# taz.de -- Entscheidung gegen Carsharing-Regeln: Anreize steuern Carsharing besser
       
       > Hätte Berlin versuchen sollen, Carsharing stärker zu regulieren? Ja, auf
       > jeden Fall. Aber auch andere Ansätze versprechen hier Erfolg.
       
 (IMG) Bild: Dürfen erst mal weiter einfach rumstehen: Autos des Anbieters ShareNow
       
       Das war natürlich abzusehen: Die Entscheidung des Berliner
       Verwaltungsgerichts zugunsten der Carsharing-Anbieter WeShare und Share Now
       nutzte die Opposition, um der Verkehrsverwaltung eins reinzuwürgen.
       „Krachend gescheitert“ sei Senatorin Bettina Jarasch (Grüne) mit ihrer
       „handwerklich schlecht gemachten“ Straßengesetz-Novelle, und dafür
       geradestehen müssten „wieder mal Berlins Steuerzahler“.
       
       Das kann man auch anders sehen. Erst einmal ist gar nicht klar, ob die
       Entscheidung, mit der das Gericht auf den Eilantrag reagierte, vor der
       nächsten Instanz Bestand hat – wenn die Senatsverwaltung Beschwerde dagegen
       einlegt. Zwei Sichtweisen stehen sich gegenüber: auf der einen Seite die,
       nach der die vom Bund per StVO geregelten Tatbestände einer Sondernutzung
       öffentlicher Straßen nicht vom Land ausgehebelt werden kann – und nach der
       auch das Abstellen von Carsharing-Fahrzeugen als normaler Parkvorgang und
       eben nicht als Sondernutzung gilt.
       
       Auf der anderen Seite die Argumentation des Senats, der im Anbieten der
       Mietfahrzeuge auf öffentlichem Straßenland einen „über den Gemeingebrauch
       hinausgehenden gewerblichen Zweck“ erkennt. Beide Sichtweisen haben ihre
       Plausibilität. Und sollte eine zweitinstanzliche Entscheidung ebenfalls zu
       ungunsten des Senats ausgehen, wäre immerhin ein starkes Zeichen gesetzt,
       dass der Bund seine Regulierungen anpassen muss – so wie zuletzt beim
       Mietendeckel. Aus einer strittigen Rechtslage zu folgern, Politik solle
       lieber nichts entscheiden, als das Risiko einer Niederlage einzugehen, ist
       jedenfalls keine hilfreiche Idee.
       
       Aber hatte Rot-Rot-Grün (das die Novelle noch auf den Weg brachte) denn in
       der Sache recht? Muss das Aufkommen von Carsharing-Fahrzeugen wirklich
       stärker reguliert werden? Auch das keine so einfach zu beantwortende Frage:
       Wenn jemand wie der Mobilitätsforscher Andreas Knie, der für progressive
       Ideen und die Verkehrswende steht, [1][den Senat hier auf dem „Holzweg“
       wähnt], hat das Gründe.
       
       ## Warum nicht dafür zahlen?
       
       Auch wenn die Absicht eine gute ist – die Anbieter sollen mehr elektrische
       Autos bereitstellen, auch fernab der Innenstadt tätig werden oder eine
       Beschwerde-Hotline bei Falschparkern einrichten –, man kann auch, so Knies
       Meinung, mit Anreizen arbeiten anstatt mit einem Regelkorsett. Warum sollte
       das Land nicht den Anbietern etwas dafür zahlen, dass sie auch jenseits des
       S-Bahn-Rings ihre Fahrzeuge anbieten? Der Betrieb von Bussen rechne sich
       dort auch nicht von alleine.
       
       Einen Punkt haben in jedem Fall die Behinderten- und Fußverkehrsverbände,
       die aus einer ganz anderen Richtung kommend mit einer Klage drohen: Sie
       weisen mit Blick auf die E-Scooter darauf hin, dass laut Straßengesetz
       keine Sondernutzung erteilt werden kann, wenn behinderte Menschen
       beeinträchtigt werden. Und dass das der Fall ist, lässt sich nur schwerlich
       bestreiten.
       
       3 Aug 2022
       
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