gegenstand machen.
       
       Doch dann überzeugte Richter Engler die Prozessparteien, "das skurrile und
       eigentümliche Verfahren" nicht durch drei Instanzen fortzuführen. Denn
       selbst wenn der Polizist berechtigt geschlagen hätte, wäre zu prüfen, ob
       nicht für Klein bei der Gemengelage ein straffreier Verbotsirrtum
       vorgelegen habe. "Es wird so oder so nicht notwendig zu einer Bestrafung
       kommen", sagte Engler. Das Verfahren wurde ohne Schuldeingeständnis auf
       Staatskosten eingestellt - inklusive Kleins Anwaltskosten.
       
       *Namen geändert
       
       9 Mar 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
 (DIR) Kai von Appen
       
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 (DIR) Schwerpunkt Polizeigewalt und Rassismus
       
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