# taz.de -- Überwachung von kurdischen Vereinen: Allgemeiner Verdacht reicht nicht
       
       > Dürfen die Daten kurdischer Vereine automatisch an Sicherheitsbehörden
       > weitergeleitet werden? Ein Gutachten des Bundestags sagt klar Nein.
       
 (IMG) Bild: Fordert die Abschaffung diskriminierender Sonderregeln für Migrantenorganisationen: Gökay Akbulut
       
       Freiburg taz | Die automatische [1][Weiterleitung der Daten kurdischer
       Vereine] an den Verfassungsschutz und das Bundeskriminalamt ist
       rechtswidrig. Zu diesem Schluss kommt der Wissenschaftliche Dienst des
       Bundestags. Ein Gutachten dazu, das der taz vorliegt, hatte die
       [2][Abgeordnete Gökay Akbulut] (Linke) in Auftrag gegeben.
       
       Schon seit den 1960er-Jahren müssen Vereine mit überwiegend ausländischen
       Mitgliedern Name und Anschrift ihrer Vorstände sowie die Satzung bei den
       örtlichen Behörden einreichen. Diese reichen sie weiter an das
       Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln, wo ein zentrales, aber bis heute nicht
       digitalisiertes Ausländervereinsregister entstand.
       
       Seit 1994 muss das Bundesverwaltungsamt alle eingehenden Informationen zu
       kurdischen Vereinen automatisch an das Bundesamt für Verfassungsschutz
       (BfV) und das Bundeskriminalamt (BKA) weiterleiten. Dies soll helfen,
       Tarnvereine der [3][seit 1993 in Deutschland verbotenen kurdischen
       Arbeiterpartei PKK] zu entdecken.
       
       Innenminister Manfred Kanther (CDU) hatte das damals in einem Erlass
       angeordnet, der heute allerdings spurlos verschwunden ist. Nachfolgerin
       Nancy Faeser (SPD) kann den [4][Erlass weder im eigenen Haus noch in ihren
       nachgeordneten Behörden] – BVA, BfV und BKA – finden.
       
       ## Befund dürfte die Bundesregierung nicht erstaunen
       
       Wie nun der Wissenschaftliche Dienst feststellte, ist die Praxis rechtlich
       auch nicht haltbar. So wäre eine Weitergabe der Daten an den
       Verfassungsschutz nur möglich, wenn „in jedem Einzelfall vor der
       Übermittlung der Daten“ festgestellt würde, dass ein kurdischer Verein
       verdächtige Bestrebungen verfolgt. Es genüge nicht, dass erst die Empfänger
       im Verfassungsschutz anhand der Daten entsprechende Bestrebungen entdecken
       könnten. Auch für die Weitergabe der Daten an das BKA reiche ein
       „allgemeiner Gefahrenverdacht“ nicht aus, kritisierte der Wissenschaftliche
       Dienst die Praxis des Bundesverwaltungsamts.
       
       Außerdem, so das Gutachten, genügten die angegebenen Rechtsgrundlagen im
       Bundesverfassungsschutzgesetz (Paragraf 18 Absatz 1) und im BKA-Gesetz
       (Paragraf 9 Absatz 4) nicht den Anforderungen des
       Bundesverfassungsgerichts. Danach müsse schon bei der Schaffung eines
       Datenpools, wie dem des Ausländervereinsregisters, präzise geregelt sein,
       an welche andere Behörden und zu welchen Zwecken die Daten weitergegeben
       werden dürfen.
       
       Dieser Befund dürfte die Bundesregierung nicht erstaunen. In einer
       parlamentarischen Antwort vom April 2022 erklärte sie selbst: „Die
       Datenübermittlung von Ausländervereinen betreffenden Regelungen genügen
       jedoch nach Ansicht der Bundesregierung nicht mehr den
       datenschutzrechtlichen Anforderungen und müssen aus diesem Grund geändert
       werden“. Ob dabei die bisherige Praxis nur rechtssicher geregelt oder aber
       eingeschränkt werden soll, ließ das Ministerium auf Anfrage der taz offen.
       
       Die illegale Weitergabe der Daten kurdischer Vereine an die
       Sicherheitsbehörden wurde bisher auch nicht gestoppt. Die Abgeordnete
       Akbulut fordert nun: „Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung sollte das
       Bundesinnenministerium die Aussetzung der Datensammlung verfügen.“ Ziel
       müsse es sein, „die diskriminierenden Sonderregeln für
       Migrantenorganisationen im Vereinsrecht komplett abzuschaffen.“
       
       Die Datenweitergabe an die Sicherheitsbehörden ist vor allem deshalb
       brisant, weil der Verfassungsschutz die Daten zumindest teilweise an einen
       ausländischen – vermutlich den türkischen – Geheimdienst weiterleitet. „Die
       Bundesregierung muss daher sofort offenlegen, welche Vereine von dieser
       Praxis betroffen sind“, fordert die Abgeordnete Akbulut, „damit deren
       Mitglieder vor einer möglichen Reise in die Türkei gewarnt sind.“ Es
       drohten schließlich Repressionen bis hin zu Verhaftungen.
       
       Mahmut Özdemir (SPD), parlamentarischer Staatssekretär des
       Bundesinnenministeriums, lehnte dies jedoch mit der Begründung ab, dass dem
       ausländischen Geheimdienst Vertraulichkeit zugesagt worden sei.
       
       3 Jul 2022
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Ueberwachung-von-kurdischen-Vereinen/!5853706
 (DIR) [2] /Verzweifelte-Ortskraefte-in-Afghanistan/!5815312
 (DIR) [3] /Ueberwachung-von-kurdischen-Vereinen/!5853706
 (DIR) [4] /Ueberwachung-von-kurdischen-Vereinen/!5853706
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Ausländerrecht
 (DIR) Verfassungsschutz
 (DIR) Bundesamt für Verfassungsschutz
 (DIR) Datenschutz
 (DIR) Kurden
 (DIR) Schwerpunkt Armut
 (DIR) Nato
 (DIR) Bundesinnenministerium
 (DIR) GIZ
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Bundessozialgericht zu Hartz-IV: Trinkgeld? Geht nicht an den Staat
       
       Wenn jobbende Hartz-IV-Bezieher:innen Trinkgeld erhalten, wird das
       bisher vom Arbeitslosengeld abgezogen. Zu Unrecht, so das
       Bundessozialgericht.
       
 (DIR) Nato-Gipfel in Madrid: Krieg, Kurden und Klima
       
       Die Nato legt Spaniens Hauptstadt lahm. Der Ukrainekrieg dominiert ihr
       Treffen. Generalsekretär will schnelle Eingreifkräfte stark aufstocken.
       
 (DIR) Überwachung von kurdischen Vereinen: Der unauffindbare Erlass
       
       Daten über kurdische Vereine landen seit 1994 automatisch beim
       Verfassungsschutz. Den zugrundeliegenden Erlass findet das Innenministerium
       nicht mehr.
       
 (DIR) Verzweifelte Ortskräfte in Afghanistan: Im Wartesaal
       
       Die Bundesregierung hat ihren afghanischen Ortskräften zugesagt, sie aus
       dem Land zu holen. Bis heute sitzt der Großteil aber in Afghanistan fest.