# taz.de -- Aufhebung des Atomtransportverbots: Atomkraft ist Bundessache
       
       > Mit Atommüll wollte Bremen nichts zu tun haben. Das Land sperrte seine
       > Häfen für Kernbrennstoffe. Nun erklärt Karlsruhe das Verbot für nichtig.
       
 (IMG) Bild: Karlsruhe: Das Verbot für Atomtransporte über Bremer Häfen verstößt gegen das Grundgesetz
       
       Freiburg taz | Das Bundesverfassungsgericht erklärte ein Bremer Gesetz für
       nichtig, mit dem der „Umschlag von Kernbrennstoffen“ in Bremerhaven
       ausgeschlossen wurde. Das Gesetz hatte vor allem politische Bedeutung.
       
       Die Diskussion nahm 2010 Fahrt auf, als die schwarz-gelbe Koalition die
       Laufzeiten der Atomkraftwerke verlängerte. In der Bremer Bürgerschaft
       forderten nun die Regierungsfraktionen SPD und Grüne den Senat auf, ein
       Zeichen zu setzen. Die bremischen Häfen sollten für den Transport von
       Kernbrennstoffen gesperrt werden.
       
       Zwei Jahre später, 2012, wurde tatsächlich das Bremische
       Hafenbetriebsgesetz ergänzt. „Im Interesse einer grundsätzlich auf
       Nachhaltigkeit und erneuerbare Energien ausgerichteten Gesamtwirtschaft“
       wurde die Verschiffung von Kernbrennstoffen ausgeschlossen.
       
       Die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke war da wegen der Katastrophe
       von Fukushima allerdings längst vom Tisch, nun ging es um einen
       beschleunigten Atomausstieg. Doch vor allem für die Grünen blieb die
       Hafenklausel ein wichtiges Symbol.
       
       ## Keine Gesetzgebungskompetenz
       
       Es gab allerdings auch Kritik aus der Antiatomkraftbewegung, der das
       Verbot nicht weit genug ging. Soweit Kernbrennstoffe Bremen und Bremerhaven
       nur im Transit durchquerten, ohne umgeladen zu werden, griff das
       Hafenverbot nicht. Das Verbot erfasste auch nicht die Vorprodukte von
       AKW-Brennstäben. Und schließlich konnte es nicht verhindern, dass
       Atomtransporte nun eben andere deutsche Häfen nutzten, zum Beispiel den
       Hafen im niedersächsischen Nordenham.
       
       Zugleich ging auch die Atomwirtschaft gegen die Hafenklausel vor. Sie hatte
       Angst, dass das Bremer Beispiel Schule machen könnte. Drei Unternehmen,
       darunter der Brennelementehersteller Acvanced Nuclear Fuels aus Lingen im
       Emsland, beantragten beim Bremer Senat Ausnahmegenehmigungen. Und als sie
       diese nicht bekamen, zogen sie vor Gericht.
       
       Einen ersten Erfolg konnten die Atomfirmen schon 2015 feiern. Das Bremer
       Verwaltungsgericht legte das Hafenverbot dem Bundesverfassungsgericht zur
       Prüfung vor. Das Verbot blieb dabei allerdings zunächst bestehen. Klage und
       Vorlage hatten keine aufschiebende Wirkung.
       
       Nun hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts den Bremer
       Paragrafen geprüft und für verfassungswidrig erklärt. Das Land habe keine
       Gesetzgebungskompetenz gehabt. Denn der Bundestag habe im Atomgesetz
       bereits die grundsätzliche Zulässigkeit von Atomtransporten beschlossen.
       Raum für abweichende Landesgesetze sahen die Verfassungsrichter:innen
       nicht.
       
       ## Mit sofortiger Wirkung vom Tisch
       
       Bremen hatte argumentiert, dass es keine Regelung zum Atomrecht treffen
       wollte, sondern zum Hafenrecht. Beim Atomtransportverbot handele es sich um
       eine Teilentwidmung des Hafens, die das Land durchaus selbst vornehmen
       könne.
       
       Damit konnte Bremen die Richter:innen aber nicht überzeugen. Zwar könne
       Bremen seinen Hafen ganz entwidmen und damit faktisch schließen. Es könne
       auch aus einem Universalhafen zum Beispiel einen Containerhafen machen.
       Doch das Verbot, Atombrennstoff umzuschlagen, ziele eben nicht auf eine
       Funktionsänderung des Hafens, sondern auf eine Intervention in die
       Atompolitik des Bundes.
       
       Das Bremer Atomtransportverbot ist nun mit sofortiger Wirkung vom Tisch.
       Der Beschluss kam mit sechs zu zwei Richterstimmen zustande. Sondervoten
       wurden keine geschrieben. Rechtsmittel sind nicht mehr möglich.
       
       Mittelbar betroffen ist von dem Karlsruher Beschluss eine Initiative in
       Hamburg, die ein Verbot von Rüstungsexporten über den Hamburger Hafen
       propagiert. Auch dieser Vorschlag dürfte nun passé sein. Schließlich gibt
       es mit dem Kriegswaffen-Kontrollgesetz auch bei Rüstungsexporten ein
       Bundesgesetz, das nicht einfach durch strengere Landesregeln ausgehebelt
       werden darf. (Az.: 1 K 2309/09)
       
       11 Jan 2022
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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