# taz.de -- Urteil zu Freihandelsabkommen Ceta: Nach der Klage ist vor der Klage
       
       > Das Bundesverfassungsgericht hat die Klagen gegen das Freihandelsabkommen
       > Ceta zwar abgewiesen. Doch die Sache ist damit noch lange nicht gelaufen.
       
 (IMG) Bild: Das Bundesverfassungsgericht hat Klagen gegen Ceta zurückgewiesen
       
       Es sieht so aus, als wäre das Rennen gelaufen – aber der Schein trügt: Das
       [1][Bundesverfassungsgericht hat die Klagen gegen die vorläufige Anwendung
       des EU-kanadischen Freihandelsabkommens Ceta zwar weitgehend abgewiesen].
       Ob Ceta in Gänze verfassungskonform ist, ist damit aber keineswegs
       entschieden.
       
       Mit dem Votum der Richter:innen ist der Startschuss zur Ratifizierung
       des umstrittenen Wirtschaftspakts gefallen. Die Ampel-Parteien hatten sich
       darauf verständigt, die Entscheidung aus Karlsruhe abzuwarten. Die
       Ratifizierung ist kein Automatismus. Für die Grünen dürfte sie heikel
       werden, denn viele ihrer Anhänger:innen lehnen den Handelsvertrag
       energisch ab.
       
       Hunderttausende sind vor wenigen Jahren gegen Ceta und das gescheiterte
       Schwesterabkommen [2][TTIP] mit den USA auf die Straße gegangen. Dafür gab
       es gute Gründe: Pakte wie diese sichern Konzernen Vorrechte, mit denen der
       Verbraucher:innenschutz und die Rechte von Arbeitnehmer:innen
       ausgehebelt werden können. Durch Ceta könnte ein Privatisierungsdruck
       entstehen, der etwa Kommunen zum Verkauf von städtischen Betrieben zwingt.
       
       Immerhin hatte die Protestbewegung einen Erfolg: Die umstrittenen privaten
       Schiedsgerichte mit Klageprivilegien für Unternehmen wurden modifiziert,
       stattdessen soll es eine Art Handelsgerichtshof geben. Doch Konzerne sollen
       nach wie vor klagen können, wenn politische Entscheidungen – zum Beispiel
       zum Klimaschutz – anvisierte Gewinne beeinträchtigen.
       
       Zu Recht warnen Organisationen wie der BUND davor, dass das die
       [3][sozial-ökologische Transformation] aushebeln kann. Zu diesen
       Klageprivilegien hat sich das Bundesverfassungsgericht nicht geäußert, denn
       sie sind nicht Teil der vorläufigen Anwendung. Im Zuge der Ratifizierung
       kommt das Thema aber unweigerlich auf den Tisch, spätestens wenn das
       entsprechende Zustimmungsgesetz des Bundestags vorliegt. Dieses Gesetz
       sollte unbedingt den Verfassungsrichter:innen vorgelegt werden.
       Einige NGOs kündigten bereits an, eine Verfassungsbeschwerde gegen ein
       Zustimmungsgesetz zu prüfen.
       
       15 Mar 2022
       
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 (DIR) Anja Krüger
       
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