# taz.de -- Streit um E-Scooter in Berlin: Wie breit sind 2,30 Meter?
       
       > Die Bedingungen, unter denen der Senat künftig das Aufstellen von
       > E-Scootern genehmigen will, stoßen auf harsche Kritik.
       
       Berlin taz | „Wir haben die Einschätzungen von Mitgliedern des Gremiums
       Fußverkehr zur Kenntnis genommen“, hieß es am Freitag knapp aus der
       Senatsverwaltung für Mobilität. Bei den Einschätzungen handelt es sich um
       harsche Kritik an dem Regelwerk, mit dem das Haus von Bettina Jarasch
       (Grüne) künftig das E-Scooter-Chaos auf den Berliner Gehwegen in den Griff
       bekommen will.
       
       [1][Wie berichtet,] tritt am 1. September eine Novelle des Berliner
       Straßengesetzes in Kraft, nach der das Anbieten von Sharingfahrzeugen wie
       E-Scootern erstmals als Sondernutzung gilt, die einer Genehmigung bedarf.
       Mit dieser können dann Gebühren verknüpft werden, aber auch sogenannte
       Nebenbestimmungen – etwa das Verbot des Abstellens an bestimmten Orten oder
       die Pflicht, dabei bestimmte Abstände zu wahren.
       
       Der Verein Fuss veröffentlichte am Donnerstag Teile der
       Muster-Sondernutzungsgenehmigung, die der Senat für Anbieter wie Tier,
       Bolt, Bird und Lime vorbereitet. Während Gebühren erst nach Inkrafttreten
       der entsprechenden Verordnung zum 1. Januar 2023 erhoben werden können,
       gelten die Nebenbestimmungen schon ab September.
       
       In der Vorlage heißt es unter anderem, dass rund um bereits vorhandene
       ausgewiesene Abstellflächen ein Radius von 100 Metern gilt, in dem das
       Abstellen bzw. die Rückgabe der Roller durch KundInnen tabu ist. Eine mit
       der Fahrzeugortung verknüpfte Rückgabesperre lässt sich ohne Weiteres
       bewerkstelligen, sie gilt des Weiteren für Parks, Fußgängerzonen, Brücken
       oder Friedhöfe. In vielen Fällen haben die Anbieter ihre Apps schon heute
       so programmiert.
       
       Komplizierter wird es auf dem Gehweg, wenn keine ausgewiesene
       Abstellflächen in der Nähe vorhanden sind – und von denen es bislang gerade
       mal ein paar Dutzend in Berlin gibt. Die Anbieter müssen ihren NutzerInnen
       deshalb etliche Regeln vermitteln. So dürfen Roller nur noch „mindestens 10
       Meter gemessen vom Schnittpunkt der Fahrbahnkanten“ von Straßenkreuzungen
       entfernt stehen, ein Abstellverbot herrscht auf Mittelinseln oder
       Gehwegüberfahrten.
       
       Dass der Roller auch keine Fußgängerüberwege, Radfahrfurten an Ampeln oder
       Aufzüge von U-Bahnhöfen blockieren soll, lässt sich auch mit gesundem
       Menschenverstand nachvollziehen. Für „verlängerte Haltestellenbereiche“
       dürfte das schon weniger gelten, und wenn laut der Vorlage bei
       Roller-Parken 2,30 Meter „Restgehwegbreite“ übrig bleiben müssen, wird es
       noch komplizierter.
       
       ## Gebäudekante – oder was?
       
       Die erwähnte Kritik des Gremiums Fußverkehr greift das auf. Es sei ja schon
       unklar, was mit der Restbreite gemeint sei: die Entfernung bis zur
       Gebäudekante oder der tatsächliche Raum, der ja oft auch durch andere
       Nutzungen eingeschränkt ist. „Zudem bräuchten die Nutzer Meßgeräte, um
       korrekt abzustellen“, heißt es in der Stellungnahme, die unter anderem
       VertreterInnen des Ordnungsamts Charlottenburg-Wilmersdorf und der BSR, ein
       Mitglied des Fachstabs Verkehr in der Landespolizeidirektion, der
       Vorsitzende des Fuss e. V., Roland Stimpel, sowie die Landesbeauftragte für
       Menschen mit Behinderung, Christine Braunert-Rümenapf, unterzeichnet haben.
       
       ## Verstöße sind „in großer Zahl zu erwarten“
       
       „Nach allen bisherigen Erfahrungen“ seien Verstöße gegen diese
       Abstellregeln „in großer Zahl zu erwarten“, es gebe aber „kein ausreichend
       differenziertes und mit personellen Ressourcen unterlegtes Verfahren“, um
       diese Verstöße zu erfassen und zu bewerten. Nur so aber könnten sie
       eventuell zu einem Entzug der Sondergenehmigung führen. Fazit: Die
       Regelungen seien „nicht durchsetzbar und daher wirkungslos.“ Oder, in den
       Worten von Fuss-Chef Stimpel: ein „lahmes Bürokratie-Monster“.
       
       Fazit der Fuß-ExpertInnen: Es dürften aktuell nur Sondernutzungserlaubnisse
       für Bereiche erteilt werden, wo schon eine ausreichende
       Abstell-Infrastruktur auf definierten Flächen vorhanden ist. Unter den
       aktuellen Bedingungen käme das einem fast flächenhaften Verbot von
       Sharing-Scootern gleich. Trotz aller Kritik dürfte die Mobilitätsverwaltung
       einen solchen Schritt bis auf Weiteres scheuen.
       
       22 Jul 2022
       
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