# taz.de -- Zeitungsanzeigen der AfD: Ärger mit Parteiwerbung
       
       > Die Frankfurter Rundschau und Madsack-Titel haben AfD-Anzeigen gedruckt.
       > Während erstere in Zukunft verzichten wollen, sehen letztere kein
       > Problem.
       
 (IMG) Bild: Wie mit AfD-Werbung umgehen? Dieser Frage müssen sich Verlage stellen
       
       Die Frankfurter Rundschau wird künftig [1][keine AfD-Werbung] mehr
       annehmen. Am Mittwoch hatte eine AfD-Anzeige im Blatt in der Redaktion und
       der Leser*innenschaft für heftige Auseinandersetzungen gesorgt. In der
       Freitagsausgabe des zur Zeitungsgruppe Ippen gehörenden Blattes wendet sich
       jetzt FR-Geschäftsführer Max Rempel an die „lieben Leserinnen und Leser“.
       
       Dass die Anzeige für „große Verärgerung“ gesorgt hat, sei „verständlich,
       [2][denn die Frankfurter Rundschau] steht für eine klare links-liberale
       Haltung und setzt sich gegen jegliche Form von Diskriminierung und
       Rassismus ein.“ Dementsprechend kritisch berichte die FR auch über die AfD.
       „Die Veröffentlichung der Anzeige war ein Fehler. Dafür bitte ich um
       Entschuldigung. Ich habe entschieden, dass es künftig keine Anzeigen der
       AfD mehr in der Frankfurter Rundschau geben wird“, so Rempel weiter.
       
       [3][Beim Madsack-Konzern], dessen 15 regionale Tageszeitungen
       schwerpunktmäßig in Niedersachsen, aber auch in Dresden, Leipzig, Lübeck,
       Rostock und Potsdam erscheinen, ist am Freitag eine Anzeige der AfD zur
       Impfpflicht in vielen Titeln des Konzerns erschienen. Dazu gehört auch die
       Märkische Allgemeine in Potsdam. Hier war bis 2005 der heutige
       AfD-Ehrenvorsitzende Alexander Gauland als Herausgeber tätig. Damals
       gehörte Gauland noch der CDU an, das Blatt selbst war im Besitz der
       FAZ-Mediengruppe, die den Titel 2012 an Madsack verkaufte.
       
       Bei Madsack heißt es auf Anfrage der taz, der Konzern habe bei dieser
       Anzeige keine Bedenken. Alle Anzeigen würden dahingehend geprüft, ob sie
       strafrechtlich relevant, beleidigend oder verleumdend bzw. rassistisch oder
       diskriminierend seien. Hierfür gebe es verbindliche Richtlinien, an denen
       sich die Anzeigenabteilungen orientierten. Im konkreten Fall sähe man das
       aber nicht. Der Konzern habe in der Vergangenheit Anzeigen von Parteien wie
       der NPD oder der MLPD abgelehnt, da diese verfassungsfeindlich gewesen
       seien.
       
       ## Getrennte Bereiche
       
       In der Anzeige der AfD geht es um eine Bundestags-Anfrage der Partei zur
       Impfpflicht. Das Verhältnis von AfD und Medien ist mehr als angespannt.
       Teile der AfD sind deckungsgleich mit denen, die nun schon seit Jahren mit
       Parolen wie „Lügenpresse – auf die Fresse“ gegen die „Systemmedien“ oder
       den „Staatsfunk“ hetzen.
       
       Bei Axel Springer heißt es, Bild und Welt lehnten Anzeigen der AfD
       grundsätzlich ab, da die Partei gegen die in den Springer-Essentials
       festgehaltenen Werte und Verlagsgrundsätze verstoße. In den
       Springer-Essentials sind das Bekenntnis zu Freiheit, Rechtsstaat,
       Demokratie und einem vereinigten Europa sowie die Unterstützung des
       jüdischen Volks und das Existenzrecht des Staates Israel festgeschrieben.
       Außerdem heißt es: „Wir lehnen politischen und religiösen Extremismus und
       jede Art von Rassismus und sexueller Diskriminierung ab.“ Unter das
       Anzeigen-Aus bei Springer fällt neben der AfD aktuell auch die Linkspartei.
       
       Die taz hatte 2014 in ihrem Berliner Lokalteil eine Anzeige der AfD
       abgedruckt, was wie jetzt bei der FR zu heftigen Debatten in Redaktion und
       Leser*innenschaft führte. Heute nimmt die taz keine Anzeigen der AfD
       mehr an. „Die Gründe sind alle bekannt, die Partei hat sich seit 2014
       radikalisiert“, sagt Chefredakteurin Ulrike Winkelmann. Diese Position
       vertritt auch die taz-Geschäftsführung.
       
       Grundsätzlich sind die Bereiche Redaktion und Anzeigen bei
       Medienunternehmen streng voneinander getrennt. Von entsprechenden
       „chinesischen Mauern“ ist auch bei Madsack die Rede. Dass es dennoch zu
       Diskussionen kommt, sei logisch, sagt ein Madsack-Mitarbeiter: „Es ist ja
       nicht so, dass unsere Redaktionen das toll finden, wenn wir Anzeigen der
       AfD verteilen.“
       
       Die Partei hat auch schon versucht, eine Anzeigenschaltung gerichtlich
       durchzusetzen. 2015 hatte die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag versucht,
       mit Anzeigen für einen Bürgerdialog zum Thema Zuwanderung und Asylpolitik
       in der Thüringer Landeszeitung (TLZ) und der Ostthüringer Zeitung (OTZ) zu
       werben. TLZ und OTZ, die beide zur Funke-Mediengruppe gehören, hatten der
       AfD aber die kalte Schulter gezeigt. Die AfD ging vor Gericht, unterlag und
       zog vor das Bundesverfassungsgericht, da TLZ und OTZ im Verbreitungsgebiet
       Ostthüringen de facto über ein Monopol auf dem regionalen Pressemarkt
       verfügten.
       
       Der Antrag wurde abgelehnt, und die Karlsruher Richter*innen hielten
       einstimmig fest, „dass die privatwirtschaftlich organisierte Presse bei der
       Auswahl der von ihr verbreiteten Nachrichten und Meinungen der
       Verpflichtung zu Neutralität nicht unterliegt.“ Daher dürften sie „auch den
       Abdruck von Anzeigen und Leserzuschriften einer bestimmten Tendenz
       verweigern, ohne dass darin eine unzulässige Beeinträchtigung der Freiheit
       der politischen Willensbildung läge“. Daran ändere auch eine regionale
       Monopolstellung nichts, so das Urteil.
       
       28 Jan 2022
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Steffen Grimberg
       
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