# taz.de -- Hartz IV und Bürgergeld: Von Bildungswilligen und Kleinerben
       
       > Der Bundestag hat das Bürgergeld beschlossen. Wer in Not gerät, sich aber
       > Kurse selbst aussucht, kurz vor der Rente steht oder etwas erbt,
       > profitiert.
       
 (IMG) Bild: Eine Karenzzeit für höhere Wohnkosten kann auch für Selbstständige wichtig sein
       
       Berlin taz | Der junge Mann lebte von Hartz IV und hatte ein Jobangebot im
       Sicherheitsbereich am Düsseldorfer Flughafen, das er auch gern annehmen
       wollte. Nur: Dazu brauchte er einen „Security-Schein“. Kurs- und die
       Prüfungsgebühr hätten zwischen 600 und 800 Euro gekostet. Von seinem
       Regelsatz konnte er das nicht bezahlen. Er fragte beim Jobcenter nach, doch
       der Sachbearbeiter lehnte ab. Einen Anspruch auf den Kurs hatte der Mann
       nicht.
       
       „Solche Fälle haben wir öfter“, berichtet Harald Thomé, Berater im
       Selbsthilfeverein Tacheles in Wuppertal, bei dem der Mann Hilfe suchte.
       „Das Jobcenter bewilligt dann eine gewünschte Weiterbildung einfach nicht.
       Deswegen ist es so wichtig, dass mit dem Bürgergeld der Vermittlungsvorrang
       in Arbeit abgeschafft und die Weiterbildung gestärkt wird.“
       
       „Die Bedeutung der Dauerhaftigkeit der Eingliederung in Arbeit auch bei der
       Auswahl der Leistungen zur Eingliederung“ werde gestärkt, heißt es im
       [1][Gesetzentwurf zum Bürgergeld], den [2][der Bundestag mit Stimmen der
       Ampelkoalition am Donnerstag verabschiedete]. Damit verschiebt sich die
       Verhandlungsgrundlage zwischen den Hilfeempfänger:innen und ihren
       Vermittler:innen zugunsten der Weiterbildung, und es wird schwieriger,
       die Betroffenen kurzfristig in Helferjobs zu drängen.
       
       Auch die „Karenzzeiten“ für die Übernahme der vollen Wohnkosten sind für
       bestimmte Gruppen besonders wichtig. „Wir haben Menschen in der Beratung,
       vorwiegend Ältere, die vorher wirtschaftlich besser gestellt waren, die
       dann arbeitslos wurden, durch das Arbeitslosengeld I, vielleicht noch durch
       das Krankengeld in das SGB II rutschen. Für diese Gruppe ist es relevant,
       dass in der Karenzzeit die Wohnkosten voll übernommen werden“, sagt Thomé.
       Das künftige Bürgergeld könnte dann auch als Übergang bis zum Bezug einer
       Erwerbsminderungs- oder Altersrente dienen.
       
       ## Home-Office braucht größere Wohnungen
       
       Eine Karenzzeit für höhere Wohnkosten kann auch für Selbstständige wichtig
       sein. „Selbstständige arbeiten oft im Homeoffice, dafür brauchen sie mehr
       Fläche, die aber technisch gesehen als Wohnfläche gilt. Von daher ist es
       eine Entlastung, wenn die Wohnung erst mal geschützt ist“, sagt Andreas
       Lutz, Vorsitzender des Verbands der Gründer und Selbstständigen in
       Deutschland (VGSD). Lutz begrüßt, dass im Bürgergeld die Erwerbseinkommen
       in etwas geringerer Höhe als bisher auf die Sozialleistung angerechnet
       werden sollen.
       
       „Es bleibt aber das Problem der Bürokratie“, sagt Lutz. Selbstständige
       „Aufstocker“ müssen beim Jobcenter komplizierte Abrechnungen vorlegen, in
       denen das zu erwartende Einkommen erst mal im Vorhinein geschätzt und
       hinterher rückwirkend korrigiert wird und auch die Betriebskosten
       berücksichtigt werden müssen. Viele [3][Selbstständige in Not scheuten]
       daher den Antrag, so Lutz.
       
       Laut dem Gesetzentwurf, den die Ampelkoalition jetzt vorgelegt hat, sollen
       Erbschaften „kein Einkommen“ mehr darstellen, sondern dem „Vermögen“
       zugeschlagen werden. [4][Bisher muss] eine Hartz-IV-Empfängerin, die von
       der Tante 10.000 Euro erbt, dieses Geld als „Einkommen“ erst aufbrauchen,
       bevor sie weiter die Sozialleistung beziehen darf. Damit waren auch
       kleinere Erbschaften für Hartz-IV-Empfänger:innen unmöglich. Kommt das
       Bürgergeld, zählt das Erbe künftig als Vermögen, und dann gelten die
       Vermögensschonbeträge, die – jenseits der Karenzzeit – 15.000 Euro für
       einen Alleinstehenden betragen.
       
       10 Nov 2022
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://dserver.bundestag.de/btd/20/038/2003873.pdf
 (DIR) [2] /Ende-von-Hartz-IV/!5894374
 (DIR) [3] /Solo-Selbststaendige-in-Coronakrise/!5693635/
 (DIR) [4] https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/hartz-4-erbe/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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