# taz.de -- Proteste gegen Coronapolitik: „Spaziergänge“ bleiben verboten
       
       > Die Stadt Freiburg hat die Montagsspaziergänge der Querdenkenden
       > präventiv verboten. Das BVerfG hat einen Eilantrag hiergegen abgelehnt.
       
 (IMG) Bild: Vorerst verboten: letzte Querdenker-Demo in Freiburg am 29.1.2022
       
       Freiburg taz | Die unangemeldeten Montagsspaziergänge der Querdenkenden in
       Freiburg bleiben verboten. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eine
       einstweilige Anordnung gegen das Verbot abgelehnt. Es ist der bundesweit
       erste Beschluss des BVerfG zu derartigen „Spaziergängen“.
       
       Seit Ende Dezember [1][trafen sich Querdenkende] in der Freiburger
       Innenstadt, um ohne Anmeldung, aber auch ohne Parolen und Transparente
       durch die Stadt zu ziehen. Zu den Treffen war in einschlägigen
       Telegram-Gruppen unter Slogans wie „Bleib Gesund, geh spazieren“
       mobilisiert worden. Dort wurden die unangemeldeten Demos auch als Erfolg
       gefeiert.
       
       ## Eilrechtsschutz wurde abgelehnt
       
       Die Polizei versuchte, Ansprechpartner:innen zu finden und Auflagen
       durchzusetzen, insbesondere Maskenpflicht und Abstandsgebot. Die
       „Spaziergänger:innen“ ignorierten dies jedoch. Am 3. Januar durchbrachen
       rund 300 Spaziergänger:innen sogar eine polizeiliche Absperrung.
       
       Die Stadt Freiburg verhängte darauf am 7. Januar per Allgemeinverfügung ein
       [2][präventives Verbot für alle derartigen „Spaziergänge“] im Stadtgebiet
       bis zum 31. Janauar. Das Verbot wurde mit den erhöhten Infektionsgefahren
       bei Missachtung der Auflagen begründet.
       
       Gegen die Allgemeinverfügung beantragten die beiden Freiburger
       AfD-Stadträte Dubravko Mandic und Detlef Huber Eilrechtsschutz, der jedoch
       vorige Woche vom Verwaltungsgericht Freiburg und vom Verwaltungsgerichtshof
       Mannheim abgelehnt wurde.
       
       Auch eine mit drei Richtern besetzte Kammer des BVerfG lehnte nun den
       Antrag auf eine einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts ab.
       Die eingelegte Verfassungsbeschwerde werfe „verfassungsrechtlich offene
       Fragen“ auf, die im Hauptsache-Verfahren geklärt werden müssen. Eine
       „Folgenabwägung“ führe nun dazu, den Antrag auf Eilrechtsschutz abzulehnen.
       
       ## Veranstalter machten Kooperation unmöglich
       
       Dabei erklärten es die Richter für „naheliegend“, dass die Form des
       Spaziergangs nur gewählt wurde, um „vorbeugende Auflagen zu umgehen und es
       zu vermeiden, Verantwortliche und eine hinreichende Anzahl von Ordnern zu
       benennen“. Behörden und Verwaltungsgerichte durften auch annehmen, dass
       Personen, die an solchen Spaziergängen teilnehmen, „überwiegend nicht dazu
       bereit seien, versammlungspolizeiliche, dem Infektionsschutz dienende
       Auflagen, wie insbesondere das Tragen von Masken oder das Einhalten von
       Abständen, zu beachten.“ Dabei durften sich die Gerichte auf die
       Erfahrungen mit vorhergehenden Spaziergängen in Freiburg berufen.
       
       Gegen den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprach für das BVerfG vor
       allem, dass die Veranstalter der unangemeldeten Montags-Spaziergänge eine
       „Vorfeldkooperation“ mit der Versammlungsbehörde und eine
       „grundrechtsschonende Begleitung der Versammlung“ gezielt unmöglich
       machten.
       
       Angemeldete Demonstrationen gegen die Coronamaßnahmen fanden in Freiburg
       derweil fast wöchentlich mit zum Teil mehreren tausend Teilnehmenden statt.
       
       31 Jan 2022
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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