# taz.de -- Immobilienfirma kritisiert Bericht: Leipziger Unizeitung unter Druck
       
       > Eine Immobilienfirma geht gerichtlich gegen eine Leipziger
       > Studierendenzeitung vor. Diese fürchtet wegen der möglichen Kosten nun um
       > ihre Existenz.
       
 (IMG) Bild: Die Herausgeber*innen von luhze, der unabhängigen Leipziger Studierendenzeitung
       
       Die unabhängige Unizeitung in Leipzig, [1][luhze], trifft sich am Freitag
       vor Gericht mit der Immobilienfirma United Capital. Diese will per
       einstweiliger Verfügung verbieten, dass die Studizeitung eine Reihe von
       Aussagen aus einem Artikel in der Dezemberausgabe wiederholt. [2][Die
       Zeitung hatte] in ihrer Print- und Onlineausgabe über eine Initiative von
       Mieter*innen berichtet, die gegen die Immobilienfirma vorgeht. United
       Capital möchte in deren Wohnhaus Wohnraum zu hochpreisigen Studiwohnungen
       umbauen.
       
       Die luhze hatte in dem Text mehrere Zitate von Mieter*innen abgedruckt,
       in denen diese das Verhalten der United Capital ihnen gegenüber als
       übergriffig und sogar rechtswidrig bezeichnen. Die United Capital hält die
       Aussagen für falsch und geschäftsschädigend. Die Redaktion der luhze
       argumentiert, man habe die Aussagen der Interviewten bloß abgebildet, sie
       sich also nicht zu eigen gemacht.
       
       Das Landgericht Leipzig hat in der Sache eine Anhörung für Freitag
       angesetzt. Falls die United Capital vor Gericht Erfolg hätte, dürften die
       betreffenden Aussagen in den Veröffentlichungen der luhze nicht mehr
       wiederholt werden, sonst droht eine Strafzahlung.
       
       Die luhze ist eine Zeitung mit einer Auflage von 10.000 Exemplaren, die
       während der Vorlesungszeit monatlich erscheint und an den Leipziger
       Hochschulen verteilt wird oder ausliegt. Die Zeitung arbeitet unabhängig
       von den Hochschulen, der Verein luhze e. V. finanziert sich durch Spenden,
       Mitgliedsbeiträge und Anzeigen.
       
       ## Pressefreiheit versus Persönlichkeitsrecht
       
       Sie begreift sich außerdem als Ausbildungsbetrieb, wo angehende
       Journalist*innen sich ausprobieren können. Der luhze e. V. sieht die
       [3][Pressefreiheit in Gefahr], „wenn von Dritten geäußerte Vorwürfe nur
       noch unter der Gefahr geäußert werden könnten, dass finanzstarke
       Unternehmen bei unliebsamer Berichterstattung potenziell
       existenzgefährdende Ansprüche stellen.“
       
       Presserechtlich schützt das Zitieren Dritter nicht automatisch gegen
       Ansprüche von Firmen, sofern ein Gericht feststellt, dass enthaltene
       Behauptungen falsch und geschäftsschädigend sind. Das Gericht muss
       berechtigtes öffentliches Interesse beziehungsweise Pressefreiheit abwägen
       gegen das Persönlichkeitsrecht des Unternehmens.
       
       Der Journalistenverband (DJV) Sachsen sieht im Verhalten der United Capital
       den Versuch der „[4][Einschüchterung] einer ehrenamtlich organisierten
       Hochschulzeitung mit kleinem finanziellen Spielraum“.
       DJV-Sachsen-Geschäftsführer Lars Radau sagt: „Dafür spricht das Vorgehen
       der United Capital. Dass die erste Unterlassungsforderung sehr kurz vor
       Weihnachten verschickt wurde etwa. Sowie der Streitwert, der bereits auf
       bis zu 50.000 Euro angesetzt wurde. Ein Betrag, der für die luhze nach
       eigenen Angaben existenzbedrohlich ist.“
       
       Die United Capital weist diesen Vorwurf zurück. „Wir wollten die luhze nie
       verklagen“, sagt Geschäftsführer Sven Schwarzat der taz. „Wir haben uns
       gezwungen gesehen, weil über uns falsche Tatsachen behauptet werden und die
       luhze diese auf Anfrage nicht entfernen wollte.“ Bis zur Anhörung am
       Freitag stehe man einer außergerichtlichen Einigung offen gegenüber.
       
       21 Jan 2022
       
       ## LINKS
       
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