# taz.de -- Regulierung von Carsharing in Berlin: Warten auf den Richterspruch
       
       > Verhinderte Einflussnahme aufs Carsharing: Die Senatsverwaltung für
       > Mobilität hat Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts
       > eingelegt.
       
 (IMG) Bild: Sie kommen nicht so leicht davon: Für E-Scooter gilt das neue Gesetz weiterhin
       
       Berlin taz | Der Senat setzt darauf, das Angebot der in Berlin tätigen
       Carsharing-Firmen doch noch regulieren zu können: Mobilitäts-Senatorin
       Bettina Jarasch (Grüne) hat eine Beschwerde gegen die Eilentscheidung des
       Verwaltungsgerichts angekündigt, [1][nach der stationsloses Carsharing
       („Free-Floating“) nicht als Sondernutzung des öffentlichen Straßenlands
       eingestuft werden kann]. Ob das Land im Falle einer juristischen Niederlage
       eine Bundesratsinitiative anstrengen würde, ließ Jaraschs Sprecher Jan
       Thomsen am Mittwoch dagegen offen: „Hierüber wird zu gegebener Zeit
       entschieden werden.“
       
       Das Problem: Die Senatsverwaltung für Mobilität will das
       Free-Floating-Carsharing in geordnete Bahnen lenken. Ihr Ziel ist unter
       anderem, dass ein größerer Anteil der Autos elektrisch angetrieben wird.
       Auch sollen sich nicht alle in der Innenstadt ballen, wo es ohnehin schon
       die beste ÖPNV-Infrastruktur gibt. Für entsprechende Auflagen und die
       Erhebung von Gebühren ist aber die Einstufung des Carsharings als
       Straßen-Sondernutzung notwendig.
       
       Dagegen hatten die Anbieter WeShare und Share Now geklagt, und das Gericht
       gab ihnen Anfang August recht – unter Verweis darauf, dass es sich beim
       Abstellen der Fahrzeuge um eine Spielart der „bestimmungsgemäßen Nutzung
       der öffentlichen Straßen“ handele. Das Land könne keine Sondernutzung
       geltend machen, weil das Bundesrecht darin einen „Gemeingebrauch“ laut
       Straßenverkehrsordnung (StVO) sehe.
       
       Was die Senatsverwaltung so nicht stehen lassen will: „Die Rechtslage
       hierzu ist (noch) nicht abschließend geklärt“, antwortete Thomsen der taz
       auf Nachfrage. Das sei auch in der Begründung zur Novelle des Berliner
       Straßengesetzes zum Ausdruck gekommen, die zum 1. September das Abstellen
       von Sharing-Autos am Straßenrand als Sondernutzung interpretiert.
       
       Wörtlich heißt es in der Begründung des schon 2021 verabschiedeten
       Gesetzentwurfs, die Zuordnung als Sondernutzung obliege „dann nicht der
       Regelungskompetenz des Landesgesetzgebers, wenn der Bundesgesetzgeber dies
       bundesrechtlich bereits dem Gemeingebrauch zugeordnet haben sollte“. In
       diesem Fall träten die Regelungen der Novelle nur für andere Tatbestände
       (wie das Aufstellen von Fahrrädern und E-Scootern) in Kraft. Die
       „Anwendungsbreite der Regelung des Sondernutzungsregimes“ stehe unter dem
       Vorbehalt der „möglichen anderweitigen – ggf. auch künftigen – Regelung
       durch das Bundesrecht“.
       
       Es spreche zwar „Überwiegendes dafür“, so Thomsen, dass es sich auch beim
       Anbieten von Carsharing-Fahrzeugen um eine Sondernutzung handele, man habe
       aber den Erfolg der Regelung für die anderen Tatbestände nicht gefährden
       wollen und darum „zunächst offen gelassen, welche Tatbestände exakt eine
       Sondernutzung darstellen“. Sollte nun gerichtlich – „entgegen der
       Auffassung des Landes“ – abschließend entschieden werden, dass es sich um
       einen Gemeingebrauch handele, werde deshalb die Neuregelung nicht insgesamt
       hinfällig.
       
       In diesem Fall könnte der Senat aber beispielsweise über den Bundesrat
       versuchen, eine bundesrechtliche Neuregelung des Gemeingebrauchs zu
       erwirken. Von einer entsprechenden Anpassung würden auch andere Großstädte
       bundesweit profitieren. Eine politische Einflussnahme auf das FDP-geführte
       Bundesverkehrsministerium erscheint dagegen zwecklos: Das mauert schon in
       vielen anderen Belangen grüner Verkehrspolitik, von einem Tempolimit auf
       Autobahnen bis zur Vereinfachung der Einführung von Tempo 30 auf
       Hauptverkehrsstraßen in Städten.
       
       Aber vielleicht hat Carsharing ohnehin keine so rosige Zukunft wie
       allgemein angenommen: Einer aktuellen Einschätzung des Portals
       businessinsider.de zufolge grenzt es „an ein Wunder“, dass es die Angebote
       überhaupt noch gibt, denn: „Keines der Unternehmen, die in den vergangenen
       Jahren Fahrzeuge nach dem sogenannten „Free Floating“-Prinzip angeboten
       haben, hat Geld verdient“, so der Brancheninsider Don Dahlmann.
       
       Unternehmen wie Share Now und WeShare seien immer noch Zuschussgeschäfte.
       Deshalb hätten BMW und Daimler ihre Tochter ShareNow an den
       niederländischen Stellantis-Konzern verkauft. Und die VW-Tochter
       Greenwheels habe kürzlich bekannt gegeben, sich aus dem deutschen Markt
       zurückzuziehen.
       
       10 Aug 2022
       
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