# taz.de -- Klagen für den Klimaschutz: Vor Gericht gegen Autokonzerne
       
       > Immer wieder verklagen Klimaschützer Großkonzerne. Nun gehen die Prozesse
       > gegen VW und Mercedes-Benz in die entscheidende Phase.
       
 (IMG) Bild: Der Bio-Bauer Ulf Allhoff-Cramer macht VW mitverantwortlich für Schäden an seinem Hof
       
       Freiburg taz | Müssen VW und Daimler mehr für den Klimaschutz tun? In den
       kommenden Tagen werden die Landgerichte in Detmold und Stuttgart hierzu
       wichtige Beschlüsse verkünden. Die von Greenpeace und der Deutschen
       Umwelthilfe (DUH) geführten Prozesse gehen nun wohl in die entscheidende
       Phase.
       
       Die meisten [1][Klimaklagen] richteten sich bisher gegen den Staat. Erst am
       Montag hat die [2][DUH Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) verklagt],
       weil er ein mutmaßlich unzureichendes Sofortprogramm für den Klimaschutz im
       Verkehrssektor vorgelegt hatte.
       
       Allerdings sind auch große Unternehmen für erhebliche Klimabelastungen
       verantwortlich, durchaus in der Größenordnung mittelgroßer Staaten. Schon
       seit einigen Jahren klagen Aktivisten daher auch gegen Konzerne.
       
       In Deutschland läuft seit 2015 die [3][Klage eines peruanischen Bergbauern]
       gegen RWE. Der Energiekonzern erhöhe mit seinem gewaltigen CO2-Ausstoß die
       Gefahr, dass ein Bergsee in den Anden überläuft und sein Haus zerstört. Das
       Oberlandesgericht Hamm hat inzwischen mit der Beweisaufnahme begonnen.
       
       Erfolg hatte im Mai 2021 eine Klage von niederländischen Umweltschützern am
       Bezirksgericht Den Haag. Der Ölmulti Shell muss die CO2-Emissionen, die er
       durch den Verkauf seiner Petrolprodukte verursacht, bis 2030 um 45 Prozent
       senken. Über die Berufung von Shell gegen dieses Urteil ist noch nicht
       entschieden.
       
       In Deutschland stehen seit letztem Jahr vor allem die Autohersteller im
       Fokus von Klimaklagen. So klagt der Biobauer Ulf Allhoff-Cramer gegen den
       Volkswagen-Konzern und wird dabei von Greenpeace unterstützt. Die Klage
       formulierte Anwältin Roda Verheyen, die auch schon den peruanischen
       Landwirt vertritt. VW soll seine CO2-Emissionen massiv senken, weil der
       Hof des Biobauern durch zunehmende Dürren existenziell bedroht sei. Im Mai
       fand am Landgericht Detmold ein „früher erster Termin“ statt, bei dem die
       Richter Zweifel an der Klage äußerten. Am Freitag wird das Gericht
       verkünden, ob und wie der Prozess fortgeführt wird.
       
       ## Das Ziel: ein Verbot von neuen Verbrennern
       
       Am Landgericht Stuttgart klagen drei DUH-Geschäftsführer gegen die
       Mercedes-Benz AG. Anwalt ist Remo Klinger, der auch die Wissing-Klage
       formulierte. Kommenden Dienstag will das Landgericht Stuttgart verkünden,
       wie es weitergeht. Ein Parallelverfahren führt die DUH gegen BMW. Hier wird
       das Landgericht München am 15. November erstmals verhandeln. Dagegen gibt
       es für das DUH-Verfahren gegen den Gasproduzenten Wintershall/DEA am
       Landgericht Kassel noch keinen Termin. Die Klagen gegen VW und Mercedes
       verfolgen im Kern ein ganz ähnliches Ziel. Die Hersteller sollen ab 2030
       den Verkauf von Autos mit Verbrennermotor völlig einstellen. Bisher gibt
       es keinen gesetzlich fixierten Endpunkt. In der EU zeichnet sich ab, dass
       ab 2035 nur noch CO2-neutrale Fahrzeuge verkauft werden dürfen.
       
       Anwältin Verheyen stützt sich bei ihrer weiter gehenden Klage auf bekannte
       Regeln der zivilrechtlichen Störerhaftung. Wer die Gefährdung von
       Rechtsgütern eines anderen verursacht, muss das Verhalten einstellen, wenn
       es eine entsprechende „Verkehrssicherungspflicht“ gibt. Verheyen zieht ein
       Szenario der Internationalen Energie-Agentur für den KfZ-Bereich heran (NZE
       AEC-Szenario).
       
       Ähnlich argumentiert Remo Klinger in seiner Mercedes-Klage, der aber die
       mittelbare Wirkung von Grundrechten gegenüber Privaten – die sogenannte
       Drittwirkung der Grundrechte – stärker betont.
       
       Im Zentrum beider Prozesse steht die Frage, ob Gerichte von Unternehmen ein
       Verhalten verlangen können, das über die gesetzlichen Pflichten hinausgeht.
       VW verneint dies in seiner Klageerwiderung. „Es ist Aufgabe des
       demokratisch gewählten Gesetzgebers, den Klimaschutz mit seinen
       weitreichenden Auswirkungen zu gestalten“, so VW.
       
       Außerdem lehnte VW seine Verantwortung für den CO2-Ausstoß beim Fahren der
       Pkw ab. Verursacher seien hier die Autofahrer. Dabei geht es immerhin um 98
       Prozent der CO2-Emissionen, die Greenpeace dem Konzern zurechnet.
       
       Beim Landgericht Detmold wird am Freitag die Klage des Biobauern wohl nicht
       abgelehnt werden. Anwältin Verheyen hatte auf manche Bedenken der Richter
       reagiert und ihre Anträge teilweise präzisiert. Vermutlich wird das
       Gericht nun einen Termin für die mündliche Verhandlung über die neuen
       Anträge mitteilen.
       
       Am Landgericht Stuttgart ist das Verfahren schon weiter gediehen. Hier hat
       die mündliche Verhandlung bereits im Juni stattgefunden. Das Gericht wird
       nun entweder in die Beweisaufnahme eintreten, oder es wird dem Europäischen
       Gerichtshof Fragen vorlegen. Oder es lehnt die DUH-Klage ab.
       
       8 Sep 2022
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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