# taz.de -- Pannen-Wahl in Berlin 2021: Ampel für Wiederholung
       
       > Die Ampelkoalition hält eine Wiederholung der Bundestagswahl in rund 300
       > Berliner Stimmbezirken für notwendig. Diese beziehe sich nur auf
       > Zweitstimmen.
       
 (IMG) Bild: Dieser Wähler in Berlin hat es geschafft zu wählen
       
       Berlin afp | Die Ampelkoalition hält eine [1][Wiederholung der
       Bundestagswahl] in etwa 300 von knapp 2.300 Berliner Stimmbezirken für
       nötig. Dies beziehe sich ausschließlich auf die Zweitstimmen, sagte der
       SPD-Abgeordnete Johannes Fechner am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP.
       Fechner schickte demnach einen entsprechenden Vorschlag der Ampel-Vertreter
       im Wahlprüfungsausschuss des Bundestags am Nachmittag an die Vorsitzende
       Daniela Ludwig (CSU). Der Ausschuss soll darüber noch im Oktober abstimmen.
       
       Da die Ampelkoalition im Wahlprüfungsausschuss die Mehrheit stellt, ist
       davon auszugehen, dass der von Fechner übermittelte Vorschlag im Oktober
       von dem Gremium beschlossen wird. Es handelt sich dabei um eine
       Beschlussvorlage, über die dann noch das Parlament insgesamt abstimmen
       muss. Dann wäre der Weg frei für eine teilweise Wiederholung der
       Bundestagswahl in Berlin. Gegen den Bundestagsbeschluss kann allerdings
       auch noch Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden.
       
       Die Ampel-Vertreter im Ausschuss hatten sich nach der Verhandlung des
       Berliner Verfassungsgerichtshofs am vergangenen Mittwoch noch einmal
       zusammengesetzt, um zu besprechen, was die Gerichtsverhandlung für den
       Umgang mit der Bundestagswahl bedeutet. Das Berliner Gericht befasste sich
       ausschließlich mit den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den
       Bezirksversammlungen. Für die Überprüfung der Bundestagswahl, die am selben
       Tag abgehalten wurde, ist der Bundestag zuständig
       
       „Das Berliner Verfassungsgericht hat uns darin bestärkt, Neuwahlen dort
       durchzuführen, wo Wahlfehler geschehen sind“, sagte Fechner AFP. „Anders
       als das Berliner Verfassungsgericht sehen wir wie der Bundeswahlleiter die
       Wahlfehler aber nicht in jedem Wahlkreis.“
       
       ## Zahlreiche Pannen in Berlin
       
       Wie Fechner in dem Schreiben an die Ausschussvorsitzende Ludwig ausführt,
       das AFP vorliegt, soll beispielsweise eine verspätete Schließung eines
       Wahllokals in der Regel erst dann als Wahlfehler gelten, wenn noch nach
       18.45 Uhr Stimmen abgegeben werden konnten. „Auch meinen wir, dass eine
       kurze Unterbrechung des Wahlvorgangs von unter 15 Minuten noch keinen
       Wahlfehler darstellt und eine Wartezeit in dieser Größenordnung für
       Bürgerinnen und Bürger zumutbar ist“, sagte Fechner AFP.
       
       Bei den Wahlen im September 2021, die am gleichen Tag wie der
       Berlin-Marathon abgehalten wurde, hatte es in der Hauptstadt zahlreiche
       Pannen gegeben – etwa fehlende Stimmzettel, lange Warteschlangen oder
       zwischenzeitlich geschlossene Wahllokale. Es gab deswegen zahlreiche
       Einsprüche gegen das Ergebnis, insbesondere von Bundeswahlleiter Georg
       Thiel.
       
       Thiel sah die Vorfälle in knapp 340 Stimmbezirken als gravierend an und
       forderte [2][eine Wiederholung der Wahl] in sechs von zwölf Berliner
       Wahlkreisen. In einem Fall – in Berlin-Reinickendorf – zog Thiel auch das
       Erststimmenergebnis in Zweifel. Dieser Einschätzung schloss sich die
       Ampelkoalition nun nicht an.
       
       Mit der Erststimme entscheiden die Wählerinnen und Wähler, welcher
       Direktkandidat ihren Wahlkreis im Parlament vertreten soll. Die Zweitstimme
       geben sie einer Partei.
       
       4 Oct 2022
       
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