# taz.de -- Brief an Justizminister Buschmann: Verbände fordern Kündigungsschutz
       
       > Wer Mietrückstände nicht zahlen kann, dem droht trotz Krise die
       > Wohnungslosigkeit. Mietervereine sprechen sich für effektiven Schutz aus.
       
 (IMG) Bild: Gas und Strompreise steigen, doch Regelungen zum Kündigungsschutz bleiben bisher vage
       
       Berlin taz | Die Gas- und Strompreise steigen drastisch: Vielen der 48
       Millionen Mieter*innen stehen deshalb saftige Nachzahlungen bevor –
       womöglich im vierstelligen Bereich. Wer diese auch nur teilweise oder
       vorübergehend nicht zahlen kann, der droht nach jetziger Rechtslage, aus
       der Wohnung geworfen zu werden und im schlimmsten Fall auf der Straße zu
       landen.
       
       Das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung von Anfang September sieht
       zwar die Aussetzung von Strom- und Gassperren vor, Regelungen zum
       Kündigungsschutz von Mietwohnungen sind allerdings vage. Fristgerecht
       gekündigt werden kann faktisch derzeit weiterhin jeder, der im
       Zahlungsverzug ist – Energiekrise hin, Rettungspakete her.
       
       Wegen dieses ungelösten Problems hat sich ein breites Bündnis aus
       Sozialverbänden, dem Deutschen Gewerkschaftsbund, zahlreichen
       Mietervereinen, Juristinnenverbänden sowie Trägern der Wohnungslosenhilfe
       nun mit einem offenen Brief an den Justizminister Marco Buschmann (FDP)
       gewandt: Darin fordert das Bündnis angesichts der Krise einen „effektiven
       Kündigungsschutz“, um Wohnungen zu sichern. Die „sogenannte
       Zahlungsverzugskündigung“ nennen sie im Brief „eines der brisantesten
       wohnungspolitischen Problemfelder“. Der Brief liegt der taz vor.
       
       Im Schreiben an Buschmann, das auch der Arbeitskreis der
       sozialdemokratischen Jurist*innen der SPD mitträgt, kritisiert das
       Bündnis, dass selbst durch eine Nachzahlung des Mietrückstands bisher nur
       fristlose Kündigungen abgewendet werden können – während Kündigungen mit
       ordentlicher Kündigungsfrist Bestand hätten. „Der Wohnungsverlust droht
       dann ein paar Monate später, obwohl der Mietrückstand beglichen wurde“,
       heißt es in einer begleitenden Pressemitteilung.
       
       Benjamin Raabe vom Republikanischen Anwält*innenverein sagte der taz:
       „Es besteht hier dringender Handlungsbedarf.“ Seit einem [1][Urteil des
       Bundesgerichtshof von 2005] laufe auch das zuvor gut funktionierende
       Schutzsystem ins Leere, weil Wohlfahrtsbehörden im Bedarfsfall keine
       Mietrückstände mehr zahlten. Deswegen müsse man eine
       Zahlungsverzugskündigung wieder durch Bezahlung der Mietrückstände
       ausgleichen können, fordert Raabe, selbst Fachanwalt für Mietrecht: „Alle,
       die damit beruflich zu tun haben, fordern eine Reform – übrigens auch der
       Bundesgerichtshof.“
       
       Aus Sicht des Bündnisses stellt die jetzige Rechtslage für Betroffene ein
       Dilemma dar: Sozialrechtliche Schutzvorschriften zur Verhinderung von
       Obdachlosigkeit seien ausgehebelt – „denn Mieter*innen können von den
       Sozialleistungsbehörden die Übernahme ihrer Mietschulden nur verlangen,
       wenn dadurch Wohnungslosigkeit vermieden wird.“ Da die Nachzahlung eine
       fristgerechten Zahlungsverzugskündigung aber nicht abwenden könne,
       verweigerten die Sozialleistungsbehörden regelmäßig die Übernahme, heißt es
       im Schreiben an Buschmann.
       
       Der offene Brief verweist zudem darauf, dass dieser langjährige Misstand in
       der Krise ein besonderes Problem in Städten mit Wohnungsmangel werden
       könnte: „Besonders in angespannten Wohnungsmärkten wird häufig wegen
       höherer Wiedervermietungsmieten von Vermieter*innen jede Möglichkeit
       genutzt, den Mietvertrag zu kündigen. Hierdurch geraten Personen, die in
       Zahlungsschwierigkeiten sind, unter den enormen Druck drohender
       Wohnungslosigkeit.“
       
       Rainer Tietzsch vom Berliner Mieterverein sagte: „Aufgrund der
       Energiepreissteigerung und der davon galoppierenden Inflation wird der
       Handlungsbedarf deutlicher denn je.“ Das Problem sei seit langem bekannt,
       Mieter*innen und Sozialverbände hätten immer wieder vergeblich darauf
       hingewiesen. Ebenso seien Bundesratsinitiativen ins Leere gelaufen.
       
       Angesichts der Krise sei Zeit zu handeln, sagte auch Werena Rosenke von der
       Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe: „Jeder Wohnungsverlust muss
       verhindert werden.“ Daher müsse der Gesetzgeber dafür sorgen, „dass bei
       einer Mietschuldenbefriedigung nicht nur die außerordentliche Kündigung,
       sondern auch die hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung des
       Mietverhältnisses geheilt ist.“ Rosenke erwarte damit nicht zuletzt die
       Umsetzung einer ohnehin im Ampel-Koalitionsvertrag versprochenen Änderung
       im Mietrecht.
       
       ## Buschmann will Vermieter schützen
       
       Im [2][Koalitionsvertrag] aus dem vergangenen Herbst versprach die Ampel
       tatsächlich, Ursachen drohender Wohnungslosigkeit zu beseitigen. Man wolle
       das Mietrecht evaluieren und entgegensteuern, „wo Schonfristzahlungen dem
       Weiterführen des Mietverhältnisses entgegenstehen“. Zudem will die Ampel
       mit einem nationalen Aktionsplan die Obdachlosigkeit bis 2030 ganz
       abschaffen. Derzeit ist hingegen eher zu befürchten, dass sie im Zuge der
       Energiekrise zunimmt.
       
       Denn auch im [3][letzten Entlastungspaket] findet sich nichts Konkretes zu
       Kündigungsschutz. Es war neben der Aussetzung von Strom- und Gassperren nur
       vage angekündigt, Mieter*innen „durch die Regelungen des sozialen
       Mietrechts angemessen“ zu schützen, wenn sie von Steigerungen der
       Betriebskostenvorauszahlungen kurzfristig finanziell überfordert seien.
       
       Was das konkret heißt, ist indes unklar: Diskussionen um
       Kündigungsmoratorium im Vorfeld des dritten Entlastungspakets hatte bisher
       keine Folgen.
       
       Und auch Bundesjustizminister Buschmann blieb auf Anfrage der taz zunächst
       unkonkret und ließ auf finanzielle Unterstützungsmaßnahmen der Ampel
       verweisen. Fragen zum auch im Koalitionsvertrag vereinbarten effektiveren
       Kündigungsschutz wiegelte Buschmann trotz Krise und drohender Armut
       ausdrücklich ab – mit Klintelpolitik für Vermieter*innen und
       Wohlhabende.
       
       Sein Sprecher übermittelte auf Anfrage an Buschmanns Ministerium dazu ein
       Zitat aus einem [4][Interview mit der Funke-Mediengruppe von Ende Juli]:
       „Ein großer Teil der Wohnungen in Deutschland wird von Privatleuten
       gestellt, für die das die Altersversorgung ist – und die selber die
       Finanzierung bedienen müssen, weil die Wohnung noch nicht abbezahlt ist.
       Auch diese Wohnungsbesitzer darf man nicht schutzlos stellen. Das würde
       sonst zu ungerechten Ergebnissen führen.“ Staatliche Eingriffe in laufende
       Vertragsverhältnisse hätten zur Folge, dass Probleme von einer auf die
       andere Vertragspartei verschoben werden, so Buschmann. Ansonsten arbeite
       man an der Umsetzung der im Koalitionsvertrag verabredeten mietrechtlichen
       Vorhaben, heißt es.
       
       Auf erneute Rückfrage, dass die Schonfristzahlungen aber doch explizit im
       Koalitionsvertrag erwähnt sind, heißt es dann wiederum, man prüfe derzeit
       die Umsetzung des Vorhabens. Kurzum: Mieter*innen droht die Kündigung,
       der FDP-Justizminister denkt zuerst an die armen Hausbesitzer. Was für die
       Mieter*innen am Ende rausspringt, bleibt unklar.
       
       Immerhin gibt es in der Ampel Gegenwind: Sonja Eichwede, rechtspolitische
       Sprecherin der SPD-Fraktion im Bundestag, verwies auf taz-Anfrage auf den
       Passus im Entlastungspaket, Mieter*innen mit sozialem Mietrecht
       ausreichend zu schützen: „Ich setze mich innerhalb der Koalition mit
       Nachdruck dafür ein, diese Vereinbarung umgehend ins Wirken zu setzen“,
       sagt Eichwede.
       
       Auch bei den Kaltmieten besteht laut der SPD-Politikerin dringender
       Handlungsbedarf: „Dazu müssen wir die im Koalitionsvertrag festgelegten
       Mieterschutzvorhaben unverzüglich umsetzen.“ Besonders wichtig sei dabei,
       „dass Mieterinnen und Mieter mit einer Nachzahlung der ausgebliebenen Miete
       eine ordentliche Kündigung abwenden können“, so Eichwede.
       
       Angesichts der Krise nannte sie zudem die weiteren im Koalitionsvertrag
       vereinbarten Mieter*innenschutzvorhaben als besonders dringend:
       Absenkung der Kappungsgrenze, die Verlängerung der Mietpreisbremse, die
       Einbeziehung der Mietverträge der letzten sieben Jahre in die Berechnung
       qualifizierter Mietspiegel sowie die Verpflichtung zur Erstellung
       qualifizierter Mietspiegel für Gemeinden über 100.000 Einwohner*innen.
       
       Keine Rede ist weiterhin von einem Mietendeckel auf Bundesebene, wie ihn
       auch mietenpolitische Bündnisse immer wieder gefordert hatten. Dieser
       Forderung mit großen Entlastungspotential will wiederum das
       Mietenstopp-Bündnis mit 160 Initiativen, Verbänden und Organisationen in 50
       Städten bei einem [5][bundesweiten Protesttag am 8. Oktober] auf die Straße
       bringen.
       
       28 Sep 2022
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.rav.de/publikationen/rav-infobriefe/infobrief-116-2018/die-verzweiflung-der-instanzgerichte
 (DIR) [2] https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf
 (DIR) [3] https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Sonstiges/20220903_Massnahmenpaket.pdf
 (DIR) [4] https://www.waz.de/politik/marco-buschmann-corona-selbstbestimmung-gaspreise-interview-id235904455.html
 (DIR) [5] https://mietenstopp.de/jetzt-mitmachen-in-der-kampagne-mietenstopp/aktionstag-2022-aktionen/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gareth Joswig
       
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