# taz.de -- Europäisch-kanadischer Handelspakt Ceta: Einfach nicht ratifizieren
       
       > Die Ablehnung der Ceta-Verfassungsklagen demoralisiert Aktivist:innen
       > nicht. Sie fordern, dass die Regierung kein Ratifizierungsgesetz vorlegt.
       
 (IMG) Bild: Protest gegen Ceta und TTIP im Jahr 2016 in Berlin
       
       Berlin taz | Die Gegner:innen des europäisch-kanadischen
       Freihandelsabkommens Ceta geben sich nach [1][der Abweisung der
       Verfassungsklagen gegen den Wirtschaftspakt] nicht geschlagen. Sie wollen
       erreichen, dass Deutschland das Abkommen nicht ratifiziert und die
       umstrittenen Klageprivilegien für Konzerne so nicht zum Zug kommen.
       
       Am Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht Klagen gegen die vorläufige
       Anwendung von Ceta abgewiesen, sich aber nicht zum kompletten Abkommen
       geäußert. „Die Entscheidung ist kein verfassungsrechtlicher Freibrief für
       die Ratifizierung von Ceta“, betont nun Ernst-Christoph Stolper vom
       Umweltverband BUND. Der frühere grüne Wirtschaftsstaatssekretär in
       Rheinland-Pfalz fürchtet allerdings, dass die Befürworter:innen des
       Abkommens jetzt genau das behaupten – und auf eine schnelle Annahme
       drängen. Das müsse verhindert werden, sagt er.
       
       Gegen Ceta und den Schwesterpakt TTIP mit den USA hatten [2][2015 und 2016
       Hunderttausende Menschen protestiert.] Die Gegner:innen fürchten, dass
       die Abkommen multinationalen Konzernen Rechte einräumen, mit denen etwa der
       Verbraucherschutz oder Parlamentsentscheidungen ausgehebelt werden können.
       Die Verhandlungen zu TTIP waren kurz vor dem Amtsantritt des vorigen
       US-Präsidenten Donald Trump gescheitert.
       
       Ceta trat 2017 teilweise in Kraft. Die EU hatte den Pakt wegen des
       Widerstands in vielen Mitgliedstaaten aufgeteilt: Der erste Teil, bei dem
       es vor allem um den Wegfall von Zöllen geht, ist vorläufig in Kraft
       getreten. Der zweite umfasst unter anderem die umstrittenen
       Investorenschutzklagen. Sie geben Unternehmen das Recht, Staaten nach
       unliebsamen politischen Entscheidungen – etwa zum Klimaschutz – auf
       entgangene Gewinne zu verklagen.
       
       ## Handel ist gewachsen
       
       Durch Ceta ist der bilaterale Handel zwischen der EU und Kanada stark
       gewachsen. Nach Angaben der EU-Kommission lag sein Volumen 2021 bei 61
       Milliarden Euro, das waren 31 Prozent mehr als 2016, dem Jahr vor dem
       vorläufigen Inkrafttreten. Der zweite Teil des Abkommens tritt erst in
       Kraft, wenn alle EU-Staaten den Pakt ratifiziert haben. Deutschland und elf
       weitere Staaten haben das noch nicht getan. Im Koalitionsvertrag haben die
       Ampelparteien vereinbart, zunächst die Entscheidung des
       Bundesverfassungsgerichts abzuwarten. Die [3][FDP ist für Ceta, die SPD
       mehrheitlich ebenfalls]. „Wir Grünen haben Ceta bislang vor allem aus
       politischen Gründen abgelehnt – daran hat sich nichts geändert“, sagt die
       grüne Vize-Fraktionschefin Lisa Paus. Ihre Partei will das Urteil des
       Verfassungsgerichts prüfen und danach gemeinsam mit SPD und FDP
       entscheiden, wie es weitergeht.
       
       Dass die Regierung auf eine Ratifizierung verzichtet, ist nicht völlig
       abwegig. Den Ceta-Gegner:innen macht Hoffnung, dass sich die Parteien im
       Koalitionsvertrag gegen weitgehende Klagerechte für Unternehmen
       ausgesprochen haben, wie sie im Ceta-Abkommen vorgesehen sind. „Wir setzen
       uns für Investitionsabkommen ein, die den Investitionsschutz für
       Unternehmen im Ausland auf direkte Enteignungen und Diskriminierungen
       konzentrieren, und wollen die missbräuchliche Anwendung des Instruments –
       auch bei den noch ausstehenden Abkommen – verhindern“, heißt es im
       Koalitionsvertrag.
       
       ## Klage gegen Ratifizierungsgesetz
       
       Die Aktivist:innen sind durch das Karlsruher Urteil keineswegs
       demoralisiert. „Wir sind entschlossen, weiter gegen Ceta zu kämpfen“, sagt
       Ludwig Essig vom Umweltinstitut München. Er ist Koordinator des „Netzwerks
       gerechter Welthandel“, das aus dem Bündnis gegen TTIP und Ceta
       hervorgegangen ist. Die Aktivist:innen planen eine große
       Online-Veranstaltung, um zu beraten, wie es jetzt weitergeht. „Wir arbeiten
       darauf hin, dass von der Regierung kein Ratifizierungsgesetz eingebracht
       wird“, sagt Essig. Rechtlich ist eine Nichtratifizierung unproblematisch.
       Dann würde der vorläufig in Kraft getretene Teil des Abkommens weiter
       gelten, die Klagerechte für Unternehmen aber nicht kommen.
       
       Sollte die Ampel-Regierung einen Ratifizierungsentwurf vorlegen, werden die
       Ceta-Kritiker:innen wohl wieder vor Gericht ziehen. „Eine erneute
       Verfassungsbeschwerde ist auf jeden Fall eine Option“, sagt Rauna Bindewald
       von Foodwatch.
       
       16 Mar 2022
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) Anja Krüger
       
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